Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2453 zu Drucksache 17/2233 07. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2233 – Gefahren durch Überjodierung und Jodsalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2233 – vom 8. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz sind nach ca. 30 Jahren massiver Jodierung von Futter- und Nahrungsmitteln sowie dem breiten Einsatz von Jodsalz keine Jodmangelgebiete mehr. Trotzdem wird die Jodierung ungebremst fortgesetzt. Die Aufnahme von Jod über Nah rungsmittel, Jodsalz und Jodtabletten überschreitet dabei leicht den Grenzwert von 200 Mikrogramm Jod pro Tag. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Gefahren für die menschliche Gesundheit durch den Einsatz von Jodierungsmitteln und Jodsalz bekannt? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Bürger über mögliche Gefahren und ei nen bewussten Umgang mit der Jodierung aufzuklären? 3. Werden Futter- bzw. Nahrungsmittel auf ihren Jodgehalt geprüft? 4. Gibt es einen Dialog mit den Ärzten und Verantwortlichen im Gesundheitswesen über das Thema Jodierung und seine Auswirkung auf die Gesundheit? 5. Gibt es einen Dialog mit der Nahrungsmittelindustrie und/oder dem Nahrungs- und Gaststättengewerbe zum Thema Jodierung? 6. Gibt es eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle, an die sich betroffene Bürger wenden kön nen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Verzehrempfehlungen für Jod sind Bestandteil der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz. Auf der Homepage der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz wird über die ausreichende Jodzufuhr informiert. Auch Aspekte einer möglichen Überdosierung werden angesprochen. Die Empfehlungen entsprechen den Einschätzungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Empfehlungen der DGE für eine adäquate Jodaufnahme sind altersabhängig und steigen von 40 bis 80 Mikrogramm pro Tag bei Säuglingen auf 200 Mikrogramm pro Tag bei Jugendlichen und Erwachsenen an. Frauen benötigen in der Schwangerschaft und Stillzeit mehr Jod, daher wird eine Zufuhr von 230 beziehungsweise 260 Mikrogramm pro Tag empfohlen. Durch eine ausgewogene Ernährung, einschließlich einer bewussten Verwendung von Jodsalz, können die Zufuhrempfehlungen erreicht werden, aber je nach Jodgehalt im Trinkwasser und unter Berücksichtigung einer oftmals nicht bewussten Ernährungsweise ist eine Jodierung von Salz nach wie vor eine wichtige Jod-Prophylaxe-Maßnahme. Eine Jodüberdosierung ist im Normalfall nicht zu erwarten. Verbraucher können die empfohlene Tagesdosis höchstens durch eine sehr einseitige und salzreiche Ernährung überschreiten. Lediglich der Verzehr von getrockneten Algen und Seetangprodukten wird als Risiko hinsichtlich einer zu hohen Jodaufnahme eingestuft. Diese Produkte, die man vorwiegend in der asiatischen Küche als Beilage zu Reis oder Gemüse isst, weisen zum Teil sehr hohe Jodgehalte auf. Allgemein gelten Jodmengen bis zu 300 Mikrogramm pro Tag, das entspricht dem 1,5-fachen des täglichen Bedarfs, als verträglich. Problematisch ist jedoch eine sehr hohe Jodzufuhr bei Patienten mit noch nicht erkannter oder mit nicht behandelter Schilddrüsen - überfunktion. Drucksache 17/2453 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Eine geeignete Jodquelle sind Seefische wie Rotbarsch, Kabeljau, Seelachs oder Schellfisch und andere Meeresprodukte wie Austern , Miesmuscheln oder Garnelen. So kann mit einer Portion Seefisch (150 Gramm) der gesamte Tagesbedarf und mehr an Jod gedeckt werden. Weil dem Futter von Nutztieren oftmals Jod zugesetzt ist, sind insbesondere Milch und Milchprodukte, aber auch Eier, zu guten Jodquellen geworden. In der Literatur werden beispielsweise Werte von >100 µg Jod/ Liter Milch angegeben. Ungefähr die Hälfte der Jodzufuhr stammt heute aus dem Verzehr jodierten Speisesalzes. Zu Frage 3: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden in den letzten Jahren keine Lebensmittel gezielt auf ihren Jodgehalt untersucht. Die amtliche Futtermittelüberwachung in Rheinland-Pfalz überprüft regelmäßig die Deklaration von Futtermitteln. Dabei wird überprüft, ob die angegebenen Inhaltsstoffe im Futtermittel vorhanden sind. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde seit dem Jahr 2013 in sechs Fällen auch der Jodgehalt analysiert. Die Deklarationen stimmten im Rahmen der Toleranz mit dem Inhalt überein. Gezielte Untersuchungen von Futtermitteln auf Jod gibt es nicht. Zu Frage 4: Die Landesregierung führt keinen Dialog mit den Ärzten und Verantwortlichen im Gesundheitswesen über das Thema Jodierung und seine Auswirkung auf die Gesundheit. Zu Frage 5: Die Landesregierung führt keinen Dialog zum Thema Jodierung mit Firmen oder Verbänden der Lebensmittelindustrie. Zu Frage 6: Zum einen sind hier niedergelassene Ärzte, aber auch die Verbraucherzentralen zu nennen. So beraten Letztere persönlich sowie telefonisch; unter anderem zu Themen der Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung: – Telefon für Patienten und Versicherte Dienstag 10.00 bis 13.00 Uhr 01805 60 75 60 40 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus dem Mobilfunk) – Beratungstelefon Lebensmittel und Ernährung Beratungszeiten Montag 9.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr 01805 60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus dem Mobilfunk). Darüber hinaus gibt es in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl zertifizierter Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater, die konsultiert werden können. Informationen zu staatlicher und nicht staatlicher Ernährungsberatung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin