Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2346 zu Drucksache 17/2143 20. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/2143 – Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2143 – vom 27. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen medizinischen Einrichtungen bzw. Arztpraxen in Rheinland-Pfalz werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen (bitte alle separat mit Ortsanagabe auflisten)? 2. In welchen dieser Einrichtungen bzw. Arztpraxen ist die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen das einzige oder jedenfalls das vorrangige medizinische Leistungsangebot? 3. Inwieweit wird das Land Rheinland-Pfalz damit seiner Verpflichtung nach § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz gerecht, wonach die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 20. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Blick auf den Schutz der personenbezogenen Daten ist eine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Vorbehaltlich einer näheren Prüfung kann unter Umständen die Beantwortung jedoch im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Ausschusses durch die Landesregierung erfolgen (gemäß § 100 Vorl. GOLT). Zu Frage 2: Diese Frage betrifft nicht den Verantwortungsbereich der Landesregierung. Zu Frage 3: Die vorliegenden Möglichkeiten zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs in einer medizinischen Einrichtung oder Arztpraxis stellen ein ausreichendes Angebot sicher. Die Verpflichtung nach § 13 Absatz 2 SchKG ist somit erfüllt. Anne Spiegel Staatsministerin