Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2344 zu Drucksache 17/2142 17. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/2142 – Bodycams für die Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2142 – vom 26. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat beschlossen, 150 weitere Bodycams für die Polizei zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Besteht ein Zeitplan, wann die neuen Bodycams an die Polizei ausgegeben werden sollen? 2. Wie viele Körperkameras werden die einzelnen Polizeipräsidien und das Spezialeinsatzkommando sowie die Ausbildungseinheiten erhalten? 3. Wie viele Bodycams wird die Polizeiinspektion Daun bekommen? 4. Nach welchen Kriterien werden die Bodycams auf die Dienststellen der Polizei verteilt? 5. Flossen neben den Resultaten der Erprobung der Bodycams in Rheinland-Pfalz auch die Erkenntnisse aus den Testphasen in anderen Bundesländern (z. B. Hessen) und bei der Bundespolizei in die Entscheidung, weitere 150 Körperkameras zu beschaffen, ein? 6. Werden die zu beschaffenden Bodycams über die Option des Pre-Recordings verfügen? 7. Ist in der Frage des Einsatzes der Bodycams in Wohnungen bereits eine endgültige Entscheidung gefallen oder plant die Landesregierung hierzu noch weitere Sachverständige zu Wort kommen zu lassen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Beschaffung der 150 Bodycams soll im laufenden Jahr 2017 erfolgen. Die Ausgabe an die Polizeidienststellen ist insbesondere davon abhängig, wann der Hersteller die Körperkameras liefern kann. Hierzu gibt es derzeit noch keinen konkreten Zeitplan. Zu Frage 2: Insgesamt werden 150 weitere Bodycams für die rheinland-pfälzische Polizei beschafft. 100 der Kameras werden auf die Polizeiinspektionen und Polizeiwachen der Polizeipräsidien verteilt, weitere 50 Bodycams werden der Bereitschaftspolizei zugewiesen. Die konkrete Verteilung wird sich dabei an mehreren Faktoren orientieren, u. a. am bereits vorhandenen Kontingent sowie an der jeweiligen Personalstärke. Eine genaue Aufschlüsselung liegt derzeit noch nicht vor. Das Spezialeinsatzkommando ist von der Neubeschaffung nicht tangiert, da dieses mit einer dem Einsatzzweck angepassten Videotechnik ausgestattet ist. Bei den Ausbildungseinheiten werden Bodycams seit Beginn der Pilotphase im Jahr 2015 vorgehalten. Eine mögliche Erhöhung dieses Kontingents wird sich anhand der künftigen Ausbildungsbedarfe bemessen. Zu Frage 3: Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 2 kann diesbezüglich noch keine konkrete Anzahl benannt werden. Zu Frage 4: Die Verteilung der Kameras wird sich an den im Rahmen der Beantwortung zu Frage 2 aufgeführten Kriterien orientieren. Drucksache 17/2344 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Erprobung der Bodycam in Rheinland-Pfalz wurde von Beginn an wissenschaftlich begleitet. Neben der Messung der Akzeptanz der Anwenderinnen und Anwender sowie der Bevölkerung, wurde ein Rechtsgutachten durch Prof. Dr. Zöller (Universität Trier) erstellt. Diese Ergebnisse waren mit ausschlaggebend für die Entscheidung, weitere 150 Kameras zu beschaffen. Daneben fand in der Vorbereitung der Pilotphase zudem ein enger Erfahrungsaustausch mit dem Bundesland Hessen statt, welches zu diesem Zeitpunkt den Einsatz der Bodycam bereits getestet hatte. Zu Frage 6: Die bereits für das Pilotprojekt beschafften Bodycams der Firma Reveal verfügen über eine sogenannte Pre-Recording-Funktion. Die Nutzung dieser Funktion ist nicht zuletzt aufgrund der hierfür fehlenden Rechtsgrundlage nicht zulässig. Gemäß der „Verfahrensregelung für den erweiterten Pilotbetrieb Bodycam-Einsatz in den Polizeipräsidien“ hat die Systemadministration die Deaktivierung der Pre-Recording-Funktion sicherzustellen. Zu Frage 7: Im Rahmen der Anwenderbefragung während der Pilotphase wurde deutlich, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen, als Mehrwert für die Einsatzbewältigung angesehen wird. In diesen Fällen kommt es immer wieder aufgrund der erhöhten Emotionalität zu Eskalationen oder gewalttätigen Übergriffen , auch gegen die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Eine Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Körperkameras innerhalb von Wohnungen liegt jedoch nicht vor. Herr Prof. Dr. Zöller kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Artikel 13 Grundgesetz für die Einführung einer entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsnorm zur Nutzung von Bodycams in Wohnungen nahezu keinen Spielraum biete, sodass den o. a. Bedürfnissen nicht Rechnung getragen werden kann. Somit gibt es derzeit keine weiteren Bestrebungen, die Problematik erneut aufzugreifen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär