Drucksache 17/2368 zu Drucksache 17/2189 22. 02. 2017 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/2189 – Neutralitätspflicht der Ministerpräsidentin Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2189 – vom 2. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Auf einer Veranstaltung am 21. Januar 2017 in Koblenz äußerte sich Frau Ministerpräsidentin Dreyer wie folgt: „Wir müssen alles dafür tun, dass die AfD nicht so stark in den Bundestag einzieht.“ Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie verträgt sich diese Aussage mit der Neutralitätspflicht der Ministerpräsidentin? 2. Schließt die Ministerpräsidentin die Gewaltandrohung von Gastwirten und die Übergriffe von Linksautonomen in ihr Statement, dass „alles“ getan werden müsse, mit ein? 3. Wenn nein, wo zieht die Ministerpräsidentin die Grenze? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Aussage der Ministerpräsidentin steht im Einklang mit der Neutralitätspflicht des Amtes. Ich verweise ergänzend auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 2014, VGH A 39/14. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Jeder in Deutschland muss sich innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und die geltenden Gesetze achten und befolgen. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode