Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2342 zu Drucksache 17/2138 17. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2138 – Schließung von kleinen Grundschulen – Landkreis Germersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2138 – vom 25. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, insgesamt 310 Lehrerstellen einzusparen. Dies soll unter anderem durch die Erarbeitung einer Leitlinie zum Umgang mit kleinen Grundschul standorten in Rheinland-Pfalz erfolgen. Als Konsequenz werden wohl zahlreiche Grund schulstandorte zur Disposition stehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschulen mit bis zu 48 Schülern bzw. mit 48 bis 55 Schülern gibt es derzeit im Landkreis Germersheim an welchen Standorten? 2. Wie viele Grundschulstandorte sind von den Schließungsplänen der Landesregierung potenziell betroffen? 3. Welche Grundschulstandorte im Landkreis Germersheim sind in den vergangenen zehn Jahren geschlossen worden (bitte einzeln aufführen und nach Schließungs grund differenzieren)? 4. Wie unterstützt die Landesregierung kleine Schulstandorte, die im Rahmen der Um setzung der Leitlinie nicht geschlossen werden, damit diese dauerhaft bestehen kön nen? 5. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung generell ergriffen, um Schul standorte insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie alle Bereiche der Landesverwaltung ist auch das Bildungsministerium verpflichtet, seinen Verantwortungsbereich unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und des Prinzips des zielgenauen Ressourceneinsatzes zu organisieren. Das Ministerium verwaltet knapp 39 000 Stellen, die meisten davon entfallen auf Lehrkräfte, aber auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und im nachgeordneten Bereich sowie auf pädagogische und andere Fachkräfte. 310 Stellen sollen ab dem Schuljahr 2017/2018, verteilt auf vier Schuljahre, strukturell eingespart werden. Über die vorgesehenen Stelleneinsparungen im Ministerium und beim Pädagogischen Landesinstitut hinaus wird geprüft, ob im Schulsystem Ressourcen effektiv eingesetzt und bestimmte Strukturen noch zeitgemäß sind. In den Blick genommen werden dabei auch die kleinen Grundschulen. Ausdrücklich nicht gespart werden soll an der Unterrichtsversorgung. Hier bleibt es bei der Festlegung im Koalitionsvertrag: Das Bildungsministerium strebt weiterhin eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung in dieser Legislaturperiode an. Sollten die Schülerzahlen es erfordern, werden auch künftig neue Stellen geschaffen. Nach § 13 Abs. 1 des Schulgesetzes müssen Grundschulen in jeder Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen. Ausnahmen von dieser Mindestgröße sind nur in besonderen Fällen zulässig. Geleitet von dem Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ hat die Landesregierung in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um Grundschulstandorte auch bei zurückgehenden Schülerzahlen zu erhalten. Dabei ist insbesondere die Absenkung der Klassenmesszahl von ursprünglich 30 auf 24 zu nennen. Diese hat zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestgröße vieler Grundschulen beigetragen . Gleichwohl erreichen trotz dieser Bemühungen nicht alle Grundschulen die Mindestgröße. Vor dem Hintergrund, dass kleine Grundschulen einen deutlich höheren Ressourcenbedarf haben, hat der Rechnungshof in seiner 2016 abgeschlossenen „Prüfung der Unterrichtsorganisation und des Lehrkräfteeinsatzes an öffentlichen Grundschulen“ die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob an den Standorten von kleineren als einzügigen Grundschulen weiterhin „besondere Fälle“ im Sinne des schulgesetzlichen Ausnahmetatbestandes vorliegen. Drucksache 17/2342 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Dass Grundschulen eine Mindestgröße haben, ist sinnvoll. Auch sehr kleine Schulen können Vorteile haben, aber sie stoßen schulorganisatorisch an Grenzen, etwa bei Vertretungssituationen oder bei pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schul-lebens, etwa in Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Schülerinnen und Schüler lernen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen. Deshalb wurden Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot erarbeitet. Diese benennen die Kriterien und regeln das Verfahren, nach denen zukünftig geprüft werden soll, ob an einer Grundschule ein solcher „besonderer Fall“ vorliegt. Dieses Verfahren sieht vor, dass die Schulträger, die die Situation vor Ort am besten kennen, innerhalb eines halben Jahres eigene Konzepte vorlegen, wie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig ein Angebot geschaffen und erhalten werden kann, das den Vorgaben des Schulgesetzes entspricht. Die Schulaufsicht unterstützt sie dabei und wird die Konzepte auf ihre Tragfähigkeit überprüfen. Im Anschluss entscheidet sie, ob eine Schule weitergeführt werden kann. Die Leitlinien konkretisieren damit die Vorgaben des Schulgesetzes. Die Prüfung erfolgt immer einzelfallbezogen. Es bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, ein wohnortnahes Grundschulangebot überall im Land zu sichern – verlässlich, planbar und nachhaltig auch in Zeiten des demografischen Wandels. Wo dafür Ausnahmen von der schulgesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße notwendig sind, werden sie auf Basis der geplanten Leitlinien ermöglicht. Zurzeit findet ein informelles Anhörungsverfahren statt, bei dem kommunale Spitzenverbände, Hauptpersonalräte, Gewerkschaften sowie Schüler- und Elternvertretungen angehört werden. Der Ausschuss für Bildung wurde am 31. Januar 2017 unterrichtet . Abschließende Aussagen zu den Leitlinien sind erst nach deren Verabschiedung möglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Welche Grundschulen von bis zu 55 Schülerinnen und Schülern besucht werden, ist in der Anlage dargestellt. Zu Frage 2: Entsprechend der Vorbemerkung wird im Landkreis Germersheim einzig die Grundschule Wörth Büchelberg überprüft. Die Einleitung der Überprüfung bedeutet nicht, dass die Schule geschlossen wird. Zu Frage 3: Im Landkreis Germersheim wurden in den vergangenen zehn Jahren keine Grundschulen geschlossen. Zu den Fragen 4 und 5: Die sukzessive Absenkung der Klassenmesszahl von 30 auf jetzt 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011, hat zur Sicherstellung der in § 13 Abs. 1 des Schulgesetzes vorgegebenen Mindestgröße vieler Grundschulen beigetragen. Die Landesregierung hat darüber hinaus in den letzten Jahren weitere Maßnahmen ergriffen, um kleine Grundschulstandorte bei zurückgehenden Schülerzahlen zu unterstützen. So können Schulen beispielsweise den Unterricht durch die Bildung von jahrgangsübergreifenden Klassen organisieren. Schulen, die aufgrund der Schülerzahl solche kombinierte Klassen bilden, erhalten zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation eine zusätzliche Zuweisung von drei Lehrerwochenstunden für jede dieser Klassen. Im Zuge der Absenkung der Klassenmesszahlen in der Grundschule wurde auch die Messzahl für kombinierte Klassen von 27 Schülerinnen und Schüler pro Klasse auf 23 gesenkt. Von der Erhöhung der Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben von mindestens sechs auf mindestens acht im Jahr 2010 und der Anhebung der Besoldung der Schulleitungsstellen zum 1. Juli 2012 haben auch kleine Grundschulen profitiert. Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt Netzwerke von Lehrkräften kleiner Grundschulen und bietet nachfrageorientiert Studientage zu jahrgangsübergreifendem Unterricht an. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2342 Anlage (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 3 Grundschulen im Landkreis Germersheim mit „bis 55 Schülerinnen/Schüler“ im Schuljahr 2016/2017 Schule Schülerinnen und Schüler Gesamt Klassen Gesamt 1 2 3 4 Kombiklasse 1 2 3 4 Kombiklasse 12704 GS Wörth Büchelberg 29 29 2 2 13334 GS Freckenfeld 13 14 21 48 1 1 1 3