Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2326 zu Drucksache 17/2182 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/2182 – Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2182 – vom 2. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Haushaltsansatz für die Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum liegt gemäß aktuellem Haushaltsplan bei 500 000 Euro p. a. 2016 lagen die Ist-Ausgaben bei nicht einmal 200 000 Euro, wobei der Planansatz ebenfalls bei 500 000 Euro lag. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist der Ist-Wert in 2016 deutlich unterhalb des Planwerts? 2. In welchen Regionen von Rheinland-Pfalz wurde die geplante Förderung durchgeführt, in welchen Regionen konnte die Förderung nicht vollumfänglich erbracht werden? 3. Welche Maßnahmen liegen vor, um den Planansatz von 2017 und 2018 erfüllen zu können? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit Mitte des Jahres 2011 stellt das Land Finanzmittel zur Förderung der Niederlassung – besonders von Hausärztinnen und Hausärzten – in ländlichen Regionen, in denen die Versorgung nicht zuletzt aufgrund der Altersstruktur der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte auszudünnen droht, zur Verfügung. Zum 1. Januar 2016 hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz einen Strukturfonds nach § 105 Abs. 1 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eingerichtet und nutzt damit die neue gesetzliche Möglichkeit, aus diesem Fonds gemeinsam mit den Krankenkassen die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in nicht mehr so gut versorgten Gebieten zu fördern. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden seitdem die Fördermittel des Landes auf die Regionen mit einem kurz- und mittelfristigen Ärztebedarf konzentriert, die im Förderprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung nicht berücksichtigt werden. Der Rückgang der Förderungen im Jahr 2016 beim Förderprogramm hausärztliche Versorgung des Landes ist somit ganz wesentlich auf die neue Förderrichtlinie Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und die daraus resultierende geringere Zahl an Förderregionen zurückzuführen. Im Jahr 2016 sind in der Folge weniger Förderanträge gestellt worden als ursprünglich erwartet und dementsprechend auch weniger Haushaltsmittel abgeflossen. Zu Frage 2: Die Vergabe der Fördermittel aus dem Haushalt folgt der Zahl der Anträge. Im Jahr 2016 haben Ärztinnen und Ärzte in folgende Regionen vom Förderprogramm hausärztliche Versorgung des Landes profitiert: – Verbandsgemeinde Daun (drei Förderungen), – Verbandsgemeinde Loreley, – Verbandsgemeinde Vallendar, – Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen, – Verbandsfreie Gemeinde Sinzig. Bei allen Förderungen wurde die Fördersumme in Höhe von 15 000 Euro vollumfänglich in Anspruch genommen. Aus anderen ausgewiesenen Förderregionen sind keine Förderanträge eingegangen. Drucksache 17/2326 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung des Landes wird immer wieder angepasst und weiterentwickelt. Die letzte Anpassung ist unter Berücksichtigung neuer Arzt- und Bevölkerungszahlen zum 1. Januar 2017 erfolgt. Seitdem wirkt das Förderprogramm des Landes in 57 Regionen statt vorher in 42 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Förderprogramm hausärztliche Versorgung im Jahr 2017 wieder stärker nachgefragt wird. Bis Anfang Februar 2017 sind bereits neun förderfähige Anträge eingegangen. Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, ob der Förderbetrag erhöht werden soll. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass aus dem Haushaltstitel „Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“ im Jahr 2017 auch andere Maßnahmen finanziert werden, die helfen, die hausärztliche Versorgung sicherzustellen beziehungsweise die Allgemeinmedizin zu stärken. Hierzu gehören beispielsweise ein Förderprogramm im Praktischen Jahr und die Finanzierung eines Wiedereinstiegskurses für Ärztinnen und Ärzte. Mit dem Förderprogramm im Praktischen Jahr – also im letzten Jahr des Medizinstudiums – werden Medizinstudierende unterstützt, die einen Teil des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Ziel ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken und damit letztlich mehr Nachwuchs für die hausärztliche Versorgung zu gewinnen. Mit dem Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte will die Landesregierung Ärztinnen und Ärzten, die aktuell nicht ärztlich tätig sind, den Wiedereinstieg in den Arztberuf erleichtern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist dauerhaft mit seinen Partnern im Gespräch, um wirksame Maßnahmen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung auf den Weg zu bringen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin