Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2322 zu Drucksache 17/2133 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Rauschkolb und Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) – Drucksache 17/2133 – Erfolgsgeschichte – Zehn Jahre Elterngeld Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2133 – vom 26. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Januar 2007 wurde vor zehn Jahren das Elterngeld eingeführt: Seitdem haben bundesweit acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistungen bezogen. Übereinstimmend sagen 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist. Mit dem ElterngeldPlus wurde im Jahr 2015 die Familienleistung modernisiert und damit genauer an die Wünsche und Befürfnisse junger Eltern angepasst. In Rheinland-Pfalz haben im dritten Quartal 42 325 Personen Eltern - geld bezogen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Eltern haben in Rheinland-Pfalz das Elterngeld bezogen? 2. Wie viele Väter nutzen in Rheinland-Pfalz ihren Anspruch auf Elterngeld? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Veränderungen durch die Einführung des ElterngeldPlus vor? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung teilt die Auffassung der Abgeordneten Jaqueline Rauschkolb und lngeborg Sahler-Fesel, dass das Elterngeld als „Erfolgsgeschichte“ beurteilt werden kann, sieht jedoch die Notwendigkeit, das Instrument weiterzuentwickeln, damit Erwerbsund Familienarbeit noch stärker partnerschaftlich aufgeteilt werden kann. Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 wurde für Eltern, deren Kinder ab 1. Januar 2007 geboren wurden, das Elterngeld eingeführt. Es löste das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz ab, welches für Kinder gezahlt wurde, die zwischen dem 1. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006 geboren wurden. Mit der Einführung des Elterngeldes richtete die Bundesregierung ihre familienpolitischen Förderleistungen neu aus. Das Elterngeld ist seit seiner Einführung als Lohnersatz - leistung konzipiert und soll die materiellen Rahmenbedingungen für Eltern in der besonders wichtigen ersten Lebensphase des Kindes gewährleisten. Da der Elterngeldbezug nach der Gesetzeslage für bis zum 30. Juni 2015 Geborene nur für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes und für alle seit dem 1. Juli 2015 Geborenen auch über den 14. Lebensmonat hinaus möglich ist, kann der Elterngeldbezug für ein Kind in bis zu drei Lebensjahren dieses Kindes liegen. Die Statistik über das Elterngeld kann nur Daten zu den gesetzlich vorgeschriebenen Merkmalen liefern; eigene Auswertungen und Erhebungen macht das Land nicht. Auf die Berücksichtigung der für den Geburtsjahrgang 2007 erhobenen Daten im Rahmen der Zeitreihendarstellung wird nachstehend verzichtet, da es sich im ersten Jahr um eine reine „Antragsstatistik“ handelte. Die Erhebung für 2007 ist nur sehr eingeschränkt mit der Statistik über die beendeten Leistungsbezüge (ab dem Geburtsjahr 2008) bzw. Bestandsdatenstatistik (ab dem Geburtsjahr 2013) vergleichbar. Daher werden die 2007er Zahlen bei den Vergleichen nicht berücksichtigt. Drucksache 17/2322 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz wurde für die in den Jahren 2008 bis 2014 geborenen Kinder Elterngeld wie folgt bezogen: Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz wurde für die in den Jahren 2008 bis 2014 geborenen Kinder Elterngeld von den Vätern wie folgt in Anspruch genommen: Zu Frage 3: Mit Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus werden Eltern noch zielgenauer darin unterstützt, ihre Vorstellungen von partnerschaftlicher Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Für Eltern, deren Kinder seit dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gibt es neben dem Basiselterngeld das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. Diese neuen Gestaltungskomponenten beim Elterngeld knüpfen an die Wünsche junger Familien an. Durch das ElterngeldPlus lohnt sich eine frühere Rückkehr zur Erwerbs - tätigkeit stärker als bisher. Eltern profitieren vom ElterngeldPlus über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und können ihr Elterngeldbudget besser ausnutzen. Die Inanspruchnahme des ElterngeldPlus ist seit Einführung sukzessive gestiegen. Im dritten Quartal 2016, 15 Monate nach Einführung der neuen Leistung, haben sich bundesweit 18,3 Prozent und in Rheinland-Pfalz sogar 24,3 Prozent der Eltern für das ElterngeldPlus entschieden. In Rheinland-Pfalz ist die Ausführung des Gesetzes den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt übertragen. Circa 120 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter stehen in den 41 kommunalen Elterngeldstellen als kompetente Ansprechpartner für die Fragen der Eltern zur Verfügung, entscheiden über die Anträge und sorgen für die Auszahlung des Elterngeldes. Sie werden bei der Ausführung ihrer Arbeit kontinuierlich durch das Landesjugendamt und das Familien - ministerium (als Fachaufsichtsbehörden) beraten und unterstützt. Bereits in den Wochen und Monaten vor der Einführung des ElterngeldPlus konnten die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der 41 kommunalen Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz ein großes Interesse von werdenden Eltern an der neuen Leistungsvariante feststellen. Der Beratungsbedarf dazu ist bis heute sehr hoch. Die Mehrzahl der Eltern entscheidet sich nach wie vor für das Basiselterngeld ; die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus steigt in kleinen Schritten ausgehend von einem Anteil in Höhe von 19 Prozent bei Start der Leistung kontinuierlich an. 2 Geburtsjahrgang Geburten Rheinland-Pfalz Elterngeldbezüge 2008 32 223 35 464 2009 30 881 35 116 2010 31 574 36 323 2011 31 081 35 922 2012 31 169 36 643 2013 31 989 39 032 2014 33 427 41 724 Geburtsjahrgang Geburten Rheinland-Pfalz Elterngeldbezüge Väter Elterngeldbezüge Väteranteil 2008 32 223 5 318 16,5 % 2009 30 881 5 919 19,2 % 2010 31 574 6 515 20,6 % 2011 31 081 6 894 22,2 % 2012 31 169 7 411 23,8 % 2013 31 989 8 469 26,5 % 2014 33 427 9 823 29,4 % Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2322 Elterngeldbezüge in Rheinland-Pfalz für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder Der Partnerschaftsbonus wird für Monate gewährt, in denen beide Eltern gleichzeitig die Voraussetzungen erfüllen. Er kann auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden. Der höhere Frauenanteil beim Bezug von Partnerschaftsbonus erklärt sich daraus, dass Alleinerziehende überwiegend Frauen sind. Anne Spiegel Staatsministerin 3 Inanspruchnahme von ElterngeldPlus Quartal Personen, die Elterngeld bezogen haben Insgesamt Davon Personen mit ElterngeldPlus Insgesamt Davon Frauen 3/2015 4 215 800 19,0 % 767 95,9 % 4/2015 13 064 2 918 22,3 % 2 764 94,7 % 1/2016 21 165 4 911 23,2 % 4 678 95,3 % 2/2016 29 350 7 113 24,2 % 6 762 95,1 % 3/2016 40 162 9 767 24,3 % 9 233 94,5 % Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus Quartal Personen, die Elterngeld bezogen haben Insgesamt Davon Personen mit Partnerschaftsbonus Insgesamt Davon Frauen 3/2015 4 215 16 2,0 % 10 62,5 % 4/2015 13 064 78 2,7 % 55 70,5 % 1/2016 21 165 128 2,6 % 95 74,2 % 2/2016 29 350 197 2,8 % 137 69,5 % 3/2016 40 162 312 3,2 % 195 62,5%