Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2454 zu Drucksache 17/2308 07. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2308 – Änderungen in der Geschäftsführung des MDK und aktuelle Strafanzeigen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2308 – vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Rhein-Zeitung berichtet am 1. Februar 2017, dass der neue stellvertretende Geschäfts führer offenbar befördert worden sei. Zudem wurde aktuell in der Presse über vier neue Strafanzeigen gegen den Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Martin Schneider berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Annahme einer möglichen Täuschung von potenziellen Bewerbern für echte Führungspositionen durch die offenbar erfolgte Beförderung, da doch lediglich die Einstellung eines zweiten stellvertretenden Geschäftsführers, der gleichberechtigt mit der bisherigen stellvertretenden Geschäftsführerin den MDK führen sollte, ausgeschrieben war? 2. Inwieweit war das Ministerium an der Änderung des Anstellungsvertrages beteiligt undwelchen Standpunkt nimmt es als Rechtsaufsicht ein, nachdem die Ministerin sich öffent-lich positiv zu einem zweiten, gleichberechtigten Geschäftsführer geäußert hat und es nun keine Aussage zu der Veränderung gibt? 3. Erfolgten ein formaler Beschluss des Verwaltungsrates und eine formelle Bestellung zum kommissarischen Geschäftsführer? 4. Sind die Presseberichte zutreffend, dass vier neue Strafanzeigen gegen den Verwaltungs rats vorsitzenden Herrn Martin Schneider vorliegen und teilt die Landesregierung diese? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von einer möglichen Täuschung durch den MDK kann keine Rede sein. Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, dass der stellvertretende Geschäftsführer des MDK, Herr Wolfram Rohleder, seit dessen Einstellung zum 1. Dezember 2016 befördert worden sei. Nach wie vor führt Herr Rohleder die Dienstbezeichnung „stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz“. Die Bezeichnung „kommissarischer Geschäftsführer“ wird im Fünften und im Vierten Buch Sozialgesetzbuch nicht verwendet. Die Bezeichnung „kommissarisch“ wird synonym mit dem „Vertreter im Amt“ beziehungsweise „vertretungsweise“ verwendet. In der Vergangenheit wurde bereits die zweite stellvertretende Geschäftsführerin des MDK seit der fristlosen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers im Oktober 2013 als „kommissarische Geschäftsführerin“ des MDK bezeichnet. Die rechtliche Bedeutung dieser Bezeichnung – ebenso wie bei Herrn Rohleder – bezog sich auf ihre Funktion als Stellvertreterin des Geschäftsführers. Genauso war es bei der Formulierung, die der MDK in seiner Pressemeldung vom 31. Januar 2017 verwandte, als er über den „neuen, kommissarischen Geschäftsführer“ berichtete. Zu Frage 2: Da es keine Änderung des Dienstvertrages gegeben hat und auch keine solche Änderung beabsichtigt ist, liegt dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie kein Antrag des MDK auf Änderung des Dienstvertrages mit Herrn Rohleder vor. Zu Frage 3: Der Begriff „kommissarischer Geschäftsführer“ wird synonym mit dem „Stellvertreter im Amt“, also dem stellvertretenden Geschäftsführer verwendet. Eine beabsichtigte Änderung des Dienstvertrages von Herrn Rohleder beziehungsweise eine Beförderung wurden durch den Verwaltungsrat nicht beschlossen. Drucksache 17/2454 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode „Formelle Bestellungen“ von Geschäftsführern beziehungsweise von kommissarischen (stellvertretenden) Geschäftsführern durch den MDK-Verwaltungsrat sieht das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch nicht vor. Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat der Verwaltungsrat den Geschäftsführer und seinen Stellvertreter zu wählen. Herr Rohleder wurde vom MDK-Verwaltungsrat bereits im November 2016 zum stellvertretenden Geschäftsführer gewählt. Eine nochmalige Wahlhandlung zum kommissarischen (stellvertretenden) Geschäftsführer durch den MDK-Verwaltungsrat ist am 31. Januar 2017 nicht erfolgt. Zu Frage 4: Nach einer Information des MDK beziehen sich die in den Presseberichten genannten Strafanzeigen nach bisherigem Kenntnisstand ausschließlich auf bereits von Herrn Dr. Dr. Zieres in der Vergangenheit geäußerte Vorwürfe und enthielten keine neuen Sachverhalte. Der MDK sieht die geäußerten Vorwürfe außerdem als haltlos an. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist nicht Verfahrensbeteiligte. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin