Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2369 zu Drucksache 17/2161 22. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) – Drucksache 17/2161 – Resolution des Stadtrates der Universitätsstadt Kaiserslautern vom 24. Oktober 2016 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2161 – vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 mit breiter Mehrheit eine Resolution an die Landesregierung verabschiedet, die „sich für den Erhalt der bestehenden Einrichtungen und Leistungen in der Stadt ausspricht, die nach geltendem Recht den sogenannten freien Selbstverwaltungsangelegenheiten zuzuordnen sind. Durch die Praxis der Kommunalaufsicht , den Etat der freien Selbstverwaltungsaufgaben statisch zu deckeln, sind im Rahmen der Daseinsvorsorge unverzichtbare städtische Angebote und Leistungen jedoch in ihrem Bestand gefährdet“, heißt es in der Resolution. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie dieser von SPD, CDU, BünDnIS 90/DIE GRünEn und FWG gefassten Resolution bei und wie bewertet sie die inhaltlichen Forderungen in der Resolution? 2. Gab es bereits Gespräche mit der Stadtverwaltung und oder anderen Beteiligten über die Inhalte der Resolution? Wenn ja, mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt eingehende Resolutionen nicht nach ihrem „Stellenwert“ ein. Den inhaltlichen Forderungen der Resolution des Stadtrates der Stadt Kaiserslautern vom 24. Oktober 2016 liegt offenbar ein Missverständnis zugrunde. Das Gebot in § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung („Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.“) unterscheidet nicht nach freien Selbstverwaltungsangelegenheiten, Mehraufwendungen durch jährliche Besoldungs- und Tariferhöhungen oder inflationsbedingt höheren Sachausgaben. Es gilt umfassend. Insofern kann es nicht zielführend sein, eine dynamische Deckelung des Zuschussbedarfs für Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich vorzusehen. Auch allgemeine Preissteigerungen und gesetzliche /tarifvertragliche Mehraufwendungen unterliegen dem Gebot des Haushaltsausgleichs und müssen finanziert werden, unabhängig davon, ob sie im freiwilligen oder im „pflichtigen“ Leistungsbereich anfallen. Es obliegt dem Stadtrat der Stadt Kaiserslautern, im Rahmen seiner kommunalpolitischen Präferenzen und Entscheidungen darüber zu befinden, ob dem Gebot des Haushaltsausgleichs angesichts von jährlichen Besoldungs- und Tariferhöhungen oder inflationsbedingt höheren Sachausgaben im freiwilligen Leistungsbereich beispielsweise durch – Einsparungen bei der Erfüllung von Auftragsangelegenheiten, – Einsparungen bei der Erfüllung von pflichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten, – Einsparungen bei der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben, – Einnahmeerhöhungen etwa im Bereich der Entgelte oder Realsteuern oder – Erlösen aus Vermögensveräußerungen Rechnung getragen werden soll. Der Stadtrat (und nicht die Kommunalaufsicht) entscheidet, wie viel ihm sein freiwilliger Leistungs - bereich wert ist. Im Rahmen der Daseinsvorsorge unverzichtbare städtische Angebote und Leistungen werden deshalb in ihrem Bestand nicht durch die Praxis der Kommunalaufsicht gefährdet. Drucksache 17/2369 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Hinblick auf das in der Resolution thematisierte Pfalztheater wird die Haushaltsverfügung der ADD vom 30. Juni 2016 nur verkürzt und unvollständig dargestellt. In der Haushaltsverfügung heißt es (Seite 10): „Der Zuschussbedarf begründet sich nach Ihren Angaben in der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmten Erhöhung der Zuwendung an den Bezirksverband Pfalz für das Pfalztheater um 300 500 Euro auf 4,6 Mio. Euro. Eine weitere Erhöhung des Zuwendungsbetrages für das Pfalztheater um 100 000 Euro lässt sich nach Ihren Angaben für das kommende Haushaltsjahr nicht vermeiden. Entsprechend Ihrer gesprächsweisen Zusicherung darf ich Sie bitten, bereits heute darauf hinzuwirken, dass die jährliche Zuwendung für das Pfalztheater ab dem Haushaltsjahr 2018 unter den zuletzt veranschlagten Zuwendungsbetrag von 4,3 Mio. Euro/Jahr zurückgeführt wird. Jedenfalls wird die Erhöhung des Zuschussbedarfs nur ausnahmsweise und auch nur in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 mitgetragen.“ Es obliegt der Stadt Kaiserslautern, ihrer gesprächsweisen Zusicherung nachzukommen oder sich mit der Kommunalaufsichtsbehörde auf eine wirkungsgleiche Kompensation zu einigen. Ein „massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie“ kann hier in der Bitte der Aufsichtsbehörde, der gesprächsweisen Zusicherung der Stadt nachzukommen, jedenfalls nicht erkannt werden. Zu Frage 2: nein. Allerdings gab es am 6. Dezember 2016 ein Gespräch auch mit der Stadtverwaltung Kaiserslautern zu einem Schreiben mehrerer Städte zu der gleichen Thematik. Im Ergebnis spricht nichts dagegen, wenn steigende Zuschussbedarfe im freiwilligen Leistungsbereich durch Haushaltsverbesserungen an andere Stelle ausgeglichen werden, um so nicht nur eine weitere Entfernung vom Gebot des Haushaltsausgleichs zu vermeiden, sondern umgekehrt die Haushaltswirtschaft nach Möglichkeit wieder in Richtung des Haushaltsausausgleichs zu führen. Ein gesondertes Gespräch mit der Stadt Kaiserslautern zu der Resolution ist von hier aus nicht geplant. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär