Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2370 zu Drucksache 17/2168 22. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/2168 – Unfallhäufigkeiten im Tunnelbereich der B 10 nach Installation der Geschwindigkeitsmessanlage Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2168 – vom 1. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass sich im Januar im Tunnelbereich der B 10 mehrere schwere Unfälle ereignet haben, wodurch es wiederholt zu Sperrungen kam. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Unfallzahlen nach der Installation der Geschwindigkeitsmessanlage im Tunnelbereich der B 10 in diesem· Bereich entwickelt (Vergleich drei Jahre vor Installation und nach Installation bis heute; bitte nach Pkw und Lkw getrennt auflisten )? 2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung der Unfallzahlen? 3. Hat sich nach Auffassung der Landesregierung die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h in diesem Bereich auch positiv auf die Unfallzahlen ausgewirkt? 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um im Tunnelbereich das Unfallrisiko weiter zu minimieren? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage ist seit dem 3. März 2016 in Betrieb. Da die Messanlage zum Vergleichszeitpunkt noch kein Jahr betrieben wurde, kann nur ein annähernd genauer Jahresvergleich erfolgen. Die Entwicklung der Unfallzahlen vom 3. März 2013 bis 3. März 2016 sowie für den Zeitraum nach der Installation bis zum 6. Februar 2017 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: *) Zum Beispiel Kraftrad oder andere Fahrzeuge. Zu Frage 2: Seit Einrichtung der Geschwindigkeitsmessanlage im Stauffertunnel ist die Anzahl der Unfälle dort erkennbar zurückgegangen. Betrachtet man hingegen den gesamten Bereich zwischen den Anschlussstellen Annweiler und B 48/Johanniskreuz, so ist festzustellen , dass die Gesamtunfallzahl in den drei Jahren vor Errichtung der Messanlage von 25 auf 35 Verkehrsunfälle zunahm. In der Zeit nach Installation bis zum Stichtag 6. Februar 2017 lag die Gesamtunfallzahl bei 32. Auf dieser Strecke zeichnet sich demnach eine Stagnation bzw. Stabilisierung der Unfallzahlen ab. Der Vergleich der Unfallentwicklungen vor und nach Einrichtung der Geschwindigkeitsmessanlage spricht für einen positiven Einfluss der Anlage. Die Aussagekraft ist jedoch insbesondere durch den verhältnismäßig kurzen Beobachtungzeitraum als begrenzt zu betrachten. Zeitraum Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschaden VU mit Sachschaden Gesamt Pkw Lkw sonstige Verkehrsteilnahme *) Pkw Lkw sonstige Verkehrsteilnahme *) 3. März 2013 bis 2. März 2014 – – 1 5 2 – 8 3. März 2014 bis 2. März 2015 1 – – 1 4 – 6 3. März 2015 bis 3. März 2016 – – – 2 4 1 7 4. März 2016 bis 6. Februar 2017 1 – – 0 3 0 4 Drucksache 17/2370 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Geschwindigkeitsbegrenzung und die ständige stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wurden zeitnah zueinander eingeführt. Damit sind die Auswirkungen der Maßnahmen nur schwer voneinander getrennt zu beurteilen. Hinsichtlich der o. a. Entwicklung im Streckenbereich der B 10 kann von einer positiven Wirkung auf das Unfallgeschehen ausgegangen werden. Zu Frage 4: Das Polizeipräsidium Rheinpfalz führt auch nach Errichtung der stationären Anlage weiterhin mobile Messungen im Bereich des Stauffertunnels und der gesamten o. a. Strecke durch. Im Rahmen der Verkehrsschau sowie der Unfallkommissionsarbeit in Zusammenarbeit zwischen der Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger und der Polizei werden die Gegebenheiten regelmäßig überprüft. Sollten hierbei weitere Optimierungsmöglichkeiten erkennbar werden, werden entsprechende Abstimmungen getroffen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär