Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2360 zu Drucksache 17/2146 21. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2146 – Pläne Elisabethenwörth Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2146 – vom 28. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage ich die Landesregierung: 1. Welche Lösung bevorzugt die Landesregierung bei der Nutzung der Rheininsel Elisabethenwörth als Hochwasserschutzraum? 2 Inwiefern sieht die Landesregierung Alternativen zur ökologischen Flutung der Insel? 3. Wie sähe die Nutzung von Elisabethenwörth ohne ökologische Flutung aus? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung der Insel Elisabethenwörth? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Wie schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/252 „Hochwasserschutz im Bereich Elisabethenwörth im Kreis Germersheim“ (Drucksache 17/515) ausgeführt, obliegt es dem Land Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung aller französischen, baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Maßnahmen die Ausführung der Maßnahme so zu wählen, dass mit allen Maßnahmen am Oberrhein die 200-jährliche Hochwassersicherheit am Oberrhein wiederhergestellt wird. Die Entscheidung hierzu ist für Ende 2017 angekündigt. Zu Frage 4: Von den Planungen der Insel Elisabethenwörth sind nach Kenntnis der Landesregierung insbesondere zwei baden-württembergische landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die insgesamt ca. 200 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften. Etwa 16 ha davon liegen auf rheinland-pfälzischem Gebiet. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung ist daher für Baden-Württemberg maßgeblich . Ulrike Höfken Staatsministerin