Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2389 zu Drucksache 17/2194 24. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2194 – Neues Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2194 – vom 3. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e sowie Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. d und e des Schwarzar beitsbekämpfungsgesetzes in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz eingeleitet? 2. Wie viele Bedienstete werden nach der Novellierung des „Gesetzes zur Stär kung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ in Rheinland-Pfalz bei den zuständigen Behörden neu eingestellt? 3. Wie werden die Mitarbeiter nach der Novellierung des „Gesetzes zur Stär kung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ in Rheinland-Pfalz entsprechend geschult? 4. Strebt die Landesregierung die Änderung des § 86 Abs. 3 Satz 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) an, wonach den Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung die Kompetenz polizeilicher Eilmaßnahmen zugestanden wird? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit insbesondere im Sicherheits-, Gaststätten - und Taxigewerbe? 6. Wie lautet die Rückantwort auf das Schreiben der Ministerpräsidentin an den Bundesfinanzminister, wo die Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes dahingehend gefordert wird, dass den Vollzugsbeamten des Zolls der Status von Polizeivollzugsbeamten verliehen wird? 7. Was hat die Anfrage der Landesregierung an das Bundesministerium der Verteidigung bzgl. der Neuaufstellung eines Feldjägerdienstkommandos in Koblenz ergeben? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl der in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e sowie Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ergibt sich nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus der folgenden Aufstellung: § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG: Jahr Anzahl Fälle festgesetzte Bußgelder 2014 15 13 706,00 Euro 2015 26 11 170,00 Euro 2016 14 27 827,00 Euro Gesamt 52 703,00 Euro Drucksache 17/2389 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG: § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG: § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG: Zu den Fragen 2 und 3: Die Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung. Daher können noch keine abschließenden Angaben zur Anzahl von eventuell neu einzustellenden Bediensteten und zum Angebot von Schulungsmaßnahmen getroffen werden. Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Behörden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und wie viele Bedienstete sie nach der Novellierung einstellen werden und ob Schulungen des Personals erforderlich sind. Auf eine Abfrage der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion bei den zuständigen kommunalen Behörden, auf die in der Kürze der Zeit kein vollständiger Rücklauf erfolgt ist, hat eine Kommune mitgeteilt, dass sie Neueinstellungen vornehmen wird, zwei Kommunen planen interne Umstrukturierungen , bei anderen soll es keine personellen Veränderungen geben. Ein ähnlich differenziertes Bild zeichnet sich bei den Schulungen ab. Zu Frage 4: Die Landesregierung wird unter Berücksichtigung der Abstimmung mit den anderen Ländern im Unterausschuss Recht und Verwaltung der Innenministerkonferenz am 15./16. März 2017 eine abschließende Entscheidung über eine landesgesetzliche Ermächtigung treffen, Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Kompetenz für polizeiliche Eilmaßnahmen einzuräumen. Das für das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zuständige Ministerium des Innern und für Sport hat einen entsprechenden Tagesordnungspunkt angemeldet, um in Erfahrung zu bringen, ob die Länder, die bislang eine solche Ermächtigung nicht vorsehen, auf der Grundlage des Antwortschreibens des Bundesfinanzministeriums gegebenenfalls beabsichtigen, hieran etwas zu ändern. Zu Frage 5: Gesonderte Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit insbesondere im Sicherheits-, Gaststätten- und Taxigewerbe sind nicht erforderlich. Die nach dem derzeit gültigen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz möglichen Prüfungen werden durch die entsprechenden kommunalen Behörden durchgeführt. Zu Frage 6: In dem Antwortschreiben führt der Bundesfinanzminister an, dass die Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung trotz bestimmter wechselseitiger Aufgabenübertragungen keine Bundespolizisten seien. Eine pauschale Gleichstellung der Zollbediensteten mit Bundespolizisten kann und sollte deshalb aus Sicht des Bundesfinanzministers nicht erfolgen. Jahr Anzahl Fälle festgesetzte Bußgelder 2014 32 87 925,00 Euro 2015 12 22 217,00 Euro 2016 9 42 099,00 Euro Gesamt 152 241,00 Euro Jahr Anzahl Fälle festgesetzte Bußgelder 2014 15 8 431,00 Euro 2015 7 80,00 Euro 2016 3 150,00 Euro Gesamt 8 661,00 Jahr Anzahl Fälle festgesetzte Bußgelder 2014 11 40 976,00 Euro 2015 2 780,00 Euro 2016 1 1 000,00 Euro Gesamt 42 756,00 Euro Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2389 Mit einer solchen von der rheinland-pfälzischen Landesregierung favorisierten Gleichstellung durch den für die Zollbediensteten zuständigen Dienstherrn würde ein Sachverhalt geschaffen, in dessen Folge § 86 Abs. 3 Satz 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz greifen würde. Hiernach würde den Vollzugskräften der Zollverwaltung in Rheinland-Pfalz die Befugnis zukommen, polizeiliche Eilmaßnahmen treffen zu können. Zu Frage 7: Der Bitte der Landesregierung, am Standort Koblenz wieder eine Dienststelle der Feldjäger einzurichten, hat Bundesministerin von der Leyen nicht entsprochen. In ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2016 führt sie u. a. aus, dass im Zuge der Neustrukturierung der Bundeswehr in 2011 trotz Verringerung der Feldjägertruppe auf eine flächendeckende Wahrnehmung der militärpolizeilichen Aufgaben, bezogen auf die möglichen Einsatzorte, Wert gelegt worden sei. Deshalb ergebe sich aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung kein zwingender Grund, die jetzige Stationierung der Feldjägerkompanien noch einmal zu ändern. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3