Drucksache 17/2367 zu Drucksache 17/2202 22. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2202 – Stand der Planstellenbesetzung bei der Landesverwaltung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2202 – vom 3. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/2012 teilt die Landesregierung mit, dass bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum 128,53 Planstellen zum größten Teil längerfristig nicht besetzt sind. Damit sind 11,2 Prozent der Planstellen nicht besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele unbesetzte Planstellen gibt es momentan bei der Landesverwaltung insgesamt (bitte hierzu den entsprechenden Stichtag angeben)? 2. Welchem Prozentsatz aller Planstellen entspricht das? 3. Wie lange sind die Planstellen nicht besetzt (bitte in folgende Kategorien gliedern: weniger als ein Jahr; ein bis zwei Jahre; zwei bis drei Jahre; drei bis vier Jahre; vier bis fünf Jahre; mehr als fünf Jahre)? 4. Wie verteilen sich die unbesetzten Planstellen auf die einzelnen Obersten, Oberen und Unteren Landesbehörden und Landesbetriebe ? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Die Besetzung der Planstellen und Stellen bei der Landesverwaltung wird durch die einzelnen Dienststellen gesteuert und nicht zentral ressortübergreifend erfasst. Dies entspricht dem Grundgedanken der Budgetierung (vgl. § 7 a Landeshaushaltsordnung – LHO, § 6 Landeshaushaltsgesetz 2016 – LHG). Die Praxis der Personalbewirtschaftung macht es erforderlich, dass ein gewisser Anteil der Planstellen und Stellen strukturell unbesetzt bleibt. Auf diese Weise können Maßnahmen wie z. B. Elternzeit, Teilzeit oder Abordnungen gehandhabt werden. Auch kann auf temporäre Aufgabenänderungen flexibel reagiert werden. Der Umfang des unbesetzten Stellenanteils variiert u. a. nach Größe und Struktur des entsprechenden Verwaltungsbereichs (Altersschnitt, Teilzeitanteil etc.). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Für den Budgetbericht der Landesregierung werden die Vollzeitäquivalente nach Einzelplänen erfasst, zuletzt mit Bericht zum 30. Juni 2016 (Drucksache 17/1462). Die Erfassung bezieht sich auf die budgetierten Bereiche, d. h. auf die Vollzeitäquivalente, die aus der Hauptgruppe 4 bezahlt werden. Ausgenommen sind insbesondere die Vollzeitäquivalente bei Landesbetrieben und Globalhaushalten sowie die staatlich zugewiesenen Lehrkräfte gemäß Privatschulgesetz. Deren Bezüge sind in der Hauptgruppe 6 veranschlagt, die nicht der Budgetierung unterliegt (vgl. § 6 Abs. 1 LHG 2016). Die als Ist vorhandenen Vollzeitäquivalente werden der entsprechenden Anzahl von Planstellen und Stellen im Haushalt 2016 bei den budgetierten Bereichen gegenübergestellt (siehe Anlage). Auch bei den Planstellen und Stellen werden also diejenigen aufgeführt , deren zugehörige Ausgaben in den budgetierten Bereichen etatisiert sind. Zu den Fragen 3 und 4: Angesichts der dezentralen Steuerung übersteigt die Beantwortung den Umfang einer Kleinen Anfrage. Es müsste eine Abfrage bei allen Behörden des Landes durchgeführt werden. Angesichts der Komplexität der Stellenbewirtschaftung liegen bei den Behörden die angefragten Daten nicht kurzfristig abrufbereit vor. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2367 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage (Quellen: Budgetbericht zum 30. Juni 2016 – Drucksache 17/1462 – Haushaltsplan 2016.) Anmerkung: Werte wurden gerundet. Vollzeitäquivalente in den budgetierten Bereichen im Verhältnis zu budgetierungsrelevanten (Plan-) Stellen (Plan-) Stellen im Haushalt 2016 Vollzeitäquivalente zum 30. Juni 2016 Einzelplan jeweils in den budgetierten Bereichen in Prozent 01 166 145 87 02 230 218 95 03 15 705 14 704 94 04 7 730 6 766 88 05 9 009 7 761 86 06 1 544 1 328 86 07 447 341 76 08 682 646 95 09 40 533 37 418 92 10 183 160 88 14 2 725 2 186 80 Gesamt 78 953 71 673 91