Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2317 zu Drucksache 17/2124 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2124 – Drogen an Schulen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2124 – vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie verschiedene Medien unter Berufung auf Zahlen der Landeskriminalämter berichten, nehmen an Deutschlands Schulen die Drogenprobleme zu. Davon betroffen ist auch Rheinland-Pfalz: Die Zahl der Rauschgiftdelikte ist deutlich angestiegen, von 87 im Jahr 2011 auf 147 im Jahr 2015 (SWR vom 23. Januar 2017). Zugleich wird berichtet, dass die Verstöße mit Cannabisprodukten von 97 (2014) auf 77 (2015) zurückgegangen seien (arcor.de vom 23. Januar 2017). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Drogenkriminalität an Schulen in Rheinland-Pfalz insgesamt entwickelt? Wie hoch war die Zahl der Delikte in den Jahren 2011 bis 2016? 2. Wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Zahl der Verstöße mit Cannabisprodukten? 3. Wie viele Delikte betrafen andere illegale Drogen (bitte aufschlüsseln)? 4. Was ist über neue Drogen (z. B. Chrystal Meth) an Schulen bekannt? 5. Welche Erkenntnisse gibt es zum Drogenhandel an Schulen (Täterprofile, Bandenstrukturen, „Vertriebswege“ etc.)? 6. Welche Erkenntnisse gibt es zu den Drogenkonsumenten (Alter, Geschlecht, schulische Leistungen, familiäre und soziale Hintergründe )? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Als Straftaten im Zusammenhang mit Schulen werden Fälle erfasst, die sich im Schulgebäude, auf dem Schulgelände oder Schulweg ereigneten.1) Durch unterschiedliche Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurden im Betrachtungszeitraum der Jahre 2011 bis 2015 verschiedene Straftatenschlüssel in der Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Rheinland-Pfalz neu eingeführt. Hierdurch bedingt existieren nicht für alle der im Jahr 2016 gültigen Deliktschlüssel Vergleichswerte zu den Vorjahren. Die Fallzahlen 2016 beziehen sich auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich September. Die Jahreszahlen werden derzeit noch aufbereitet. Zu den Fragen 1 bis 3: Die nachfolgende Tabelle weist die Fallzahlen von Rauschgiftdelikten an Schulen in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2011 bis 2015 sowie Januar bis September 2016 auf der Grundlage der PKS für Rheinland-Pfalz aus. 1) Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Bund stellt keine Straftaten im Zusammenhang mit Schulen dar, da diese nicht in allen Ländern erfasst werden. Drucksache 17/2317 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Seit dem Jahr 2015 ist ein Rückgang der Delikte festzustellen. Ein weiterer Rückgang ist für das Jahr 2016 zu prognostizieren. Verstöße im Zusammenhang mit den Rauschgiften Crack, Kokain oder LSD wurden nicht festgestellt. Zu Frage 4: Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 30. September 2016 hat die Polizei lediglich einen Fall erfasst, in welchem Crystal Meth an Schulen festgestellt wurde. Eine weit größere Bedeutung kommt den neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), wie z. B. „Legal-High“ Kräutermischungen, zu. Im angefragten Zeitraum hat die Polizei insgesamt 47 Fälle im Zusammenhang mit NPS festgestellt. Dabei haben in den hier bekannten Fällen die Schüler diese Produkte gemeinsam konsumiert. Es ist davon auszugehen, dass die Stoffe unter Jugendlichen „ausprobiert“ werden. Das Auftreten von NPS an Schulen verläuft analog zu der in den letzten Jahren allgemein steigenden Entwicklung des Erwerbs bzw. Konsums dieser Substanzen. Konsumenten erwerben die als „Legal-High“ bezeichneten Produkte häufig über das Internet, bei deren Zustellung nicht selten Post- bzw. Kurierdienste genutzt werden. Ein klassischer Straßenhandel ist nicht festgestellt. NPS bergen aufgrund ihrer unwägbaren Inhaltsstoffe bzw. Konzentrationen dabei immense Gesundheitsrisiken, worüber in den verschiedenen Medien häufig berichtet wurde. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung wurde mit Wirkung vom 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand nur im Einzelfall eine Strafbarkeit nach dem BtMG. 2 Fälle Rheinland-Pfalz Januar bis September 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Rauschgiftdelikte an Schulen insgesamt, davon insbesondere 94 147 161 129 95 87 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 2), davon 82 109 118 81 67 69 … mit Amfetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tablettenbzw . Kapselform (Ecstasy) 6 12 11 7 4 6 … mit Metamfetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform – – 1 –3) –3) –3) …mit Cannabisprodukten 57 77 97 65 56 56 …mit sonstigem BtM4) 19 20 9 9 7 7 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG, davon 11 35 41 45 27 18 … von Amfetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tablettenbzw . Kapselform (Ecstasy) 2 5 2 4 5 1 … mit Cannabisprodukten 7 25 33 28 20 –3) … mit sonstigem BtM4) 2 5 5 1 1 –3) Sonstige Verstöße gegen das BtMG 1 3 2 3 1 – 2) Unter „Allgemeine Verstöße“ zählen der Erwerb und Besitz, die Abgabe, Herstellung, das Verschaffen oder Mitteilen einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln. 3) Durch unterschiedliche Neuerungen im BtMG wurden im Betrachtungszeitraum der Jahre 2011 bis 2015 verschiedene Deliktschlüssel in der PKS neu eingeführt. Hierdurch können nicht alle der im Jahr 2016 gültigen Deliktschlüssel für die Vorjahre dargestellt werden. 4) Hierunter fallen u. a. neue psychoaktive Stoffe (NPS), sofern diese Inhaltsstoffe besitzen, die unter das BtMG fallen. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2317 Zu den Fragen 5 und 6: Die nachfolgenden Tabellen weisen auf der Grundlage der PKS die Anzahl der Tatverdächtigen (TV) nach § 29 BtMG sowie wegen Drogenhandels und -schmuggel an Schulen in Rheinland-Pfalz sowie unterschieden nach Alter und Geschlecht in Bezug auf die allgemeinen Verstöße für die Jahre 2011 bis 2015 sowie Januar bis September 2016 aus. Die Auswertung zur Anzahl der TV beruht auf der sogenannten echten Tatverdächtigenzählung. Danach wird ein TV, für den innerhalb des Berichtsjahres mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt werden, in der PKS nur einmal gezählt. TV nach Alter und Geschlecht: 3 TV an Schulen/Jahr Januar bis September 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Rauschgiftdelikte insgesamt, davon insbesondere 99 142 155 134 93 86 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG, davon 86 109 117 87 67 69 … mit Amfetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) 7 10 9 6 4 6 … mit Metamfetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform – – 1 – – – … mit Cannabisprodukten 61 75 98 70 56 56 … mit sonstigem BtM 21 26 9 11 7 7 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG, davon 12 33 37 46 25 17 … von Amfetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten bzw. Kapselform (Ecstasy) 2 4 2 4 5 1 … mit Cannabisprodukten 7 25 30 28 18 – … mit sonstigem BtM 3 4 4 1 1 – Sonstige Verstöße gegen das BtMG, davon 1 1 2 2 1 – Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von BtM an Minderjährige 1 1 1 – – – TV an Schulen/Jahr Januar bis September 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Rauschgiftdelikte insgesamt, davon 99 142 155 134 93 86 männlich 65 113 127 104 82 66 weiblich 34 29 28 30 11 20 TV unter 18 Jahre, davon 82 132 134 113 87 67 16 bis unter 18 Jahre 33 53 43 41 31 29 14 bis unter 16 Jahre 44 69 84 51 51 28 12 bis unter 14 Jahre 5 10 6 20 5 9 10 bis unter 12 Jahre – – 1 1 – 1 unter 10 Jahre – – – – – – Drucksache 17/2317 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Anzahl der festgestellten Taten des Handeltreibens mit illegalen Betäubungsmitteln an Schulen verteilt sich im Betrachtungszeitraum auf alle Präsidialbereiche in Rheinland-Pfalz. In dem Gesamtzusammenhang sind keine Fälle einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit illegalen Rauschgiften bekannt worden. Die Polizei erhebt standardisiert weder schulische Leistungen noch familiäre oder soziale Hintergründe. Über die zuvor dargestellte Differenzierung der PKS hinaus liegen keine Erkenntnisse zu einem besonderen Täterprofil vor. An den Schulen steht die Prävention sowie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Mittelpunkt. Daten im Sinne der Fragestellung werden in den Schulen nicht erhoben. Repräsentative Fakten liefert die Studie „Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA 2016), die regelmäßig wiederholt wird. Diese Drogenaffinitätsstudie untersucht neben dem Rauchen und dem Alkoholkonsum auch den Konsum illegaler Drogen. In Bezug auf den Konsum der illegalen Substanzen liegt dabei ein Schwerpunkt auf der Untersuchung von Alters-, Geschlechts- und sozialen bzw. Bildungsunterschieden. Die Studie ist über öffentliche Quellen zugänglich. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 4