Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2273 zu Drucksache 17/2098 13. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/2098 – Wechselprüfungen von Lehrkräften in der Stadt Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2098 – vom 22. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Schulreform unterrichten Lehrkräfte, unter anderem der ehemaligen Hauptschulen, nun an Realschulen plus im Land. Diese Lehrkräfte fordern seit Jahren nach absolvierter Wechselprüfung eine Beförderung ins nächsthöhere Amt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte, die an Schulen in Zweibrücken unterrichten, haben seit 2014 eine Wechselprüfung beantragt (bitte nach Jahren und Schularten getrennt)? 2. Wie viele Lehrkräfte, die an Schulen in Zweibrücken unterrichten, wurden seitdem zur Wechselprüfung zugelassen (bitte nach Jahren und Schularten getrennt)? 3. Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Wechselprüfung bis zum heutigen Tag erfolgreich bestanden? 4. Wie viele dieser Lehrkräfte wurden aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Wechselprüfung befördert? 5. Wie viele dieser Lehrkräfte beabsichtigt die Landesregierung in 2017 aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Wechselprüfung zu befördern? 6. Warum befördert das Land nicht umgehend alle Lehrkräfte mit erfolgreich abgeschlossener Wechselprüfung? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kleine Anfrage auf die Wechselprüfung II (Wechsel in das Lehramt an Realschulen plus von Grund- und Hauptschullehrkräften, die seit mindestens drei Jahren an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer IGS eingesetzt sind) bezieht. Bei der Beantwortung werden nur diese Lehrkräfte erfasst. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Antragstellung auf Zulassung zur Wechselprüfung II ist seit 7. September 2015 möglich. Seit diesem Termin haben fünf Lehrkräfte, die in der Stadt Zweibrücken unterrichten, die Zulassung zur Wechselprüfung II beantragt. Im Jahr 2015 haben insgesamt zwei Lehrkräfte, die an einer Realschule plus unterrichten, die Zulassung zur Wechselprüfung II beantragt. Im Jahr 2016 haben insgesamt drei Lehrkräfte, die an einer Realschule plus unterrichten, einen Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung II gestellt. Zu Frage 2: Seit dem 7. September 2015 wurden insgesamt vier Lehrkräfte, die an Schulen in der Stadt Zweibrücken unterrichten, zur Wechselprüfung II zugelassen. Im Jahr 2015 wurde keine Lehrkraft für die Wechselprüfung II zugelassen, im Jahr 2016 haben vier Lehrkräfte die Zulassung zur Wechselprüfung II erhalten. Die Differenz der Angaben zwischen Frage 1 und Frage 2 resultiert daraus, dass in einem Fall die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen (z. B. Zeugnisse der Staatsexamen, Gutachten der Schulleitung) noch nicht vorgelegt wurden. Drucksache 17/2273 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Bis zum heutigen Tag wurden vier Lehrkräfte in der Stadt Zweibrücken geprüft. Alle haben die Wechselprüfung II bestanden. Zu Frage 4: Bei den Lehrkräften, die die Wechselprüfung II absolviert haben, müssen zwei verschiedene Gruppen unterschieden werden: Die erste Gruppe bilden die Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber. Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt des Bestehens der Wechselprüfung bereits eine Funktionsstelle innehaben, die für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern ausgeschrieben war, erfüllen unmittelbar nach Bestehen der Wechselprüfung die Voraussetzung für eine Beförderung, ohne sich erneut auf die Funktionsstelle bewerben zu müssen. Davon ist keine der bisher geprüften Lehrkräfte in der Stadt Zweibrücken betroffen. Die zweite Gruppe beinhaltet die Lehrerinnen und Lehrer, die keine Funktionsstelle ausüben. Die Beförderungsmodalitäten für diese Personengruppe ergeben sich aus der Antwort zu den Fragen 5 und 6. Zu den Fragen 5 und 6: Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien ist vereinbart, allen Lehrkräften mit Hauptschullehramt an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, die einen Antrag auf Wechselprüfung in das Lehramt für Realschulen plus stellen, die Möglichkeit zu geben, diese zügig und unabhängig von ihrer Schulart zu absolvieren. Nach erfolgreich bestandener Prüfung soll diesen Lehrkräften innerhalb der Legislaturperiode eine zeitlich realistische Perspektive zur Beförderung eröffnet werden. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung mit dem aktuell ins Parlament eingebrachten Haushaltsgesetzentwurf 2017/2018 vorgesehen, in den beiden Haushaltsjahren jeweils 300 Planstellen zum „Vollzug der Lehrkräftewechselprüfungsverordnung“ von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13 zu heben. Nach der Verabschiedung des Landeshaushaltgesetzes ist vorgesehen , betroffenen Lehrkräften erstmals am 18. Mai 2017 das Amt einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus (Besoldungsgruppe A 13) zu übertragen. Die hierfür erforderlichen Auswahlentscheidungen werden im Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin