Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2364 zu Drucksache 17/2166 23. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/2166 – Statistiken für die Rheinfähren Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2166 – vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Bau verschiedener Rheinbrücken ist immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Um die Dringlichkeit der diskutierten Projekte und die Vor- und Nachteile verschiedener Projektvarianten bewerten zu können, braucht man aber aktuelle Zahlen zum gegenwärtig stattfindenden Fährverkehr über den Rhein. Darum frage ich die Landesregierung (für jede Fährverbindung über den Rhein mit mindestens einem Anleger in Rheinland-Pfalz einzeln): 1. Wie viele Passagiere und Pkw werden im Jahr befördert? 2. Wie viele Warentonnen werden im Jahr befördert? 3. Wie viele Lkw werden im Jahr befördert? 4. Welche Unterhaltskosten entstehen jährlich und wer trägt diese? 5. Wie viele Arbeitsplätze sind unmittelbar an die Fährbetriebe gebunden? 6. Wann genau und wie oft werden die Fähren geprüft, gewartet und wenn nötig repariert? 7. Wie werden die Fähren in Bezug auf Alter und Zustand eingestuft? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Die Verkehrsdaten der Rheinfähren (Autofähren) mit Anlegestellen in Rheinland-Pfalz, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Höhe der Unterhaltungskosten – soweit diese von den Fährbetreibern zur Verfügung gestellt wurden – stellen sich für das Jahr 2015 wie folgt dar: Die Unterhaltungskosten werden von den jeweiligen Fährbetreibern getragen. Fähre Passagiere Pkw Lkw Warentonnen Unterhaltungskosten Arbeitsplätze Neuburg – Neuburgweier * * * * * * Leimersheim – Leopoldshafen * * * * * * Altrip – Mannheim * * * * * * Eich – Gernsheim 505 000 336 000 13 000 * 950 000 Euro 18 Nierstein – Kornsand * * * * * * Ingelheim – Oestrich-Winkel 600 000 300 000 0 * * * Bingen – Rüdesheim * * * * * * Niederheimbach – Lorch 168 327 59 425 * * * 6 Engelsburg – Kaub 135 000 84 500 500 * * 6 St. Goar – St. Goarshausen 700 000 240 000 13 000 * 790 000 Euro 11 Boppard – Filsen * * * * * * Bad Breisig – Bad Hönningen 128 983 436 510 35 548 526 923 1 002 798 Euro 13 Remagen – Linz * * * * * * Rolandseck – Bad Honnef * * * * * * * Daten wurden von den Fährbetreibern nicht zur Verfügung gestellt. Drucksache 17/2364 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Fähren unterliegen im Rahmen ihrer Zulassung zum Verkehr auf den Bundeswasserstraßen den Bestimmungen des Anhang X der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) vom 6. Dezember 2008. Danach müssen Fähren, die am Verkehr teilnehmen, über eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fährzeugnis) verfügen. Der Eigner oder sein Bevollmächtigter von Fähren, die ein Fährzeugnis erhalten sollen, müssen bei der zuständigen Behörde daher eine Untersuchung beantragen. Zuständige Behörde für Fahrzeuge auf dem Rhein ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) mit den bei ihr gebildeten Untersuchungskommissionen. Stellt die Untersuchungskommission bei der Untersuchung einer Fähre fest, dass die Bestimmungen über Bau, Einrichtung und Ausrüstung des Anhang X der BinSchUO eingehalten sind, erteilt sie dem Antragsteller ein Fährzeugnis. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden, das endgültige Fährzeugnis wird gegebenenfalls erst nach einer weiteren Untersuchung ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer eines Fährzeugnisses beträgt bei Neubauten in der Regel fünf Jahre. Für Fähren, die vor der Untersuchung schon in Betrieb gewesen sind, wird die Gültigkeitsdauer nach dem Ergebnis der Untersuchung festgelegt, sie darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten. Zu Frage 7: Da die Fähren einer regelmäßigen Kontrolle durch die Untersuchungskommissionen unterfallen, wird ihr technischer Zustand von der GDWS als gut und sicher eingeschätzt. Sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gilt mit dem Fährzeugnis als ausreichend gewährleistet. Dr. Volker Wissing Staatsminister