Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2446 zu Drucksache 17/2237 06. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2237 – Indymedia V: Mobilisierung und Koordination der „Antifa“ über das Portal „linksunten.indymedia.org“ im Hinblick auf die Demonstration in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2237 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Auf „Linksunten.indymedia“ zog die „Antifa“ ein Fazit ihrer Aktivitäten im Rahmen der Demonstration am 21. Januar 2017 gegen den Kongress der Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“ (ENF) in Koblenz (https://linksunten.indymedia. org/de/node/201858, Abruf: 23. Januar 2017). Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist über die Beteiligung von Aktivitäten von „Antifa“-Gruppierungen im Rahmen der Demonstration bekannt? 2. Was ist über das „Konzept“, dass in einem Artikel erwähnt wird, wonach durch gute Kontakte zu „Bündnissen, Organisationen und Gruppen“ eine „revolutionäre“ Mobilisierung umgesetzt werden soll, bekannt? 3. Erschwert die Akzeptanz von „Antifa“-Gruppen in den Reihen der Demonstranten nicht perspektivisch Extremismus-Prävention, insbesondere bei Jugendlichen? 4. Wie wird die politische Äußerung mutmaßlicher „Antifa-Gruppen“, die vor der Rhein-Mosel-Halle ein Banner zeigten, auf dem die Parole „We love Volkstod“ angebracht war, bewertet? 5. Was ist über die Herkunft (Bundesländer, Region, Gemeinden) der im Rahmen der Demonstration aktiven „Antifa“-Gruppierungen bekannt? 6. Was ist über die Beteiligung von „Antifa“-Gruppierungen an dem gegen den Wirtschaftsminister gerichteten Blockadeversuch am Koblenzer Hauptbahnhof (https://www.youtube.com/watch?v=tb42-RHI6ZI) bekannt? 7. Was ist über Aktivitäten weiterer linksextremer Organisationen bzw. Gruppierungen im Rahmen der Proteste gegen den ENF-Kongress bekannt (Freitag und Samstag)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: Angesichts des störungsfreien Verlaufes der Demonstrationen und Aufzüge gab es für die Polizei keinen Anlass zu Identitätsfeststellungen von Versammlungsteilnehmern; verifizierte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen insofern nicht vor. Gleichwohl kann aufgrund an den Versammlungstagen gezeigten Transparenten sowie im Nachgang erfolgten Veröffentlichungen im Internet von einer Beteiligung von Gruppierungen der „Antifa“-Szene ausgegangen werden. Zu Frage 2: Ein entsprechendes „Konzept“ ist den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden nicht bekannt. Zu Frage 3: Die Landesregierung kann die mit der Fragestellung implizierte Akzeptanz von Antifa-Gruppierungen nicht bestätigen. Der Veranstaltungsverlauf am 21. Januar 2017 ließ vielmehr eine Separierung der mutmaßlichen „Antifa“-Teilnehmer erkennen. Zu Frage 4: Dieser Slogan findet bereits seit geraumer Zeit bei Veranstaltungen gegen rechtsextremistische Versammlungen Verwendung. Nach Bewertung der Strafverfolgungsbehörden entfaltet der Slogan keine strafrechtliche Relevanz. Drucksache 17/2446 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Beim Eintreffen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Energie am 21. Januar 2017 am Hauptbahnhof Koblenz kam es aus einer etwa einhundert Personen umfassenden Gruppe zu vereinzelten Schmährufen. Der Versuch einzelner Teilnehmer, die Bewegungsfreiheit des Ministers und seiner Personenschutzkräfte einzuschränken, konnte durch Einsatzkräfte verhindert werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft bewertet diese Aktion als strafrechtlich nicht relevant. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Zu Frage 7: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Roger Lewentz Staatsminister