Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2437 zu Drucksache 17/2220 06. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2220 – Stasi-Überprüfungen in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2220 – vom 7. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Findet im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin eine vollstän dige Überprüfung der unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 und 7 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) aufgeführten Personen gruppen auf eine frühere inoffizielle oder hauptberufliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR statt? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz wurden bislang auf eine mögliche frühere inoffizielle oder hauptberufliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüft? 3. Bei wie vielen Personen wurde eine Zusammenarbeit mit der ehemaligen Staats sicherheit der DDR nachgewiesen? 4. Für wie viele Personen führte der Nachweis einer früheren inoffiziellen oder hauptberuflichen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR zu arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen? 5. Wie viele Personen, die inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR waren, sind nach wie vor im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz tätig? 6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Berufsrichter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz inoffiziell oder hauptamtlich für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig geworden sind? Wenn nein, wie viele? 7. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz inof fiziell oder hauptamtlich für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig geworden sind? Wenn nein, wie viele? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Anfrage beim BStU ist nach wie vor Bestandteil von Sicherheitsüberprüfungen in den Fällen und nach Maßgabe des § 15 Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes (LSÜG). Im Übrigen wurde in Rheinland-Pfalz bei Einstellungen vormals nach Nr. 2.6 der Verwaltungsvorschrift (VV) „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ in der Fassung vom 23. März 1992 (MinBl. 1990, S. 15 und MinBl. 1992, S. 178) neben der Verfassungstreueprüfung die zusätzliche Feststellung getroffen, ob bei einer Bewerberin oder einem Bewerber Anhaltspunkte dafür bestanden haben, dass eine Tätigkeit im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wahrgenommen worden war. Für diesen Fall war eine Anfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) vorgeschrieben. Wurde die hierfür erforderliche Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers verweigert, durfte keine Einstellung in den öffentlichen Dienst erfolgen. Diese Regelung ist mit Ende des Jahres 2009 ausgelaufen. Die Beantwortung der weiteren Fragen bezieht sich auf den Zeitraum seit dem 1. Januar 2010 bis zum 31. Januar 2017. Informationen zu Abfragen beim BStU während der Geltungsdauer der VV Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst in der Fassung vom 23. März 1992 sind kurzfristig nicht verfügbar. Hierzu müssten landesweit in erheblicher Größenordnung Unterlagen und Personalakten überprüft und ausgewertet werden. Zu Frage 2: Außerhalb von Sicherheitsüberprüfungen sind keine Fälle von Abfragen beim BStU nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG) bekannt. Umfassende statistische Informationen zu der Anzahl von Sicherheitsüberprüfungen mit Abfragen nach § 15 LSÜG liegen nicht vor. Drucksache 17/2437 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei einer Person im Bereich der Bauverwaltung konnte 2010 eine Verbindung zur ehemaligen Staatssicherheit der DDR festgestellt werden. Darüber hinaus wurde bei einer im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung als externem Referenten eingesetzten Person in 2016 eine Zusammenarbeit mit der ehemaligen Staatssicherheit der DDR festgestellt. Zu Frage 4: Die unter Frage 3 genannte Person im Bereich der Bauverwaltung ist in einem nicht sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit der im Bereich der polizeilichen Aus- und Fortbildung eingesetzten Person wurde beendet. Zu Frage 5: Die unter den Fragen 3 und 4 genannte Person im Bereich der Bauverwaltung ist dort nach wie vor tätig. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. Zu Frage 6: Erkenntnisse über inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeiten für das MfS der ehemaligen DDR haben sich bei der Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im genannten Zeitraum (1. Januar 2010 bis zum 31. Januar 2017) nicht ergeben. Zu Frage 7: Erkenntnisse über inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeiten für das MfS der ehemaligen DDR haben sich bei der Einstellung von Lehrkräften im genannten Zeitraum (1. Januar 2010 bis zum 31. Januar 2017) nicht ergeben. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär