Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2329 zu Drucksache 17/2119 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2119 – „Circus Maximus“ II: Förderung der Gastronomie „Circus Maximus“ bzw. des Vereins „Brot- und Spiele e. V.“ in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2119 – vom 23. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Rhein-Zeitung (16. Januar 2017) fördern die Ministerien für Bildung bzw. Wissenschaft eine „Poetry-Slam“-Veranstaltung in den Räumen der Gastronomie. Gastronomie und Verein nutzen nach Selbstauskunft die gleiche Anschrift und gleiche Büroräume. Der Zutritt zu den Veranstaltungen des Vereins und der Gastronomie erfolgt durch denselben Eingang (Front-Tür). Auf der Tür ist gut lesbar der Hinweis (Aufkleber) angebracht, dass „Nazis“, (Mitglieder und Wähler der) „AfD“ und „Pegida“ draußen bleiben müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Summe der Fördergelder, die bislang an die Gastronomie „Circus Maximus“ bzw. den Verein „Brot- und Spiele e. V.“ im Zeitraum von 2006 bis 2016 ausgezahlt wurde (bitte Fördersummen und geförderte Projekte bzw. Veranstaltungen aufschlüsseln)? 2. Wirft die geförderte Veranstaltung Profit ab? 3. Falls eine Förderung des Vereins vorliegt: Wie wird sichergestellt, dass die Förderung nicht mittelbar eine möglicherweise wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung der Gastronomie „Circus Maximus“ darstellt? 4. Wie wird dieser Hinweis (Aufkleber an der Tür) bewertet? 5. Ist dieser Hinweis mit der Satzung des Vereins vereinbar? 6. Wird durch diesen Hinweis die Förderwürdigkeit beeinträchtigt? Wenn nein: Warum nicht? 7. Verstößt dieser Hinweis, der als Hausverbot aufgefasst werden kann, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der „Brot & Spiele Kultur im Circus Maximus e. V.“ hat erstmals für das Jahr 2011 einen Antrag auf Projektförderung gestellt. Die Förderungen seit 2011 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Zu Frage 2: Die Förderung des Projektes „Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016“ erfolgte – wie in den Vorjahren auch – auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44) und der Förderrichtlinie freie Szene. Eine Profiterwirtschaftung ist hierüber ausgeschlossen und die zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln nachzuweisen. Förderjahr Projektname Fördersumme 2011 Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 7 000,00 Euro 2012 Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 8 000,00 Euro 2013 Reimstein 2013 10 000,00 Euro 2014 Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2014 10 000,00 Euro 2015 Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2015 10 000,00 Euro 2016 Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016 10 000,00 Euro Drucksache 17/2329 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Zuwendungsbescheid ist geregelt, dass die Zuwendung ausschließlich für das Projekt „Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016“ gemäß Antrag zu verwenden ist. Der Nachweis über die Verwendung der Zuwendung ist bis zum 30. Juni 2017 der ADD vorzulegen. Zu Frage 4: Der „Circus Maximus“ ist ein Gastronomiebetrieb in Koblenz. Das Anbringen eines Aufklebers an der Eingangstür hierzu unterliegt dabei dem Hausrecht des jeweiligen Rechtsinhabers dieser Einrichtung. Dieser ist auch insoweit verantwortlich. Dem Kulturministerium steht es nicht an, in diesem Rahmen das Anbringen eines Aufklebers an einer Zugangstür allgemein zu bewerten. Nach Auskunft des Veranstalters wird der Aufkleber bei Veranstaltungen des „Brot & Spiele Kultur im Circus Maximus e. V.“ allerdings abgedeckt, und allen Besucherinnen und Besuchern steht der Zugang zu Kulturveranstaltungen grundsätzlich frei. Damit trägt die Einrichtung Artikel 40 der Landesverfassung Rechnung. Die Landesverfassung unterstreicht darin das Recht aller Menschen auf kulturelle Teilhabe. Dieser Grundsatz ist integraler Bestandteil jeder Förderung. Zu Frage 5: Da es sich bei „Reimstein – der Koblenzer Poetry Slam 2016“ um ein Kulturprojekt handelt, war zu prüfen, ob die für Projektförderungen im Kulturbereich geltenden Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt hierbei auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie auf Grundlage der darüber hinaus geltenden Förderrichtlinien. Im konkreten Fall findet die Förderrichtlinie freie Szene Anwendung. Die Satzung eines beantragenden Vereins ist nicht Gegenstand der Prüfung. Zu Frage 6: Nein. Einer Förderung von Kulturprojekten geht die Überlegung voraus, inwiefern diese im Sinne des Artikels 40 der Landesverfassung dazu beitragen, Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Bei der Förderung von Projekten wird ferner ihre kulturelle Bedeutung für das Land bzw. für die Region, in der sie umgesetzt werden, gewichtet. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Vor diesem Hintergrund steht die Förderwürdigkeit der Kulturprojekte, für die der „Brot & Spiele Kultur im Circus Maximus e. V.“ bislang eine Förderung beantragt hat, nicht infrage. Zu Frage 7: Nein, da für die Veranstaltungen des „Brot & Spiele Kultur im Circus Maximus e. V.“ nach diesseitigem Kenntnisstand keinerlei Zugangsbeschränkungen durch den angefragten Aufkleber vorliegen, denn dieser wird für die entsprechenden Veranstaltungen abgedeckt . Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister