Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2297 zu Drucksache 17/2096 15. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Willius-Senzer (FDP) – Drucksache 17/2096 – Verhinderung von Tacho-Manipulation Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2096 – vom 19. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach einer aktuellen Studie des TÜV Rheinland vermuten 40 Prozent der Kaufinteressenten von Gebrauchtwagen, dass Tachostände zurückgedreht werden. Schätzungen der Polizei beziffern den Anteil der tatsächlich manipulierten Gebrauchtwagen, die in Deutschland den Besitzer wechseln, auf etwa 30 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären dies rund 1,8 Millionen Fahrzeuge. Bei einem durchschnittlichen Wertverlust von 3 000 Euro gegenüber dem Verkaufspreis pro Fahrzeug ergäbe sich ein volkswirtschaftlicher Schaden (bzw. für die Täter ein Betrugsgewinn) von sechs Milliarden Euro jährlich. Die Manipulation eines Tachos ist technisch relativ einfach. Über die Schnittstelle zur Bordelektronik kann der Zählerstand mit einfachen elektronischen Hilfsmitteln beliebig verändert werden. Der Nachweis des Betrugs ist dagegen für den Verbraucher fast unmöglich. Im Vergleich zu den meisten Standardfällen, in denen die Verbraucherzentralen bei Vertragsangelegenheiten beraten und helfen, entsteht durch die Manipulation des angezeigten Kilometerstandes jedes Jahr für eine große Zahl an Verbrauchern ein ungleich höherer Schaden. Zusätzlich drohen erhebliche Gefahren, wenn mit der Veränderung der Speicher-Chips auch sicherheitsrelevante Daten vernichtet werden. Als Folge kann das Antiblockiersystem oder die elektronische Stabilitätskontrolle ausfallen. Der Landtag von Niedersachsen setzt sich nun dafür ein, den Tacho-Schwindel bei Gebrauchtwagen bundesweit mit einem sogenannten Car-Pass zu bekämpfen. Das ist eine Art Datenblatt, auf dem die Historie des Fahrzeugs und der aktuelle Kilometerstand bei jeder Hauptuntersuchung sowie bei Wartung und Reparatur eines Fahrzeugs erfasst werden. Dazu sollen alle Personenwagen verbindlich in einer Datenbank angemeldet werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass in Deutschland die Fahrzeug-Ident-Nummer nach geltender Gesetzeslage unter den Datenschutz fällt und deshalb eine verbindliche Registrierung von Kilometerstandsdaten derzeit nicht zulässig ist? 2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Tacho-Schwindel zulasten der Verbraucher in Rheinland-Pfalz einzudämmen? 3. Ist die Landesregierung bereit, die Initiative des Landes Niedersachsen zur Einführung eines Car-Passes auf Bundesebene zu unterstützen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung andere Lösungsansätze wie a) die Forderung des ADAC, die Manipulation des Tachos auf technischem Wege zu verhindern? b) den Vorschlag der Organisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS), eine Datenbank mit dem Einsatz eines Tacho- Spions zu kombinieren (dabei würde in alle Personenwagen ein Gerät eingebaut, das mit einer speziellen Software und über Ultraschall den Grad des Motorverschleißes ermittelt und damit Rückschlüsse auf die Kilometerleistung zulässt)? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bis zu einer bundeseinheitlichen Lösung des Problems die freiwillige Führung eines digitalen Serviceheftes zu fördern und dafür zu werben (z. B. über den Anbieter Motory, bei dem Einträge nach 24 Stunden nicht mehr veränderbar sind)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Speicherung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zusammen mit Angaben zum Kilometerstand wird von der Landesregierung nach den rechtlichen Vorschriften als zulässig angesehen. Bereits jetzt wird von den Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.) bei den Hauptuntersuchungen bzw. Sicherheitsprüfungen der Stand des Wegstreckenzählers im Untersuchungsbericht angegeben und in den eigenen Registern gespeichert. Drucksache 17/2297 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Um wirksam gegen Tachomanipulationen vorgehen zu können, sind mit dem Bund und den übrigen Ländern abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Einzelmaßnahmen ausschließlich für Verbraucher in Rheinland-Pfalz sind nicht möglich. Die Landesregierung wird sich in den einschlägigen Gremien weiter für Maßnahmen gegen Tachomanipulationen einsetzen. Zu Frage 3: Ja. Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt alle Verfahren, die technisch geeignet sein können Tachomanipulationen zu verhindern. Dies gilt sowohl für die Vorschläge des ADAC als auch der Organisation der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen, Tachomanipulationen durch eine spezielle Software zu begegnen, die Rückschlüsse auf die Kilometerleistung zulässt. Da hierzu jedoch noch keine Detailinformationen vorliegen, ist eine abschließende Bewertung dieser Verfahren nicht möglich. Zu Frage 5: Das Bundesverkehrsministerium plant die Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen so zu ändern, dass der aktuelle Stand des Wegstreckenzählers mit dem Stand der letzten Prüfung zu vergleichen ist. Werden hierbei Unregelmäßigkeiten festgestellt, so sollen diese in dem Prüfbericht vermerkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft bundesweit abgestimmte Maßnahmen gegen Tachomanipulationen ergriffen werden, sodass die Landesregierung derzeit keine Notwendigkeit sieht, die freiwillige Führung eines digitalen Serviceheftes zu fordern. Dr. Volker Wissing Staatsminister