Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2444 zu Drucksache 17/2225 06. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2225 – Die Bedeutung der US-Militärbasis Ramstein im Drohnenkrieg Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2225 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nils Wiechmann vom 19. Mai 2015 (Drucksache 16/5023) hat die Landesregierung die Information der Bundesregierung übermittelt, dass „nach intensiven, vertraulichen Gesprächen die amerikanische Regierung der Bundesregierung Mitte Januar 2015 versichert habe, dass US-amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt würden“, verbunden mit der Versicherung, dass „die Landesregierung erwartet, dass sich die Gaststreitkräfte in Rheinland-Pfalz an deutsches Recht halten. So lange keine anderen Erkenntnisse vorliegen, geht die Landesregierung davon aus, dass die US -Streitkräfte den Flugplatz Ramstein nicht zu rechtswidrigen Aktivitäten nutzen oder genutzt haben“. In der Antwort auf eine Mündliche Frage im Deutschen Bundestag zu diesem Thema vom 30. November 2016 hat die Bundesregierung dagegen nun erstmals offiziell bestätigt, „dass die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland einschlössen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden. Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge würden von verschiedenen Standorten aus geflogen unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen , von denen einige auch in Ramstein laufen würden“. Das bedeutet, dass die US-Militärbasis Ramstein offenbar eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg der USA spielt. Nach Ansicht von Expertinnen und Experten dienen diese Drohneneinsätze der US -Streitkräfte zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen außerhalb eines bewaffneten Konflikts. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Diskussion um die Bedeutung der US-Militärbasis Ramstein bisher unternommen, um eine Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen? 2. Welche Reaktionen seitens der Bundesregierung liegen der Landesregierung bisher zu den von ihr unternommenen Aktivitäten vor? 3. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an das weitere Verfahren der parlamentarischen Befassung mit dem Thema auf Ebene des Deutschen Bundestages? 4. In welchem Verhältnis sieht die Landesregierung die jeweiligen Zuständigkeiten der staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland für die Beurteilung der mit dem Einsatz von Drohnen verbundenen völkerrechtlichen Fragestellungen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Unmittelbar nachdem die Diskussion um die Rolle des US-Stützpunktes Ramstein im Zusammenhang mit der Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge zum Jahresende 2016 verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt war, hat die Landesregierung in einem Schreiben des Innenministers an die Bundesministerin der Verteidigung die dringende Bitte übermittelt, für eine umfassende Aufklärung der aufgeworfenen Fragestellungen Sorge zu tragen. Zu den Fragen 2 und 3: In einer Zwischennachricht vom 12. Januar 2017 hat Bundesministerin von der Leyen die Landesregierung wissen lassen, dass eine umfassende Antwort der Bundesregierung erst im Lichte der weiteren parlamentarischen Aktivitäten im Deutschen Bundestag zu erwarten stünde. So sei für den 19. Januar 2017 die erste Sitzung des Untersuchungsausschusses „zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ angesetzt. Drucksache 17/2444 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bundesministerin von der Leyen hat mit einem weiterem Schreiben vom 4. Februar 2017 bekräftigt, dass die Präsenz der US-Streitkräfte und deren Nutzung von Stützpunkten in Deutschland historisch gewachsener Ausdruck der Bündnissolidarität in der NATO sei und im zentralen sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands stehe. Auf Basis der engen Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika stehe die Bundesregierung auch in der Frage des Einsatzes unbemannter Luftfahrzeuge und der Rolle des US-Stützpunktes Ramstein mit den US-amerikanischen Partnern in einem vertrauensvollen Dialog. Ferner befinde sich das Auswärtige Amt, das federführend für Fragen der Stationierung internationaler Truppenteile in Deutschland sei, auch in Angelegenheiten den Standort Ramstein betreffend mit der US-Botschaft im Austausch. Sowohl aufgrund der parlamentarischen Befassung als auch dieser Aktivitäten der Bundesregierung erwartet die Landesregierung weitere Erkenntnisse. Zu Frage 4: Die Landesregierung steht gemäß der Kompetenzverteilung im föderalen Bundesstaat ebenso wie die Bundesregierung für die Einhaltung des geltenden Rechts. In Anbetracht der Zuständigkeit des Bundes für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie der völkerrechtliche Bewertung der Thematik bemisst sich der Bewegungsspielraum der Landesregierung nach der Bund-Länder-Kompetenz - verteilung. Roger Lewentz Staatsminister