Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2296 zu Drucksache 17/2102 14. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2102 – Geheimdienstliche Aktivitäten anderer Staaten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2102 – vom 24. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Rheinland-Pfalz ge heimdienstliche Aktivitäten anderer Staaten stattfinden? Wenn ja, welche? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Spione ausländi scher Geheimdienste sich in Rheinland-Pfalz aufhalten (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen? 4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Tatverdächtige eingeleitet? 5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wird die Landesregierung die zuständigen Ausländerbehörden anweisen, in diesen Fälle tätig zu werden? Wenn nein, warum nicht? 6. Bekommen die Mitglieder des Innenausschusses den Bericht des gemeinsamen Arbeitskreises „PsyOps“ (Psychologische Operationen ) zur Kenntnisnahme vorge legt? Wenn nein, warum nicht? 7. Sind rheinland-pfälzische Behörden ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt? Wenn nein, was wird unternommen, damit dieser Missstand abgestellt wird? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz berichtet im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auch über Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste, zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2015. Die Mitteilung detaillierter Erkenntnisse erfolgt dagegen nicht öffentlich, da selbst bei scheinbar unproblematischen Aussagen Rückschlüsse auf die Methodik und den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde gezogen werden könnten. Die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, die Fragen gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz vollständig zu beantworten. Die Landesregierung unterrichtet darüber hinaus – was ständiger Verwaltungspraxis entspricht – eigeninitiativ die Parlamentarische Kontrollkommission über entsprechende Sachverhalte. Zu Frage 4: In den vergangenen fünf Jahren haben rheinland-pfälzische Polizeibehörden zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit bearbeitet. Zu Frage 5: Die Landesregierung wird bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen. Zu Frage 6: Zu einem gemeinsamen Arbeitskreis „PsyOps“ (Psychologische Operationen) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 17/2296 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 7: Die Abwehrmaßnahmen der Landesverwaltung gegen Cyberangriffe basieren auf den einschlägigen IT-Grundschutzstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Landesregierung arbeitet innerhalb eines geschlossenen Landesdatennetzes. Der Zugriff auf das Internet ist speziell abgesichert. Sämtliche Datenleitungen zwischen den Verwaltungen werden mit kryptographischen Techniken verschlüsselt. Die gesamte technische Umsetzung und der Betrieb des rlp-Netzes wurden durch das BSI im Rahmen einer Zertifizierung untersucht und ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz erteilt. Damit bestätigen die Gutachter, dass die IT-Basisinfrastruktur in Rheinland-Pfalz, das rlp-Netz, eine sichere Grundlage für die Verarbeitung der Daten zur Verfügung stellt. Zudem wurde bereits in 2011 ein Computer Emergency Response Team etabliert, dessen Kopfstelle im Landesbetrieb Daten und Information eng mit den Behörden des Landes zusammenarbeitet. Durch die Beobachtung neuer Entwicklungen im Informationssicherheitsumfeld , der Kooperation mit anderen Teams im CERT-Verbund und im Verwaltungs-CERT-Verbund, der Verteilung von relevanten Informationen über aktuelle Sicherheitsprobleme an die Landesverwaltung und die Durchführung vorbeugender Maßnahmen können mithilfe des CERT-rlp Probleme früher erkannt und Sicherheitsvorfälle vermieden werden. Ein weiterer wichtiger Beitrag, der durch das CERT-rlp innerhalb der Landesverwaltung geleistet wird, ist die Sensibilisierung für Belange der Informationssicherheit sowie die Vermittlung von Informationssicherheitskompetenz. Da Hackerangriffe immer gezielter ausgeführt werden und ihre Häufigkeit stetig zunimmt, hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit eingeleitet. U. a. wird derzeit ein einheitliches verwaltungsübergreifendes Informationssicherheitsmanagementsystem in der Landesverwaltung aufgebaut. Auch werden die Informationssicherheitsinfrastrukturen in der Landesverwaltung unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen des BSI fortlaufend optimiert. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär