Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2274 zu Drucksache 17/2088 13. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2088 – Polizeieinsätze Silvester 2016 in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2088 – vom 20. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Zum Jahreswechsel verzeichnete die Polizei in Koblenz mit der Unterstützung der Bereitschaftspolizei allein in der Innen- und Altstadt bis 6.00 Uhr rund 45 polizeiliche Einsätze. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden anlässlich des Jahreswechsels für das gesamte Koblenzer Stadtgebiet eingeleitet und wegen welchen Straftatbeständen (bitte aufgegliedert nach den Polizeiinspektionen Koblenz 1, Koblenz 2, Lahnstein und dem Bundespolizeirevier Koblenz)? Wie hoch beträgt der Sachschaden? 2. Wie gliedern sich die Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten auf? 3. Wie hoch betrugen die Kosten der Polizeieinsätze und bekommen die verantwortlichen Personen den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht? 4. Wird gegen die Tatverdächtigen ein Aufenthaltsverbot nach § 13 Abs. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für die Koblenzer Innenstadt geprüft? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Waffen und welche wurden sichergestellt? 6. Welche Erfahrungen wurden durch die gemeinsame Anlaufstelle von Polizei und Ordnungsamt gemacht? 7. Welcher genaue Sachverhalt liegt dem großen Polizeieinsatz am 1. Januar 2017 gegen 3.00 Uhr in einem Club in der Poststraße in Koblenz zugrunde (bitte Angaben zu der Anzahl, zum Alter, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnort der Tatverdächtigen)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2016, 20.00 Uhr bis zum 1. Januar 2017, 6.00 Uhr wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Koblenz 1 insgesamt 22 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese verteilen sich wie folgt: Beleidigung 1, Diebstahl/Unterschlagung 6, Körperverletzungsdelikte 13, Sachbeschädigung 1, Verstoß gegen das Waffengesetz 1. Die Höhe des Sachschadens beträgt ca. 2 500 Euro. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Koblenz 2 kam es im genannten Zeitraum zur Einleitung von insgesamt sieben Ermittlungsverfahren , die sich wie folgt verteilen: Hausfriedensbruch 1, Körperverletzungsdelikte 3, Sachbeschädigung 3. Die Höhe des Sachschadens beträgt ca. 1 500 Euro. Drucksache 17/2274 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In den Koblenzer Stadtteilen, für die die Polizeiinspektion Lahnstein zuständig ist, wurden anlässlich des Jahreswechsels keine Straftaten bekannt und somit keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Bezug auf Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeireviers Koblenz verfügt die Landesregierung über keine Erkenntnisse. Zu Frage 2: Die Polizeiinspektion Koblenz 1 konnte bisher in elf der genannten Ermittlungsverfahren zwölf Tatverdächtige ermitteln. Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen gliedert sich wie folgt auf: acht deutsche Staatsangehörige, zwei iranische Staatsangehörige, eine Person mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, eine Person mit türkischer Staatsangehörigkeit. Die Polizeiinspektion Koblenz 2 konnte bisher in drei Ermittlungsverfahren sieben Tatverdächtige ermitteln. Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen gliedert sich wie folgt auf: drei deutsche Staatsangehörige, eine Person mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit, zwei iranische Staatsangehörige, eine Person mit türkischer Staatsangehörigkeit. Zu Frage 3: Gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung werden für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung Gebühren nach einem Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben. Dieses enthält unter anderem Gebühren für getroffene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Vorliegend erfolgten keine dort beschriebenen Maßnahmen, vielmehr handelte es sich um Fahndungs- und Ermittlungshandlungen im Nachgang von Straftaten. Es werden daher keine entsprechenden Kosten geltend gemacht. Kosten die der Polizei entstehen, wenn diese Straftaten erforscht, gehören zu den Kosten der Vorbereitung der öffentlichen Klage. Im Hinblick auf die Kostenträgerfrage wird auf die Regelungen der §§ 464 ff. Strafprozessordnung und – soweit einschlägig – §§ 74, 109 Jugendgerichtsgesetz verwiesen. Zu Frage 4: Nach § 13 Abs. 3 POG kann die Polizei einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sich dort aufzuhalten, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird (Aufenthaltsverbot). Das Aufenthaltsverbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. In den oben genannten Einsatzfällen erfolgte durch die Polizei die Prüfung der Möglichkeit eines Aufenthaltsverbotes, jedoch lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor. Zu Frage 5: Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeiinspektion Koblenz 1 stellten ein Elektroschockgerät sicher. Zu Frage 6: Zur Sicherstellung eines unmittelbaren Ansprechpartners vor Ort sowie zur Gewährleistung der unmittelbaren örtlichen Nähe zu den Feierlichkeiten richteten die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Koblenz eine gemeinsame Anlaufstelle im Rathausgebäude ein. Die Einrichtung der gemeinsamen Anlaufstelle wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv bewertet. Aufgrund des ruhigen Verlaufs der Silvesternacht wurde die Anlaufstelle jedoch nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen. Zu Frage 7: In der Diskothek Zenit kam es zu Körperverletzungen zum Nachteil von drei männlichen Geschädigten. Angehörige einer bislang unbekannten Gruppe schlugen diesen drei Personen ins Gesicht. Eine der Personen erlitt dabei eine Platzwunde. Darüber hinaus zeigte einer der Geschädigten bei der Sachverhaltsaufnahme ein so großes Aggressionspotenzial gegenüber den Einsatzkräften, sodass dieser mittels Handfessel fixiert werden musste. Hinweise auf die Tatverdächtigen liegen bislang nicht vor; die Ermittlungen dauern an. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär