Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2413 zu Drucksache 17/2226 02. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2226 – Ausrüstung Justizvollzugsanstalten Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2226 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Sind alle Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten mit stich- und schnittfesten Handschuhen ausgerüstet? Wenn nein, warum nicht? 2. Warum dürfen stich- und schnittfeste Handschuhe nicht am Koppel der Dienstklei dung, zum vorbeugenden Schutz der Bediensteten, mitgeführt werden? 3. Erfolgt in und um die Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz eine regelmäßige Videoüberwachung durch fest installierte Kameras? Wenn nein, warum nicht (bitte aufgliedern, in welchen Justizvollzugsanstalten im Land keine Videoüberwachung erfolgt)? 4. Wie ist aktuell die Möglichkeit von Dienstsport für die Bediensteten in den Justiz vollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz geregelt? Wie viele Stunden stehen den Be diensteten wöchentlich/monatlich zu und zu welchen Zeiten kann der Dienstsport ausgeübt werden? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2017 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Stich- und schnittfeste Handschuhe gehören nicht zur persönlichen Standardausrüstung der Bediensteten in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Solche Schutzhandschuhe sind jedoch Teil der nicht personenbezogenen Körperschutzausstattung , die zur Bewältigung besonderer Lagen in den Einrichtungen vorgehalten wird. Für die tägliche Arbeit im Vollzug – insbesondere körperliche Durchsuchungen – sind die durch die jeweiligen Anstalten zur Verfügung gestellten Handschuhe aus Nitril oder Vinyl ausreichend. Zu Frage 2: Privat beschaffte Schutzhandschuhe dürfen verdeckt mitgeführt und nur bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs zum Einsatz kommen. Das offene Tragen von Schutzhandschuhen am Koppel der Dienstkleidung bei der täglichen Arbeit mit Gefangenen ist mit dem Gedanken des Behandlungsvollzuges nicht vereinbar. Zu Frage 3: In allen rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten erfolgt eine regelmäßige Videoüberwachung durch fest installierte Kameras. Zu Frage 4: Dienstsport im landläufigen Sinne gibt es im rheinland-pfälzischen Strafvollzug nicht. An seine Stelle ist 2008 das sogenannte Einsatztraining getreten. Das Einsatztraining wird von hierfür ausgebildeten Bediensteten durchgeführt. Ziel des Einsatztrainings ist, die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes zu befähigen, unmittelbaren Zwang anzuwenden und Angriffe abwehren zu können. Alle Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes haben an mindestens zwölf Übungsstunden im Jahr teilzunehmen, soweit gesundheitliche oder dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres und aus besonderen gesundheitlichen Gründen kann das Einsatztraining entsprechend angepasst oder es können Alternativen zum Einsatztraining angeboten werden. Herbert Mertin Staatsminister