Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2438 zu Drucksache 17/2221 06. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) – Drucksache 17/2221 – Umgehungsstraße Stadecken-Elsheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2221 – vom 1. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Sachstand zur Umgehungsstraße Stadecken-Elsheim (Ortsteil Elsheim)? 2. Seit wann ist bzw. war klar, dass die seinerzeit planfestgestellte Umgehungs straße nicht mehr umsetzbar ist? 3. Welche Gründe sprechen – nachdem im Zuge einer möglichen Westerweiterung und Selzquerung Letzterer seitens des Landes eine deutliche Absage erteilt wurde – gegen die Querung der Selz? 4. Mit welchem Zeitraum ist bis zur möglichen Planfeststellung zu rechnen, wenn das Verfahren komplett neu aufgerollt werden müsste? 5. Mit welcher finanziellen und baurechtlichen Beteiligung durch das Land kann die Ortsge meinde Stadecken-Elsheim rechnen, sollte sie sich für eine ortsnahe Umgehung entscheiden und im Zuge dessen bestehende Straßen ausbauen bzw. im Zuge der Entwicklung möglicher Neubaugebiete neue Entlastungsstraßen schaffen? 6. Würde das Land im Zuge dessen die ausgebauten Straßen in seine Träger schaft übernehmen? Welche Schritte sind hierzu notwendig ? 7. Wie hat sich das Flug- und Nistverhalten der Vögel in den letzten zehn Jahren an der Selz im Bereich „Im Mayen“ verändert (bitte nach Vogelart, Vogelzahl, Verbreitungsgebiet der einzelnen Arten und deren Bedrohungsgrad auf schlüsseln)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Raumordnungsverfahren für eine Nord- sowie Westvariante der Ortsumgehung Stadecken-Elsheim wurde 2002 abgeschlossen. Dieser Raumordnungsentscheid wurde einmal verlängert und ist im Jahr 2012 abgelaufen; damit hat er keine Gültigkeit mehr. Zu Frage 2: Dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist keine planfestgestellte Umgehungsstraße in Stadecken-Elsheim bekannt. Zu Frage 3: Im Jahr 2010 wurde für die Varianten der Westumgehung, die ein vorhandenes Vogelschutzgebiet (VSG) durchschneiden bzw. tangieren , eine Vogelschutzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ergebnis dieser Prüfung war, dass für die Varianten, welche die Selz queren, erhebliche Beeinträchtigungen des VSG zu erwarten sind. Lediglich bei der am Ortsrand verlaufenden Variante der West - umgehung, die nördlich der Selz verläuft, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des VSG zu erwarten. Durch die erhebliche Beeinträchtigung des VSG und das Vorhandensein einer alternativen Variante, die keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht, ist eine Weiterverfolgung der Varianten mit einer Selzquerung nicht möglich. Zu Frage 4: Es kann von mindestens vier Jahren ausgegangen werden, da bis zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ein Raumordnungsverfahren und eine Entwurfsplanung durchgeführt werden müssten. Zur Erstellung der Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren wird mindestens ein Jahr benötigt und ein Jahr für das Verfahren selbst. Für die Erstellung der Entwurfsplanung ist ebenfalls mindestens ein Jahr erforderlich und für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ebenso. Drucksache 17/2438 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Dem LBM sind keine Überlegungen der Ortsgemeinde hinsichtlich ortsnaher Umgehungen im Zuge bestehender Straßen bzw. im Zuge möglicher Entwicklungen von Neubaugebieten bekannt. Grundsätzlich ist hinsichtlich des Baus einer Umgehung in der Baulast des Landes festzuhalten, dass zunächst entsprechende Planungsmittel vorgesehen werden müssten, um auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeinde Planungen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang ist auf den von der Landesregierung vorgesehenen Mobilitätskonsens hinzuweisen, in dessen Rahmen auch über die Planungen in Stadecken-Elsheim zu beraten sein wird. Im Übrigen kann eine Beteiligung des Landes an Straßenbaumaßnahmen nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen erfolgen. Eine finanzielle Förderung von gemeindlichen Entlastungsstraßen kann möglicherweise bei Vorliegen der einschlägigen förderrechtlichen Voraussetzungen möglich sein. Zu Frage 7: Die letzte Untersuchung hinsichtlich des Aufkommens verschiedener Vogelarten im Naturschutzgebiet an der Selz erfolgte 2010 im Rahmen der bei der Beantwortung von Frage 3 angesprochenen Vogelschutzverträglichkeitsprüfung. Insofern liegen keine aktuellen Daten zu den Vogelarten und zu Veränderungen in den letzten zehn Jahren vor. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin