Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2328 zu Drucksache 17/2118 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2118 – „Circus Maximus“ I: Förderung der Gastronomie „Circus Maximus“ bzw. des Vereins „Brot- und Spiele e. V.“ in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2118 – vom 23. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Rhein-Zeitung (16. Januar 2017) fördern die Ministerien für Bildung bzw. Wissenschaft eine „Poetry-Slam“-Veranstaltung in den Räumen der Gastronomie. Gastronomie und Verein nutzen nach Selbstauskunft die gleiche Anschrift und gleiche Büroräume. Der Zutritt zu den Veranstaltungen des Vereins und der Gastronomie erfolgt durch denselben Eingang (Front -Tür). Auf der Tür ist gut lesbar der Hinweis (Aufkleber) angebracht, dass „Nazis“, (Mitglieder und Wähler der) „AfD“ und „Pegida“ draußen bleiben müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der geförderten Veranstaltung um eine Veranstaltung der vorgenannten Gastronomie oder des vorgenannten Vereins? 2. Wie hoch ist die Fördersumme? 3. Falls eine Förderung des Vereins vorliegt: Wurde die Satzung des Vereins – insbesondere im Hinblick auf politische Neutralität und diskriminierungsfreies Wirken – geprüft? 4. Wenn ja: Wie lautete das Ergebnis der Prüfung? 5. Falls eine Förderung der Gastronomie vorliegt: Auf welcher rechtlichen Grundlage findet diese Förderung statt? 6. Wie wurde eine Bewilligung der Förderung begründet? 7. Inwieweit genügt ein „Poetry-Slam“ einem förderwürdigen Bildungsauftrag (bitte begründen)? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: Bei dem Projekt „Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016“ handelt es sich um ein Projekt, für das der „Brot & Spiele Kultur im Circus Maximus e. V.“ 2015 einen Förderantrag gestellt hat. Zu Frage 2: Das Projekt wurde 2016 mit 10 000 Euro gefördert. Zu den Fragen 3 und 4: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Projektförderung. Zu überprüfen ist hierbei, ob die für Projektförderungen im Kulturbereich geltenden Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie auf Grundlage der darüber hinaus geltenden Förderrichtlinien. Im konkreten Fall findet die Förderrichtlinie freie Szene Anwendung. Die Satzung eines beantragenden Vereins ist nicht Gegenstand der Prüfung. Zu Frage 6: Die Projektförderung wurde gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und auf der Grundlage der Förderrichtlinie freie Szene begründet, welche die Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien – wie die nachvollziehbare kulturelle Bedeutung des Projekts für das Land bzw. eine bestimmte Region und die Ermöglichung der Begegnung des Publikums mit neuen kulturellen Inhalten und Formaten – voraussetzt. Auf dieser Basis wurde die Projektförderung seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bewilligt. Drucksache 17/2328 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 7: Bei „Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016“ handelt es sich um ein Kulturprojekt, das als kulturelle Maßnahme durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert wurde. Einer Förderung von Kulturprojekten geht die Überlegung voraus, inwiefern diese im Sinne des Artikels 40 der Landesverfassung dazu beitragen, Menschen das Recht auf kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Bei der Förderung von Projekten wird ferner ihre kulturelle Bedeutung für das Land bzw. für die Region, in der sie realisiert werden, gewichtet. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister