Druck: Landtag rheinland-Pfalz, 13. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2391 zu Drucksache 17/2180 24. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2180 – Kommunikation im Katastrophenfall in Neupotz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2180 – vom 1. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In Neupotz im Kreis Germersheim gibt es zahlreiche Funklöcher im Mobilfunknetz. Katastrophenwarnsysteme – KatWarN und NINa – können daher an zahlreichen Stellen im Ort nicht empfangen werden. Bis 2018 wird die stromunabhängige analoge telefonie flächendeckend auf die stromabhängige digitale telefonie umgestellt sein. auch die Ortsrufanlage ist stromabhängig. Bei Stromausfall kann in Neupotz an vielen Stellen im Ort weder eine Warnmeldung erhalten noch ein Notruf abgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung der Bewohner, wenn bei Stromausfall – der gerade in Neupotz unter Umständen auch durch Hochwasser verursacht werden könnte – an vielen Stellen im Ort weder ein Notruf abgesetzt noch empfangen werden kann? 2. Inwiefern gibt es in rheinland-Pfalz weitere Gemeinden, die von dieser Konstellation betroffen sind? 3. Inwiefern gibt es ein Konzept der Landesregierung für diese Gemeinden im Katastrophenfall? 4. Inwiefern gibt es ein Konzept der Landesregierung, diese Gemeinden im Zuge der Katastrophenvorsorge mobilfunktechnisch zu erschließen? 5. Inwiefern ist es geplant oder vorstellbar, Mittel aus dem Breitbandausbau für die Herstellung von redundanzen in derart gefähr - deten Gemeinden zur Verfügung zu stellen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Zuge der Umstellung aller telefonanschlüsse auf das IP-Protokoll (IP-telefonie) werden auch die noch verbleibenden analogen oder ISDN-basierten anschlüsse der Deutschen telekom umgestellt. Die bisherigen analogen PStN-anschlüsse (public switched telephone network) werden in der Vermittlungsstelle ebenfalls auf IP umgeschaltet. Die analogen anschlüsse tragen nach den Umstellungen die Bezeichnung SP MSaN POtS (single play, multi service access node, plain old telefone service). Die analoge Schnittstelle wird kundenseitig auch bei IP-anschlüssen nachgebildet, inklusive ausfallsicherheit und Fernspeisung. In der Folge können Hausnotrufe, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Steuerungssysteme etc. nur betrieben werden, wenn eine Ersatzstromversorgung (z. B. eine unterbrechungsfreien Notstromversorgung [USV] ) im Gebäude oder in der betreffenden anlage installiert ist, oder eine entsprechende Versorgung/Pufferung durch den Netzanbieter vorgenommen wurde. Für den Bereich der telekommunikation sorgt die Bundesnetzagentur u. a. für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und die Sicherstellung einer störungsfreien Nutzung. Hierzu wurde durch die Bundesnetzagentur in 2009 eine technische richtlinie erstellt. Diese technische richtlinie (tr Notruf 1.0) legt auf Grundlage des telekommunikationsgesetzes und der Verordnung über Notrufverbindungen technische Einzelheiten fest. Diensteanbieter sind gemäß des telekommunikationsgesetzes verpflichtet, die in dieser tr Notruf 1.0 enthaltenen anforderungen zu erfüllen. Die Bundesnetzagentur hat die tr Notruf neu gefasst und insbesondere um themen zur Umstellung der telefonnetze auf IP-technologie erweitert. Der Entwurf dieser Neufassung (tr Notruf 2.0) wurde im amtsblatt Nr. 2 der Bundesnetzagentur vom 25. Januar 2017 (Mitteilung 184/2017) zur öffentlichen anhörung gestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Die abhängigkeiten der Infrastrukturen Strom und Kommunikation, bedingt durch die Vielzahl an stromabhängigen Komponenten, sind im Bericht des ausschusses für Bildung, Forschung und technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Drucksache 17/5672, ausführlich beschrieben und somit der Landesregierung bekannt. Drucksache 17/2391 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Gemeinden und Landkreise sind für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – und damit auch für den Schutz der Bevölkerung bei Stromausfällen – verantwortlich. Sie erfüllen ihre aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Das Land unterstützt die kommunalen aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer aufgaben. So hat das Land eine Checkliste für Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall herausgegeben. Nach dieser Empfehlung sind als erste Maßnahme bei einem Stromausfall von länger als 30 Minuten, losgelöst von einer alarmierung, die Feuerwehrhäuser im betroffenen Gebiet zu besetzen. Neben der Schaffung einer zentralen anlaufstelle bietet dies der Bevölkerung die Möglichkeit, auch Notrufe abzusetzen, die nicht die Feuerwehr betreffen. Darüberhinaus wird empfohlen, die Bevölkerung in regelmäßigen abständen darüber zu informieren, dass im Ereignisfall das örtliche Feuerwehrhaus als zentrale anlaufstelle genutzt werden kann. Die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Jockgrim kommen dieser Empfehlung nach, indem sie auf ihrer Homepage diesbezügliche Bürgerinformationen bereitstellen. Zu Frage 2: Bereits seit Jahren kann über die in rheinland-Pfalz vorhandenen GSM-Funkstandorte der vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber (Vodafone D2 GmbH, t-Mobile Deutschland GmbH, telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG) ein Großteil der rheinland-pfälzischen Bevölkerung erreicht werden. Die o. g. Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze nach eigenen angaben dem Kundenbedarf entsprechend aus, wobei Planung und ausbau auch wirtschaftlichen und funktechnischen Kriterien folgen. Versorgungslücken im Mobilfunk sind meist in Gebieten zu finden, die aufgrund ihrer topografie – oftmals in Kombination mit einer geringeren Besiedelungsdichte – mit Mobilfunk nur sehr aufwendig und kostenintensiv zu erschließen sind. In der Folge eines langanhaltenden Stromausfalls kann es jedoch überall – auch in gut versorgten Gemeinden – zu Versorgungslücken im Mobilfunk, sowie auch im rahmen der zukünftigen Umstellung der telefonanschlüsse im sogenannten Festnetzbereich, kommen. Inwieweit hierfür Vorkehrungen, u. a. durch eine unterbrechungsfreie Notstromversorgung (USV), bei Schnittstellen im Festnetzbereich und/oder Mobilfunkmasten durch den Betreiber getroffen wurden, kann nur durch den Betreiber des jeweiligen Mobilfunknetzes beantwortet werden. Zu den Fragen 4 und 5: Wie bereits dargestellt, würde eine mobilfunktechnische Erschließung das geschilderte Problem einer von der Stromversorgung unabhängigen Kommunikation nicht lösen. Ein entsprechendes Konzept würde bei Stromausfall auch keine echte redundanz zur IP-basierten Festnetzanbindung leisten, da auch die Mobilfunkbasisstationen von einer Stromversorgung abhängig sind. aus den genannten Gründen liegt ein Konzept der Landesregierung zur mobilfunktechnischen Katastrophenvorsorge nicht vor und ist auch nicht geplant. auch ist vor diesem Hintergrund ein Einsatz der für den Breitbandausbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für eine solche mobilfunkgestützte redundante Leitung nicht erforderlich. In Vertretung: randolf Stich Staatssekretär