Drucksache 17/2343 zu Drucksache 17/2148 17. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Guido Ernst und Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/2148 – Staatsbadgesellschaften Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2148 – vom 30. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: In den Rechnungshofberichten 2015 und 2016 wurde festgestellt, dass kein wichtiges Landesinteresse an der Aufrechterhaltung der Beteiligungen des Landes an den Staatsbadgesellschaften in Bad Dürkheim und Bad Ems mehr besteht. Im zwei Jahre gültigen Beteiligungsbericht der Landesregierung tauchen die Beteiligungen aber weiter auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Höhe erhalten die vier Staatsbäder in Rheinland-Pfalz in 2017 noch eine Subvention des Landes? 2. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben des Landes für die Staatsbäder in 2015 und 2016? 3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Förderung? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Bis Ende des Kalenderjahres 2015 war das Land Rheinland-Pfalz als Gesellschafter an der Staatsbad Bad Bertrich GmbH, der Staatsbad Bad Bergzabern GmbH, der Staatsbad Bad Ems GmbH sowie der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH beteiligt. Die Gesellschaftsanteile des Landes an der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH wurden zum 31. Dezember 2015 an die Stadt Bad Dürkheim übertragen, die seitdem die Gesellschaft in alleiniger Trägerschaft fortführt. Der Veräußerung der Anteile hat der Haushalts- und Finanzausschuss in der Sitzung am 3. Dezember 2015 (Vorlage 16/6125) zugestimmt. Der Beteiligungsbericht 2015 des Landes Rheinland-Pfalz basiert auf dem Stichtag 30. September 2015. Dementsprechend sind die vier vorgenannten Gesellschaften als bestehende Beteiligungen aufgeführt. Im Beteiligungsbericht 2017 wird die Staatsbad Bad Dürkheim GmbH nicht mehr als Landesbeteiligung aufgeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Entwurf des Landeshaushalts 2017 sind für die drei Staatsbad-Beteiligungen des Landes Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Epl. 20 02 Titel 682 04) sowie 1,6 Mio. Euro (Epl. 20 02 Titel 891 04) veranschlagt. Da das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr an der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH beteiligt ist, sind keine Zahlungen an diese Gesellschaft veranschlagt. Zu Frage 2: Die Höhe der Landesmittel für die vier Staatsbadgesellschaften in den Jahren 2015 und 2016 kann nachfolgender Aufstellung entnommen werden: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Gesellschaft Landesmittel 2015 Landesmittel 2016 Staatsbad Bad Bergzabern GmbH 749 195 Euro 2 872 040 Euro Staatsbad Bad Bertrich GmbH 1 209 000 Euro 979 352 Euro Staatsbad Bad Dürkheim GmbH 1 932 937 Euro 0 Euro Staatsbad Bad Ems GmbH 600 000 Euro 1 405 000 Euro Drucksache 17/2343 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bei der Höhe der Ansätze ist zu beachten, dass auch Sondereffekte ausgeglichen werden. So wurde bei der Staatsbad Bad Bergzabern GmbH in 2016 ein Baudarlehen abgelöst und bei der Staatsbad Bad Ems GmbH in 2016 eine Gebäudesanierung finanziert. Zu Frage 3: Die Zahlungen an die Staatsbadgesellschaften erfolgen aufgrund von Zuwendungsbescheiden auf Grundlage der LHO; die Ermächtigung ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltsveranschlagung (Epl. 20 02 Titel 682 04 sowie Epl. 20 02 Titel 891 04). Doris Ahnen Staatsministerin