Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2330 zu Drucksache 17/2130 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/2130 – Einsatz von Lang-Lkw in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2130 – vom 26. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Nachdem Bundesverkehrsminister Dobrindt Anfang 2017 einen Teil des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft für den Einsatz sogenannter Lang-Lkw freigegeben hat, teilte das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium mit, dass im Süden von Rheinland-Pfalz künftig vier Strecken von Lang-Lkw befahren werden dürfen. Die entsprechenden Genehmigungen wurden nur bestimmten Unternehmen für exakt festgelegte Routen erteilt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Haben weitere Unternehmen ihr Interesse an der Genehmigung für den Einsatz von Lang-Lkw angemeldet? 2. Wenn ja, welche Unternehmen waren das und aus welchen Gründen haben sie keine Genehmigung erhalten? 3. Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung für den Einsatz von Lang-Lkw – auf dafür geeigneten Strecken – in ganz Rheinland-Pfalz ein? Ist es geplant, den Einsatz auch in weiteren Regionen von Rheinland-Pfalz zu ermöglichen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Folgende weitere Unternehmen haben aktuell ihr Interesse an einer Genehmigung für den Einsatz von Lang-Lkw angemeldet: – Trans Service Team, Worms, – Intertrans GmbH, Ludwigshafen, – Lekkerland, Frechen (Nordrhein-Westfalen), – Krüger + Voigt Transport GmbH, Vallun (Mecklenburg-Vorpommern), – Georgi GmbH & Co.KG Transporte, Burbach, – Wolf Spedition & Transport GmbH, Montabaur. Rheinland-Pfalz hat dem Bund zwischenzeitlich fünf Strecken von zwei Antragstellern gemeldet, die möglichst kurzfristig in den nunmehr gestarteten Regelbetrieb übernommen werden sollen. Vor allem war bei dieser Entscheidung sicherzustellen, dass der Schienengüterverkehr dadurch keine Nachteile erfährt. Es ist davon auszugehen, dass der Bund diese Strecken bei der nächsten Änderungsverordnung in das sogenannte Positivnetz aufnehmen wird. Mit den dabei gemachten Erfahrungen soll dann auch in Rheinland-Pfalz über weitere Strecken entschieden werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister