Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2448 zu Drucksache 17/2224 06. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/2224 – Beförderung nach bestandener Wechselprüfung für Hauptschullehrer an Realschulen plus Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2224 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit der Änderung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung wurde die Grundlage geschaffen, dass Grund- und Hauptschullehrkräfte , die seit Jahren unbeanstandet an Realschulen plus unterrichten, die förmlichen Voraussetzungen für das Amt „Lehrer/in mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus“ berufsbegleitend erwerben können. Die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Wechselprüfung erfolgreich absolvieren, verbinden damit die Erwartung, dass sie auch eine entsprechende Beförderung erfahren. Im Haushaltsgesetzentwurf 2017/2018 sind für jedes Jahr 300 Planstellen für eine entsprechende Stellenhebung von A 12 nach A 13 vorgesehen. Bereits bis zum Ende des Schulhalbjahres (31. Juli 2017) werden ca. 600 Betroffene die Wechselprüfung abgelegt haben. Somit ist bereits jetzt klar absehbar, dass nicht genügend Planstellen für alle erfolgreichen Absolventen zur Verfügung stehen. Nach unseren Informationen wurden daher kürzlich Auswahlkriterien für eine Beförderung geschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sehen diese Auswahlkriterien aus? 2. Wann und wie wurden diese Auswahlkriterien veröffentlicht? 3. Welche Rolle spielt das Lebensalter bei der Auswahl der zu befördernden Personen? 4. Ist nach erfolgreich bestandener Wechselprüfung in der aktiven Zeit auch noch eine Beförderung in der passiven Phase der Altersteilzeit möglich? 5. Falls Frage 5 mit Nein beantwortet wird: Wurde dies den betroffenen Personen gegenüber kommuniziert? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei den parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 zeichnet sich ab, dass in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils 600 Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer, die die Wechselprüfung II erfolgreich abgelegt haben, angehoben werden. Im Ergebnis würde damit den Hoffnungen der Betroffenen Rechnung getragen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments könnte auf dieser Basis allen Lehrkräften, die die Wechselprüfung II bis zum 31. Januar 2017 erfolgreich abgelegt haben, 2017 ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übertragen werden. Vergleichbare Tarifbeschäftigte würden entsprechend berücksichtigt. Zu den Fragen 1 und 2: Das Bildungsministerium hat den betroffenen Hauptpersonalvertretungen eine Auswahlrichtlinie zur Mitbestimmung vorgelegt. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, konnten bisher noch keine Auswahlkriterien veröffentlicht werden. Zu Frage 3: Die im Mitbestimmungsverfahren befindliche Auswahlrichtlinie sieht im Rahmen des rechtlich Zulässigen einen Korridor im Umfang von 10 Prozent der zur Verfügung stehenden Planstellen für „ältere Lehrkräfte“ vor. Zielgruppe sind Lehrkräfte, die nach dem jeweils nächsten Beförderungstermin, aber noch vor dem übernächsten Beförderungstermin aus dem aktiven Dienst ausscheiden, also entweder in die Passivphase der Altersteilzeit wechseln oder in den Ruhestand treten bzw. versetzt werden. Zu den Fragen 4 und 5: Die obergerichtliche Rechtsprechung lässt eine Beförderung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht zu (statt aller: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2013 – 3 ZB 09.3245 –, OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. November 2011 – 5 ME 319/11 –). Drucksache 17/2448 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Vorgesehen ist, alle Lehrkräfte über die künftigen Beförderungsmodalitäten zu informieren, sobald das Mitbestimmungsverfahren zur Auswahlrichtlinie abgeschlossen und der Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet ist. Etwaige individuelle Fragestellungen werden nach abschließender Prüfung beantwortet. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin