Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2316 zu Drucksache 17/2122 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/2122 – Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG), § 1 Gemeinschaftsaufgabe Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2122 – vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut den am 11. Oktober 2016 vorgenommenen Änderungen im GAK-Gesetz sind unter Punkt 7 investive Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union aufgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung bei der Umsetzung des 43. Rahmenplanes 2015 bis 2018 und der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz zum 44. Rahmenplan 2016 bis 2019 bezogen auf die in Punkt 7 aufgeführten Maßnahmen ? 2. Mit welchen Summen aus welchen Fördermöglichkeiten des Bundes und anteilig des Landes Rheinland-Pfalz der neuen GAP- Maßnahmen berücksichtigt die Landesregierung nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe? 3. Mit welchen Summen aus welchen Fördermöglichkeiten des Bundes finden Einrichtungen lokaler Basisdienstleistungen Berücksichtigung bei der Umsetzung des GAP bzw. bei der endgültigen Anmeldung durch die Landesregierung? 4. Mit welchen Summen aus welchen Fördermöglichkeiten wird die Förderung des nicht-produktiven investiven Naturschutzes durch die Landesregierung bei der Umsetzung des GAP berücksichtigt? 5. Mit welchen Summen aus welchen Fördermöglichkeiten findet beispielsweise die Umnutzung dörflicher Bausubstanzen im Land Berücksichtigung zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern? 6. Wann können Förderanträge bei wem gestellt werden? 7. Von wem und in welcher Weise werden die Kommunen bei der Antragstellung beraten? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ist inhaltliche und finanzielle Basis für die nationale Agrarstrukturpolitik und für die Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes (GAKG), das mit Datum vom 11. Oktober 2016 veröffentlicht und in Kraft getreten ist, wurden folgende Änderungen am Gesetz vorgenommen: – die Einführung einer neuen Ziffer 2 im § 1 GAKG, in der die Förderung der markt- und standortangepassten sowie einer umweltgerechten Landwirtschaft einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege als eigenständiger Punkt verankert wird; – die Einführung bzw. Erweiterung von Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur der ländlichen Gebiete (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 GAKG). Diese orientieren sich dabei an den Begrifflichkeiten der ELER-Verordnung (es geht insbesondere um langlebige Einrichtungen materieller und institutioneller Art, die auch außerlandwirtschaftliche Bereiche umfassen, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete und das dörfliche Leben erforderlich sind). – die in § 1 Abs. 1 Nr. 7 GAKG vorgesehenen Maßnahmen sollen nur in bestimmten Gebieten durchgeführt werden dürfen. – Daneben werden in dem Gesetzentwurf einige verfahrensbezogene Klarstellungen vorgenommen (Fristen für die Vorlage neuer/geänderter Fördergrundsätze, Fristen zur Anmeldung der GAK-Maßnahmen und Mittel). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Über die GAK werden in Rheinland-Pfalz wichtige Agrarfördermaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes umgesetzt. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Agrarumweltmaßnahmen Drucksache 17/2316 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode inklusive der Förderung der ökologischen Landwirtschaft, der Flurbereinigung, der Dorferneuerung, dem Hochwasserschutz und dem Breitbandausbau. Für Rheinland-Pfalz sind diese Maßnahmen von besonderer Wichtigkeit. Diese Instrumente waren auch die Schwerpunkte bei der Umsetzung des 43. und 44. Rahmenplans. Sie werden auch den Schwerpunkt bei der Umsetzung des 45. Rahmenplans 2017 bis 2020 bilden. Bei den in § 1 Nr. 7 GAKG vorgesehenen neuen Maßnahmen handelt es sich um folgende neue Fördergrundsätze: 1. Kleinstunternehmen der Grundversorgung, 2. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und 3. Maßnahmen des nicht-produktiven investiven Naturschutzes. Zu den Fragen 2 bis 4: Für die drei genannten neuen Maßnahmen stellt der Bund in der GAK zweckgebunden Fördermittel in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro für Rheinland-Pfalz bereit. Einschließlich des erforderlichen Landesanteils (40 Prozent) stehen damit ca. 3,5 Mio. Euro zur Verfügung . Dieser Betrag wird in 2017 zwischen den drei neuen Fördermaßnahmen anteilig aufgeteilt. Zu Frage 5: Im Zeitraum 2015 und 2016 konnten aus Mitteln der GAK insgesamt 976 private Vorhaben von Sanierungs- und Umnutzungsmaßnahmen unterstützt werden. Diese tragen neben der Stärkung der Innenentwicklung und der Ortskerne auch zur Verbesserung des Ortsbildes der Dörfer bei. Für diese Projekte wurden insgesamt rund 10,046 Mio. Euro Fördermittel gewährt. Für das Jahr 2017 steht voraussichtlich ein Fördermittelkontingent in Höhe von 5,25 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können rund 480 Projekte unterstützt werden. Zu den Fragen 6 und 7: Für die neuen Maßnahmen werden derzeit die Regelungen für das Förderverfahren vorbereitet. Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen soll auf Leader-Gebiete begrenzt werden. Für die Antragsbearbeitung bei diesen Maßnahmen soll die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verantwortlich sein. Ansonsten können die Fördermittel nach Freigabe des Bundes- und Landeshaushaltes bei den zuständigen Stellen (bei Dorferneuerung die Kreisverwaltungen, ansonsten die ADD) beantragt werden. Ansprechpersonen für den Bereich der Dorferneuerung sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen. Für die Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und zur Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen in Leader-Gebieten ist die ADD Ansprechpartnerin . Im Bereich des nicht-produktiven investiven Naturschutzes arbeitet die zuständige Umweltverwaltung derzeit an der Konkretisierung eines entsprechenden Förderrahmens. Da der investive Naturschutz bislang nicht in der GAK abgebildet war, müssen entsprechende Verfahren für diesen Bereich neu definiert werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister