Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2404 zu Drucksache 17/2198 01. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2198 – Gründung einer vierten Integrierten Gesamtschule in Mainz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2198 – vom 3. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Landeshauptstadt Mainz hat sich das System der Integrierten Gesamtschule (IGS) seit Langem erfolgreich etabliert. Trotz drei bestehenden Integrierten Gesamtschulen reichen die Kapazitäten nicht aus und die Anmeldungen übersteigen die Kapazitäten in jedem Schuljahr bei Weitem. Daher wünschen sich Stadtverwaltung, Stadtrat und viele Eltern und Schülerinnen eine vierte Integrierte Gesamtschule in Mainz. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Kapazitäten und die Anmeldezahlen an den Integrierten Gesamtschulen in Mainz in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Welche Kriterien sind notwendig, um eine weitere IGS in Mainz zu errichten? 3. Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Kriterien im Einzelnen? 4. Welche Rolle spielen dabei die Schullaufbahnempfehlungen der an den IGSen angemeldeten Kinder? 5. Werden bei der Prüfung auch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und damit die absehbar zukünftig steigende Schülerinnenzahl in Mainz berücksichtigt? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die mögliche Errichtung einer vierten Integrierten Gesamtschule in Mainz? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. März 2017 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Integrierte Gesamtschule Mainz-Bretzenheim wurde als vierte Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz 1986 gegründet und umfasst sechs Züge pro Klassenstufe im Bereich der Sekundarstufe I. Die Integrierte Gesamtschule Mainz Anna Seghers wurde 1992 als Dependance der Gesamtschule in Bretzenheim gegründet, ist seit 2003 eigenständig und hat vier Züge. Die Integrierte Gesamtschule Mainz-Hechtsheim wurde im Jahr 2009 im Rahmen der Schulstrukturreform gegründet und umfasst vier Züge, Vorgängerschulen waren die Theodor-Heuss-Hauptschule und die Fritz-Straßmann-Realschule. Den folgenden Tabellen können die Anmelde- und Aufnahmezahlen der drei Schulen in den Jahren 2007 bis 2016 zum Zeitpunkt der Aufnahmeverfahren im Februar entnommen werden. *) Quelle: Auswertung der Aufnahmeverfahren (Aufnahmeprotokolle) durch die ADD; Stand: Februar 2016.1) Mainz Bretzenheim 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anmeldungen*) 393 382 395 330 379 341 335 262 279 285 Aufnahmen*) 180 175 175 174 175 175 165 165 165 163 Mainz Anna Seghers 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anmeldungen*) 153 155 156 130 198 239 210 185 207 182 Aufnahmen*) 108 108 109 109 112 112 112 112 110 112 Mainz Hechtsheim 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anmeldungen*) 145 131 141 141 163 165 144 155 Aufnahmen*) 117 113 113 112 112 113 112 112 1) Daten des Statistischen Landesamtes konnten nicht verwendet werden, da die Daten der Aufnahmeverfahren an Integrierten Gesamtschulen nur von der ADD erhoben werden. Drucksache 17/2404 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2, 3 und 5: Die Errichtungsbedingungen für Integrierte Gesamtschulen ergeben sich aus § 91 i. V. m. § 92 Abs. 5 des Schulgesetzes (SchulG) sowie aus § 107 der Übergreifenden Schulordnung: Grundvoraussetzung ist ein Antrag des Schulträgers, der hierzu zuvor den Schulträgerausschuss anhören muss. Antragsfrist ist der 31. März für das übernächste Schuljahr. Für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule muss ein sogenanntes „schulisches Bedürfnis“ gegeben sein. Hierzu ermittelt der Schulträger in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde den Willen der Eltern des Eingangsjahrganges der zu errichtenden Integrierten Gesamtschule im Einzugsgebiet im Wege eines geordneten Verfahrens. Dieses kann entfallen, wenn im Einzugsgebiet bereits eine Integrierte Gesamtschule besteht und die Zahl der Anmeldungen, die an dieser Schule nicht berücksichtigt werden können, die Errichtung einer weiteren Integrierten Gesamtschule rechtfertigt. Im Leitfaden „Schulstrukturentwicklung und Schulentwicklungsplanung“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind weitere Vorgaben für die Beantragung Integrierter Gesamtschulen genannt, die bei der Prüfung des schulischen Bedürfnisses herangezogen werden: Das schulische Bedürfnis für eine dauerhaft vierzügige Schule und eine weitere gymnasiale Oberstufe in der Region muss anhand der Schülerzahlentwicklung für die nächsten zehn Jahre unter Beachtung der Auswirkungen auf benachbarte Schulen dargestellt werden. Die Elternbefragung oder der Nachweis hoher Ablehnungszahlen an bestehenden Integrierten Gesamtschulen muss nach einer Analyse nach Wohnorten und Leistungsgruppen das Bedürfnis für eine weitere Integrierte Gesamtschule begründen. Außerdem werden grundsätzlich nur solche Anträge berücksichtigt, bei denen mindestens eine Vorgängerschule Erfahrungen in der integrativen Arbeit über die Orientierungsstufe hinaus nachweisen kann. Sofern die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion als Schulbehörde bei der Prüfung das schulische Bedürfnis bejaht, kann die Schule ein Anmeldeverfahren durchführen. Zu den Fragen 4 und 6: Die Schullaufbahnempfehlungen sind kein Aufnahmekriterium an Integrierten Gesamtschulen. Um jedoch an der Integrierten Gesamtschule einen hohen pädagogischen Standard und eine leistungsheterogene Schülerschaft zu erreichen, ist es erforderlich, dass bei der Errichtung mindestens 30 Prozent der aufzunehmenden Kinder im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht die Notensumme 3 bis 7 (Leistungsgruppe 1) haben. Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich, wurden für das Schuljahr 2016/2017 insgesamt 235 Kinder an den drei Mainzer Integrierten Gesamtschulen nicht aufgenommen. Von diesen Kindern waren 14 aus der Leistungsgruppe 1. Dies hätte nicht für die Begründung eines schulischen Bedürfnisses einer vierten Integrierten Gesamtschule ausgereicht. Im Hinblick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Mainz wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Falle eines Antrages zur Errichtung einer vierten Integrierten Gesamtschule diesen ergebnisoffen prüfen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin