Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2464 zu Drucksache 17/2295 08. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/2295 – Lärmminderungsmaßnahmen im Unteren Mittelrheintal – Machbarkeitsstudie Bahnlärm zwecks Gleichbehandlung aller Kommunen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2295 – vom 15. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die erste Machbarkeitsstudie für das Welterbetal ist abgeschlossen. Alle, für die einzelnen Gemeinden genau festgelegten Schallschutzprojekte werden nun in einer Bauleitplanung bearbeitet. Der Projektbeirat „Leiseres Mittelrheintal“ hat bisher die Forderung der Bürgerinitiativen im Unteren Mittelrheintal nach einer Fortsetzung der Machbarkeitsstudie für das Untere Mittelrheintal abgelehnt. Den betroffenen Menschen ist dies nicht weiter zuzumuten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird die 2. Machbarkeitsstudie für das Untere Mittelrheintal in Angriff genommen? 2. Wann werden die Finanzmittel für die 2. Machbarkeitsstudie bereitgestellt? 3. Warum erfolgt hier eine Ungleichbehandlung der Kommunen im Mittelrheintal? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Um eine weitere Verminderung des Bahnlärms im Mittelrheintal zu erreichen, wurde auf Anregung von Bürgerinitiativen am 5. Dezember 2012 von Bund und DB AG der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ ins Leben gerufen. Ziel des von der DB AG geleiteten Beirats war und ist es unter anderem, gemeinsam örtlich geeignete technische Lösungen zu erarbeiten, die den Schienenlärm im Mittelrheintal nachhaltig weiter reduzieren und damit zu mehr Akzeptanz insbesondere des Schienengüterverkehrs führen. Bis zum Sommer 2014 wurden für jede Ortslage über die bisherigen Lärmsanierungsmaßnahmen hinausgehende technisch machbare weitere Maßnahmen identifiziert und bewertet. In einem zweiten Schritt wurden diese mit einem Umsetzungskonzept hinterlegt, das vom Beirat Ende 2014 beschlossen wurde. Die Untersuchung erstreckte sich über den Bereich des Welterbes von Koblenz bis Bingen/Rüdesheim sowie zwei Ortschaften im Rheingau, Oestrich-Winkel und Eltville, und zwei Ortschaften im Unteren Mittelrheintal , Leutesdorf und Weißenthurm. Die Ausweitung des Untersuchungsraums um einzelne Gemeinden im Rheingau und im Unteren Mittelrheintal erfolgte seinerzeit als Bekenntnis zur und Dokumentation der Absicht des Beirats, die Untersuchung in einem zweiten und dritten Schritt entsprechend auszuweiten. Die Aufnahme von lediglich zwei Gemeinden in den genannten Bereichen in die Untersuchung ist lärmminderungstechnisch nicht zu begründen. Die ursprünglich geplante Ausweitung der Untersuchung auf den Rheingau und das Untere Mittelrheintal wurde auf vergangenen Sitzungen des Beirats sowohl von Vertretern der Bürgerinitiativen als auch der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gefordert, Bund und DB AG sind hierzu aber inzwischen nicht mehr bereit. Sie verweisen darauf, dass ohnehin eine Neubewertung des Sanierungserfordernisses anhand strengerer Grenzwerte in der Sanierungsrichtlinie des Bundes mit anschließender Nachsanierung bereits sanierter Strecken auf Kosten des Bundes erfolgen soll und es im Übrigen auch an einem entsprechenden Beschluss des Bundestags zur Bereitstellung von Mitteln für eine Ausweitung der Untersuchung fehle. Da der Bund und die DB AG zur Durchführung einer weiteren Machbarkeitsstudie nicht bereit sind, erfolgt auch keine Bereitstellung von Finanzmitteln für eine solche Studie. Dr. Volker Wissing Staatsminister