Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2394 zu Drucksache 17/2167 24. 02. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2167 – Geplante Abwasserentsorgung des US-Hospital Weilerbach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2167 – vom 31. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie aus der Presse hervorgeht, wird in der Region Kaiserslautern ein neues Hospital des US-Militärs errichtet. Der Anschluss eines Krankenhauses an das kommunale Abwassersystem stellt Abwasserentsorger vor große Herausforderungen. In Bezug zu der Veröffentlichung neuster Stu dien über Mikroschadstoffe in Gewässern der Technischen Universität Kaiserslautern – Institut für Siedlungswasserwirtschaft – bestehen potenzielle Risiken für die regionalen Gewässer. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie weit ist der Stand der Planung bezüglich der Abwasserentsorgung beim US-Hospital in Weilerbach? 2. Wie soll die Abwasserentsorgung beim US-Hospital grundsätzlich erfolgen? 3. Liegt ein Abwasserkataster vonseiten der Antragsteller vor und wie wird dieses vonseiten der Genehmigungsbehörde bewertet? 4. Welche Form der Abwasserbehandlung hält die Landesregierung an diesem Standort grundsätzlich für notwendig und sinnvoll? 5. Hält die Landesregierung den Einsatz von naturnahen Vorbehandlungsanlagen an diesem Standort für zielführend, wenn nicht, warum nicht? 6. Wie schätzt die Landesregierung grundsätzlich die Problematik von Krankenhausabwässern (Medikamente, Keimbelastungen, Mikroschadstoffe) ein? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR (STE KL-AöR) hat bei der SGD Süd ein Wasserrechtsverfahren für den Anschluss des US-Klinikums Weilerbach mit Übernahme der anfallenden Abwässer des neu zu errichtenden Klinikbereichs an die Kanalisation der Stadt Kaiserslautern und die Behandlung in der Zentralkläranlage (ZKA) Kaiserslautern beantragt. Der Antrag liegt der Struktur - und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern seit November 2016 vor und ist aktuell im Beteiligungsverfahren. Für die in Zusammenhang mit dem Neubau auf dem Klinikgelände zu errichtende Pumpstation mit Druckleitung hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Weilerbach ein Wasserrecht beantragt. Der Antrag ist aktuell im Verfahren. Zu Frage 2: Die Abwasserkonzeption des US-Klinikums sieht nach der Absonderung von gefährlichen Stoffen zur separaten Entsorgung eine Ableitung der Abwässer in die Zentralkläranlage der Stadt Kaiserslautern vor. Die Ableitung wird zunächst zu einer zentralen Pumpstation erfolgen. Dort werden die Abwässer aus dem Klinikbereich mit dem im Bereich des zentralen Eingangsbereiches „ACP“ anfallenden Abwasser zusammengeführt. Ab dem Übergabeschacht auf dem Gelände Class III, wird der Anschluss über eine weitere Pumpstation mit Druckleitung zu einem Übergabepunkt der Stadtentwässerung Kaiserslautern, AÖR (STE KL AöR). an die Kanalisation der Stadt Kaiserslautern im Bereich Einsiedlerhof erfolgen. Das Abwasser wird schließlich über das Kanalnetz abgeleitet und in der Zentralkläranlage der Stadt Kaiserslautern behandelt werden. Zu Frage 3: Das Abwasserkataster für das geplante US-Klinikum Weilerbach wurde im Auftrag des LBB Weilerbach erstellt und liegt seit Oktober 2016 vor. Es ist Bestandteil des v. g. im November 2016 durch die STE KL-AöR vorgelegten Wasserrechtsantrages. Das Kataster gibt Auskunft über die geplante anfallende Abwassermenge in den jeweiligen Funktionsbereichen, die auf der Auslegung der sanitären Haustechnik beruhen und Höchstmengen darstellen. Zudem sind Informationen über die Beschaffenheit des Abwassers enthalten. Es spiegelt den aktuellen Planungsstand wider. Drucksache 17/2394 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Besonders belastete Abwasserströme werden am Ort des Anfalls gesondert behandelt oder als behandlungsbedürftige Abfälle entsorgt . Sie unterliegen den Vorgaben der Abwasserverordnung bzw. den sonstigen Gesetzen (Strahlenschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz , Infektionsschutzgesetz). Die der Abwasserverordnung unterliegenden Abwasserströme werden in gesonderten wasserrechtlichen Verfahren durch die SGD Süd behandelt. Die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen wird durch die SGD Süd überwacht. Für die Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Anforderungen sind die jeweils zuständigen Landes- und Kommunalbehörden verantwortlich. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist der Rückhalt problematischer Stoffe gewährleistet. Zu Frage 4: Die Ableitung und Behandlung der im geplanten US-Klinikum anfallenden Abwässer über die ZKA Kaiserslautern entspricht den aktuellen wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Anforderungen. Die Behandlung der Abwässer unterliegt dem Wasserhaushaltsgesetz (§§ 57, 58 WHG). Bei Einleitung in die Kanalisation ist grundsätzlich die Abwassersatzung der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft zu beachten. Darüber hinaus gibt es einzelne Abwasserteilströme aus medizinischen Bereichen wie Infektionsstationen , nuklearmedizinische Bereiche, Dialyse, Zahnbehandlung etc., welche, sofern keine Entsorgung als Abfall erfolgt, vor Einleitung in die Kanalisation getrennt und gesondert vorbehandelt werden müssen; sie unterliegen ggf. den Anforderungen der jewei - ligen Anwendungsbereiche der Abwasserverordnung. Zu Frage 5: Die für die Behandlung der Krankenhausabwässer bisher vorgeschlagenen naturnahen Reinigungsverfahren befinden sich noch in einem Entwicklungsstadium. Um hier weitere Erkenntnisse zu gewinnen, wird ein derartiges Verfahren im Rahmen eines Forschungsvorhabens (Interreg Emisûre) pilothaft getestet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für die gesicherte Behandlung der hier anfallenden Klinikabwässer ein naturnahes Verfahren nicht geeignet. Gegen eine dezentrale Behandlung der Klinikabwässer sprechen folgende Punkte: Eine Behandlung der Abwässer hinsichtlich Mikroschadstoffen und Keimbelastungen ist nur über ein vierstufiges Verfahren möglich . Eine auf die Eliminierung derartiger Stoffe ausgerichtete Vorbehandlung, mit anschließender Weiterbehandlung des vorgereinigten Abwassers in der ZKA Kaiserslautern, ist hingegen nicht möglich. Für die Einleitung vollständig gereinigter Abwässer in einer dezentralen Anlage am Standort US-Klinikum stünde kein geeignetes Gewässer zur Verfügung. Die Ableitung von gereinigtem Abwasser über weite Strecke in ein ggf. geeignetes Einleitgewässer wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Eine Versickerung des gereinigten Abwassers scheidet im Hinblick auf die Lage im Umfeld eines künftigen Wasserschutzgebietes (Schutzzone III) und der damit verbundenen besonderen Schutzwürdigkeit des Grundwassers (Besorgnisgrundsatz nach den Wasser - gesetzen) aus. Die in einer dezentralen Anlage behandelten Abwässer aus dem US-Klinikum müssten daher ohnehin in das Kanalnetz der Stadtentwässerung Kaiserslautern eingeleitet, mit dem übrigen kommunalen Abwasser vermischt und in der ZKA Kaisers - lautern erneut einem Reinigungsprozess unterzogen werden. Eine nochmalige Behandlung von bereits gereinigtem Abwasser wäre fachlich, wirtschaftlich und energetisch nicht sinnvoll. Daher scheidet eine dezentrale Abwasserreinigung am Standort des US-Klinikums als Alternative zur zentralen Lösung aus. Zu Frage 6: Zur Verringerung von Mikroschadstoffeinträgen in unsere Gewässer sind grundsätzlich aus Vorsorgegründen alle möglichen Ansätze zur Vermeidung und Verminderung von Einträgen an der Quelle auszuschöpfen. Dieser Ansatz wird u. a. über die gesonderte Behandlung belasteter Abwasserströme in Krankenhäusern nach den Vorgaben der Abwasserverordnung und weiterer Gesetze verfolgt . Für Medikamentenrückstände existieren derzeit keine gesetzlichen Vorgaben. Weiterhin ist die Relevanz der Stoffe anhand geeigneter Qualitätskriterien zu prüfen. Zu Verbesserung des Kenntnisstandes hat das Land Rheinland-Pfalz mit der TU Kaiserslautern und der Wupperverbandsgesellschaft für integrale Wasserwirtschaft das Projekt „Mikroschadstoffe aus Abwasseranalgen an Beispiel der Nahe“ durchgeführt. Ziel war eine systematische Darstellung und Bewertung der Emissionen sowie der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen; hier wurden auch Möglichkeiten und Kosten einer 4. Reinigungsstufe aufgezeigt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und weiterer Projekte wird die rheinland-pfälzische Strategie zum Umgang mit Mikroschadstoffen, und in dem Zusammenhang auch mit Krankenhausabwässern, weiterentwickelt. Darüber hinaus beteiligt sich Rheinland-Pfalz an der derzeit in Entwicklung befindlichen Spurenstoffstrategie des Bundes, die die gemeinsame Entwicklung sinnvoller Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Einträgen relevanter Spurenstoffe zum Ziel hat. Ulrike Höfken Staatsministerin