Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2393 zu Drucksache 17/2193 24. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2193 – Taschendiebstähle auf Weihnachtsmärkten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2193 – vom 2. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele versuchte Diebstähle und Diebstähle wurden auf den Weihnachtsmärk ten in Koblenz, Trier, Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern im Jahr 2016 bean zeigt? 2. Wie hoch betrug der Sachschaden, der durch Diebstähle auf den Weihnachts märkten in Koblenz, Trier, Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern verursacht wurde? 3. Wie viele Tatverdächtige konnten ermittelt werden (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. In wie vielen Fällen wurden Haftbefehle beantragt und stattgegeben? 5. In wie vielen Fällen sind die Tatverdächtigen kriminellen Banden zuzuordnen? 6. In wie vielen Fällen kam ein beschleunigtes Verfahren nach § 417 Strafprozess ordnung zur Anwendung? 7. Verfügen mittlerweile alle Polizeibeamte über Spuckschutzhauben? Wenn nein, warum immer noch nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Die PKS lässt eine Beantwortung der Fragestellungen nicht zu, da „Weihnachtsmärkte“ nicht als Tatörtlichkeit gesondert erfasst werden. Auch eine Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem führte aus gleichem Grund zu keinen Ergebnissen im Sinne der Fragestellungen. Daneben existieren keine Sondermeldedienste, anhand derer die Fragen beantwortet werden könnten. Zu Frage 7: Die Zentralstelle für Polizeitechnik lieferte bereits im November 2016 Spuckschutzhauben an alle Polizeibehörden und -einrichtungen aus. Von dort erfolgte die Verteilung an die nachgeordneten Dienststellen zur einzellfallbezogenen Verwendung durch Operativkräfte gegen Personen, die Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte anspucken, dies androhen oder aufgrund ihres Verhaltens erwarten lassen. Die Verteilung wurde, mit Ausnahme der Wasserschutzpolizei, bereits abgeschlossen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär