Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2452 zu Drucksache 17/2227 07. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/2227 – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) – Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2227 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Mainz im Jahre 2014, den ehemaligen Personal- und Finanzreferenten des MDK betreffend, sollen seitens des Gerichts Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch den MDK thematisiert worden sein. Nunmehr sollen im Rahmen eines weiteren Rechtsstreits, ebenfalls vor dem Arbeitsgerichts Mainz, am 1. Februar diesen Jahres ebenfalls Verstöße seitens des MDK gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sein. Soweit es beim MDK tatsächlich zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen sein sollte, wäre dies angesichts der Aufgaben des MDK besorgniserregend. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob es im Zusammenhang mit der Kündigung des damaligen Personal- und Finanzreferenten, die Gegenstand des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Mainz im Jahre 2014 war, seitens des MDK zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen ist? 2. Falls es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen sein sollte: Welche Maßnahmen wurden hierauf nach Kenntnis der Landesregierung durch den MDK ergriffen und welche Maßnahmen wurden seitens des zuständigen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hier im Rahmen seiner Rechtsaufsicht getroffen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob es, wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mainz am 1. Februar diesen Jahres thematisiert, erneut zu Verstößen seitens des MDK gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen ist? 4. Falls es erneut zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen sein sollte: Welche Maßnahmen wurden hierauf nach Kenntnis der Landesregierung durch den MDK ergriffen oder sind beabsichtigt und welche Maßnahmen wurden seitens des zuständigen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hier im Rahmen seiner Rechtsaufsicht getroffen oder sind beabsichtigt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Auskunft des MDK hatte der ehemalige Geschäftsführer des MDK verschiedene personenbezogene Daten eines Mitarbeiters aus dem Jahr 2013 überprüfen lassen und das Ergebnis zum Gegenstand einer außerordentlichen Kündigung gemacht. Der Umgang mit den Daten wurde vom Gericht laut MDK als Verstoß gegen § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes gewertet. Zu Frage 2: Aufgrund dieses Vorfalles wurde seitens des MDK eine Rahmendienstvereinbarung zwischen der stellvertretenden Geschäftsführerin des MDK und dem Personalrat über die Erfassung und den Umgang mit personenbezogenen Daten vereinbart, die solche Verstöße für die Zukunft ausschließen soll. Nach Einschätzung der Landesregierung regelt die Rahmendienstvereinbarung sehr umfassend die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigtendaten. Dem Datenschutz der Beschäftigten und den Beteiligungsrechten des Personalrates wird in der Vereinbarung in sehr weitgehendem Umfang Rechnung getragen. Weitere aufsichts rechtliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Drucksache 17/2452 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Der MDK Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung mitgeteilt, dass es im Verfahren am 1. Februar 2017 nicht „erneut zu Verstößen seitens des MDK gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gekommen“ sei. Vielmehr habe der Vorsitzende Richter die Frage eines Beweisverwertungsverbotes angesprochen, da beide Parteien unterschiedlicher Auffassung zur Frage seien, ob bestimmte personalrechtliche Daten als Beweis herangezogen werden dürften. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und wurde nach Kenntnis der Landesregierung vertagt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin