Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Februar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2331 zu Drucksache 17/2121 16. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2121 – Umgehungsstraße Braubach (L 335) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2121 – vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Kürzlich informierte sich Verkehrsstaatssekretär Andy Becht über die Verkehrsproble matik der Stadt Braubach. Insbesondere ging es um die Umgehungsstraße für Brau bach (L 335). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand für die Umgehungsstraße Braubach (L 335)? 2. Wann wird mit der Realisierung der Ortsumgehung bzw. wann wird mit der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens gerechnet? 3. Ist es richtig, dass die Welterbeverträglichkeit der Umgehung Braubach gemeinsam mit der angedachten Mittelrheinbrücke erfolgen soll? Wenn ja, gibt es bereits eine Zeitschiene? 4. Ist die Ortsumgehung im Landesstraßenbauprogramm aufgenommen, wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Aufnahme gerechnet? 5. Ist dem Verkehrsstaatssekretär bekannt, dass kurz vor der Landtagswahl 2016 eine Einordnung der Umgehung Braubach als „höchste Priorität“ vom damaligen Verkehrsminister Lewentz zugesagt wurde? 6. Wann wird mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens gerechnet? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Planungen für eine Ortsumgehung Braubach befinden sich in der Vorplanungsphase. Seitens des Landesbetriebs Mobilität und der Bürgerinitiative „Braubach lebenswerter e. V.“ wurden Varianten entwickelt und in einer Visualisierung dargestellt. Als nächs - ter Arbeitsschritt soll ein Gutachten zur Welterbeverträglichkeit der Varianten erstellt werden. Zu den Fragen 2 und 6: Um Aussagen über zeitliche Vorstellungen zur Realisierung der Ortsumgehung, zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens und zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens treffen zu können, muss zunächst die Welterbeverträglichkeit des Vorhabens absehbar sein. Zu Frage 3: Derzeit ist vorgesehen, die Welterbeverträglichkeit aller vorgesehenen Maßnahmen des Masterplans Welterbe Oberes Mittelrheintal und die Ortsumgehung Braubach gemeinsam mit den Varianten einer Mittelrheinquerung in einem Gutachten bewerten zu lassen. Dabei soll zuerst die Ortsumgehung Braubach betrachtet werden, um diese frühzeitig mit der UNESCO abstimmen zu können. Eine Aussage zu einer Zeitschiene ist derzeit noch nicht möglich. Diese ist abhängig davon, wie schnell der Gutachter eine Bewertung der Ortsumgehung Braubach durchführen kann und welcher zeitliche Aufwand für eine Abstimmung mit der UNESCO erforderlich sein wird. Drucksache 17/2331 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann das erforderliche Baurecht für die Ortsumgehung Braubach vorliegt, war noch keine Berücksichtigung im Landesstraßenbauprogramm möglich. Zu Frage 5: Ja. Dr. Volker Wissing Staatsminister