Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2315 zu Drucksache 17/2137 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2137 – Die eMobilität im Zuge der Energiewende in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2137 – vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Neben Strom und Wärme ist die Mobilität ein wesentlicher Faktor zum Gelingen der Energiewende. Ein Großteil der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz und Deutschland ist auf den Verkehrssektor zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Fahrzeugbestand im Bereich der eMobilität gibt es in Rheinland-Pfalz (Fahrzeugarten, Antriebsarten, Nutzungsarten/ Einsatzzwecke)? 2. Wie ist der Anteil gemessen am Fuhrpark insgesamt in den Kommunen, in den Landesbehörden und den Ministerien? 3. Wie kann die eMobilität im ÖPNV und im Individualverkehr, in den Städten und auf dem Land auch unter den Gesichtspunkten der Topografie und der Infrastruktur verstärkt werden? 4. Welche Anreizmöglichkeiten und Finanzierungsunterstützungen bzw. Förderprogramme durch das Land gibt es für Unternehmen , Privatpersonen und die öffentliche Hand? 5. Wie viele der 96 Förderbescheide des Bundesverkehrsministeriums zur Stärkung der eMobilität vor Ort kamen in Rheinland- Pfalz an? 6. Wie ist der Ausbaustand von Ladestationen in den Städten und im ländlichen Raum? 7. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um zur Erreichung der eigenen Klimaschutzziele die eMobilität in Rheinland- Pfalz voranzubringen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 1. Januar 2016 gab es in Rheinland-Pfalz einen Bestand von 966 zweispurigen elektrischen Kraftfahrzeugen. Hierzu zählen Kraftfahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2016 wurden darüber hinaus 424 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Unter Vernachlässigung von Besitzumschreibungen und Außerbetriebsetzungen im Jahr 2016 dürfte der Bestand an zweispurigen elektrischen Kraftfahrzeugen in Rheinland-Pfalz am 1. Januar 2017 danach bei einer Zahl von etwa 1 400 gelegen haben. Einen wesentlich größeren Anteil an der Elektromobilität nimmt derzeit der Bereich der E-Bikes ein. Daten des Zweirad-Industrie-Verbands e. V. zufolge stieg der deutschlandweite Absatz von E-Bikes in 2015 gegenüber dem Vorjahr um 11,5 Prozent auf 535 000 Stück, verbunden mit einer positiven Prognose für die Folgejahre. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren in 2016 bereits 5 Prozent der Haushalte mit E-Bikes ausgestattet. Genauere auf Rheinland-Pfalz bezogene statistische Bestandszahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die Zahlen für zweispurige elektrische Kraftfahrzeuge regelmäßig im Mai des Folgejahres eines Erhebungszeitraums . Zu Frage 2: Die Dienstwagenflotte der Ministerien, der Landesregierung und der Staatskanzlei umfasst insgesamt 82 Pkw. Davon sind 19 mit einem rein batterieelektrischen Antrieb oder Plug-In-Hybridantrieb ausgerüstet, was einem Anteil von 23 Prozent entspricht. Die Zahlen für den gesamten nachgeordneten Bereich der Ministerien sowie der Kommunen konnten im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes nicht ermittelt werden. Drucksache 17/2315 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der Elektromobilität im Verkehr in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Hierfür sprechen vielfältige verkehrs-, umwelt-, energie- und industriepolitische Gründe. Im Vordergrund steht der Verkehrsträger Straße, da dort wegen der Klimarelevanz und wegen der Luftschadstoffemissionen der größte Handlungsbedarf besteht. Zudem hat die Elektromobilität im Straßenverkehr das Potenzial, in den für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer topografisch anspruchsvollen Gebieten eine Verlagerung von Teilen des motorisierten Individualverkehrs vom Pkw auf das Pedelec herbeizuführen. Angesichts der technischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre ist davon auszugehen, dass sich der elektrische Antrieb in den kommenden Jahren im Hinblick auf seine Wirtschaftlichkeit und die erzielbaren Reichweiten den Antrieben auf der Basis fossiler Energieträger weiter annähert. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung von Elektrofahrzeugen auf Straßen- und Radwegen erfüllt. Diese aus den eingangs genannten Gründen begrüßenswerte Entwicklung lässt sich aus der Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf der Landesebene unter anderem wie folgt flankieren: – Schaffung eines Schwerpunktes im Land bei der Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie bei kommunalen Pilotprojekten für innovative Antriebe. – Entwicklung von Konzepten die aufzeigen, mit welchen rechtlichen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen auf der Landesebene der Anteil innovativer Antriebsformen im motorisierten Verkehr und im Radverkehr erhöht werden kann. Einen besonderen Schwerpunkt des Konzeptes bildet ein bedarfsgerechtes Angebot von Ladesäulen für Pkw und für Zweiräder sowie von Wasserstofftankstellen. – Erhöhung des Anteils energieeffizienter, emissionsarmer Fahrzeuge bei den Dienstfahrzeugen des Landes bis zum Jahr 2020. – Projekte für nachhaltiges Mobilitätsmanagement unter Einbindung alternativer Antriebe, Car-Sharing, E-Bikes und Job-Tickets. – Ausbau der Radverkehrsinfrastrukturen durch verbesserte innerörtliche Radwege und beispielsweise Rad-Pendlerwege wegen der zunehmenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs. – Unterstützung geeigneter Maßnahmen des Bundes zur Erhöhung des Anteils von Fahrzeugen mit innovativen Antrieben aus regenerativen Energien sowohl im Individualverkehr als auch im ÖPNV, um die Schadstoff- und Lärmimmissionen des motorisierten Straßenverkehrs deutlich zu senken. Zu Frage 4: Deutschland soll Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung seit 2009 verschiedene zielgruppenspezifische Förderprogramme aufgelegt. Anreizmöglichkeiten in Form von Zuschüssen für Unternehmen, Privatpersonen als auch Kommunen fördert die Bundesregierung seit einigen Jahren. Beim Erwerb von Elektroautos können Privatpersonen und Unternehmen den Umweltbonus (die sogenannte „Kaufprämie“) in Anspruch nehmen. Kommu - nen als auch Unternehmen können zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur sowie zur Erarbeitung von Umweltstudien von der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) partizipieren. Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium am 13. Februar 2017 das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur bekannt gegeben. Vom 1. März 2017 an können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15 000 Ladesäulen. Für die Nutzung dieser Förderangebote wird durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz geworben. Die Energieagentur Rheinland- Pfalz setzt ab 2017 zwei Projekte im Bereich der alternativen Antriebe in Rheinland-Pfalz um, die zu 50 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden sollen. Beide Projekte haben zum Ziel, die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Rheinland-Pfalz zu erhöhen, die Koppelung mit erneuerbaren Energien zu stärken und so auf eine Minderung der CO2-Emissionen im Verkehr hinzuwirken. Damit kann die E-Mobilität in Rheinland-Pfalz auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Das erste Projekt beinhaltet die Entwicklung und den Betrieb einer Lotsenstelle für alternative Antriebe mit dem Ziel, die rheinland -pfälzischen Kommunen, deren Einwohnerinnen und Einwohner sowie die dort ansässigen Unternehmen mit gezielten Informationen und Angeboten zum Thema alternative Antriebe bei ihren integrierten strategischen Ansätzen zur Reduktion klimarelevanter Emissionen zu unterstützen. Das zweite Projekt beschäftigt sich mit Elektromobilität im ländlichen Raum. Durch die Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität soll der Westerwald zu einer Pilotregion für den Einsatz der Elektromobilität im ländlichen Raum werden und Kommunen unterstützt werden, den bereits eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Zu Frage 5: Mit dem Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten. Die Förderung erfolgt 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2315 anteilig. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen werden beispielsweise die elektromobilitätsbedingten Mehrkosten finanziert. Daneben werden strategische Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt. Die Förderrichtlinie läuft bis 2019. Die 96 ersten Projekte erhielten am 10. Mai 2016 ihre Förderbescheide. In Rheinland-Pfalz wurden die Stadtwerke Trier Verkehrs- GmbH (Fahrzeuge und Infrastruktur), die Stadt Ingelheim (Fahrzeuge und Infrastruktur), der Landkreis Alzey-Worms (Elektromobilitätskonzept ) und die Stadt Worms (Elektromobilitätskonzept) gefördert. Nach dem zweiten Projektaufruf (Mitte 2016) wurden weitere 45 Projekte gefördert. Darunter Fahrzeug- und Infrastrukturförderungen im Landkreis Altenkirchen und in Neustadt an der Weinstraße. Auch beim dritten Projektaufruf (Antragsfrist bis 31. Januar 2017) haben rheinland-pfälzische Kommunen Anträge eingereicht. Zu Frage 6: Nach einer Erhebung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) standen in Rheinland-Pfalz zur Jahresmitte 2016 insgesamt 284 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Bezogen auf die Anzahl der Ladepunkte in Relation zur Wohnbevölkerung liegt Rheinland-Pfalz im Durchschnitt der deutschen Flächenländer. Der überwiegende Teil der öffentlichen Ladepunkte in Rheinland-Pfalz befindet sich in urbanen Räumen und in der Nähe der Hauptverkehrswege, während der ländliche Raum über vergleichsweise wenige öffentliche Ladepunkte verfügt. Forschungsergebnisse des Netzwerks Elektromobilität Rheinland-Pfalz zeigen, dass gerade Rheinland-Pfalz als relativ dünn besiedeltes Flächenland ein großes Potenzial für Elektromobilität besitzt. Mittel- und Oberzentren aus dem Umland sind weitestgehend ohne Nachladen im Alltag erreichbar. Bei den Erreichbarkeiten zwischen den Zentren besteht sowohl auf der Fahrzeugseite als auch auf der Infrastrukturseite ein Ausbaubedarf . Im privaten Umfeld besteht im ländlichen Raum ein geringerer Ausbaubedarf. Viele Fahrzeugbesitzer haben eine Garage mit einer Lademöglichkeit. Anders verhält es sich im städtischen Raum, wo das Parken in Großgaragen oder auf der Straße verbreitet ist. Hier besteht ein größerer Ausbaubedarf an Ladeinfrastruktur, der vor allem städtebaulichen Anforderungen genügen muss. Zu Frage 7: Die Erhöhung des Anteils von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben auf Batterie- oder Wasserstoffbrennstoffzellenbasis insbesondere im Straßenverkehr wird einen Beitrag zum Erreichen der im 2014 beschlossenen Klimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz dargelegten Klimaschutzziele leisten. Wegen der Möglichkeiten der Landesregierung, die Elektromobilität in Rheinland-Pfalz insoweit voranzubringen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Dr. Volker Wissing Staatsminister 3