Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2421 zu Drucksache 17/2300 02. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benedikt Oster und Alexander Fuhr (SPD) – Drucksache 17/2300 – Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2300 – vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Ministerrat hat am 31. Januar 2017 die Rahmenbedingungen für die Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an der Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken und die Einbeziehung in den S-Bahn-Verkehr Rhein-Neckar beschlossen. Dabei übernimmt Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss des Ministerrates neben dem eigenen Anteil die Hälfte der Baukosten sowie zeitlich begrenzt die Betriebskosten des Saarlandes. Über einen Zeitraum von 20 Jahren wird sich das Land somit voraussichtlich mit 34 Millionen Euro an dem Vorhaben beteiligen. Die nächsten planerischen Schritte hängen nun von der Entschei dung der saarländischen Landesregierung für die Reaktivierung des Streckenabschnitts ab. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Saarland? 2. Wie sieht der zeitliche Rahmen für die weitere Planung aus? 3. Welches sind die nächsten Schritte im weiteren Planungsverfahren? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 31. Januar 2017 hat der Ministerrat die Rahmenbedingungen für die Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an der Reaktivierung dieser Bahnstrecke beschlossen. Dabei hat der Ministerrat dem Wunsch des Saarlandes entsprochen, die von der saarländischen Seite zu tragenden Kosten einschließlich der Betriebskosten für einen Zeitraum von 20 Jahren seitens des Landes Rheinland-Pfalz zu 50 Prozent zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gesamtprojekt hinsichtlich der Infrastruktur im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes unterstützt wird. Das heißt, dass der Bund bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernimmt. Das Saarland hat daraufhin am 14. Februar 2017 in seinem Ministerrat beschlossen, dass auf der Basis der Zusagen von Rheinland- Pfalz nun die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Projekt begonnen werden kann. Wie auf rheinland-pfälzischer Seite hat auch die saarländische Landesregierung für die Realisierung als Voraussetzung formuliert, dass das Projekt im Rahmen des GVFG- Bundesprogrammes gefördert wird und auch nach Abschluss der Planungen noch ein positives volkswirtschaftliches Nutzen- Kosten-Verhältnis erreicht wird. Zu den Fragen 2 und 3: Mit dem Saarland, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, der DB Netz AG und der DB Station & Service AG ist vereinbart, dass zunächst die Vorentwurfsplanung für das Streckenreaktivierungsprojekt zu Ende geführt wird. Hier sind noch einige Arbeiten durchzuführen, weil aufgrund einer geänderten Aufgabenstellung für den Bahnhof Einöd die Vorentwurfsplanung angepasst werden muss. Anschließend kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Entwurfs- und Genehmigungsplanung etwa in den Jahren 2018 und 2019 erarbeitet wird. Daran wird sich nach aller Erfahrung ein mindestens zweijähriges Planfeststellungsverfahren anschließen. Für den Bau der Strecke sind dann nochmals etwa eineinhalb Jahre zu veranschlagen, nachdem der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat. Da zurzeit nicht abzuschätzen ist, ob das Projekt möglicherweise von Anwohnern beklagt werden wird, kann seriös auch noch kein Zeitpunkt für die Aufnahme des Betriebes auf dieser Strecke genannt werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister