Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2327 zu Drucksache 17/2125 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2125 – Neubewertung von DITIB als möglicher Kooperationspartner des Landes Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2125 – vom 26. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts beim bundesweiten Dachverband DITIB. Von dort sollen Informationen über Anhänger des Predigers Gülen nach Ankara weitergereicht worden sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Spionageverdachts gegenüber DITIB in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Auswirkungen haben diese Ermittlungen für den weiteren Verlauf des Prüfverfahrens hinsichtlich einer möglichen Kooperation des Landes mit DITIB? 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, da offensichtlich auch durch rheinland-pfälzische DITIB-Organisationen Gülen-Anhänger für den türkischen Staat ausspioniert wurden? 4. Wie geht die Landesregierung mit der Äußerung von Prof. Muckel gegenüber dem Deutschlandfunk um, dass eine eindeutige Abhängigkeit von DITIB gegenüber dem türkischen Staat vorliege, die er in seinem Gutachten für das Land Rheinland-Pfalz noch als deutlich abgeschwächter und unbedenklicher umschrieb? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Angesichts der Tatsache, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in diesem Zusammenhang seit Januar 2017 wegen des Verdachts der Geheimdienstlichen Agententätigkeit ermitteln, kann die Landesregierung hierzu keine näheren Angaben machen. Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzische Landesregierung möchte die laufenden Ermittlungen zu den Spionagevorwürfen abwarten. Seit August vergangenen Jahres ruhen die Gespräche zwischen der Landesregierung und den islamischen Verbänden. Zusatzgutachten sollen klären, inwieweit die Staatsferne der Verbände, die zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft notwendig ist, durch die Entwicklungen in der Türkei und deren Auswirkungen auf Deutschland beeinträchtigt wird. Die aktuellen Entwicklungen fließen in die vom Land beauftragten Gutachten ein. Zu Frage 3: Um hierzu eine abschließende Aussage treffen zu können, müssen die Ermittlungsergebnisse vorliegen und bewertet werden. Zu Frage 4: Herr Professor Dr. Muckel hat am 22. Dezember 2016 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk im Zusammenhang mit der umstrittenen Wahl des Vorstands der Sehitik-Moschee, der größten DITIB-Moschee in Berlin, festgestellt: „DITIB hat organisatorische und institutionelle Verbindungen zum Diyanet. Das lässt sich der Satzung entnehmen, da gibt es bestimmte Rechte für hohe Bedienstete des türkischen Amtes für religiöse Angelegenheiten.“ Diese Aussage bezieht sich auf den Dachverband der DITIB und nicht auf den Landesverband Rheinland-Pfalz. Drucksache 17/2327 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dass der religiöse Beirat des Bundesverbandes überwiegend mit Diyanet-Mitgliedern besetzt ist, hat Professor Muckel bereits im ersten Gutachten festgestellt. Weiter stellt er hier fest, dass dieser Beirat keine Fragen der Landesverbände mit Blick auf staatlichen Religionsunterricht regelt. Dafür ist eine Kommission des DITIB-Landesverbandes vorgesehen, dem ausdrücklich keine Amtsträger des Staates angehören dürfen. Ob dieser Sachverhalt nach dem gescheiterten Putschversuch immer noch zutrifft oder ob es mittlerweile anderweitigen Einfluss des türkischen Staates auf den DITIB-Landesverband gibt, wird in den beauftragten Zusatzgutachten geklärt. Die Landesregierung wird vor möglichen Schlussfolgerungen zunächst die einzelnen Ergebnisse der Zusatzgutachten abwarten. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister