Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2504 zu Drucksache 17/2307 13. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Denis Alt und Heiko Sippel (SPD) – Drucksache 17/2307 – Entwicklung rheinland-pfälzischer Exporte in die USA Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2307 – vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der neue amerikanische Präsident Donald Trump hat in seinem Wahlkampf deutlich seine protektionistischen Vorstellungen zum Ausdruck gebracht und kündigte bereits in der ersten Woche nach seiner Amtseinführung unter anderem Schutzzölle von 35 Prozent für importierte Produkte an. Die USA sind der zweitwichtigste Exportmarkt für rheinland-pfälzische Unternehmen, die insbesondere pharmazeutische und chemische Produkte, Maschinen, Kunststoffe und Metallerzeugnisse in die USA ausführen. Laut einer Umfrage der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern rechnet fast jedes vierte Unter nehmen im Land mit einem Rückgang seiner Amerika-Exporte. Gleichzeitig zeigt der am 2. Februar 2017 veröffentlichte Konjunkturbericht der IHKs, dass insgesamt die Export erwartungen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft weiter ansteigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Äußerungen des neuen US-amerikanischen Präsidenten hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Lage der rheinland-pfälzischen Unternehmen in Bezug auf ihre Exportstärke und Exportabhängigkeit ? 3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der außenwirtschaftlichen Ausrichtung von Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei allen Versprechen, Ankündigungen und Plänen, die der neue US-Präsident Donald Trump in den vergangenen Monaten verlauten ließ, scheint ein Thema für ihn immer höchste Priorität zu genießen: eine Reform der Unternehmenssteuer. Dabei steht die Entlastung der Unternehmen, die in den USA produzieren, im Mittelpunkt. Jedoch sind die Pläne für eine Steuerreform bis heute ohne konkrete Vorschläge geblieben. Klar definierte Vorschläge wären jedoch notwendig, um eine verlässliche Einschätzung mit allen Vor- und Nachteilen für rheinland-pfälzische Unternehmen zu benennen. Bisher lässt sich deshalb nur eine grundsätzliche Ausrichtung der Reformvorhaben erkennen, die Auswirkungen auf die rheinlandpfälzischen Unternehmen haben könnten. Im Kern der neuen Steuerpläne steht die Absenkung des US-Unternehmenssteuersatzes. US-Unternehmen zahlen vergleichsweise hohe Steuern. Derzeit werden in den USA die Gewinne von Unternehmen mit einem Satz von 35 Prozent besteuert. Im internationalen Vergleich ist dies eine hohe Belastung. In den 35 Mitgliedsländern der OECD liegt der Satz im Schnitt bei nur 25 Prozent. Schon während des Wahlkampfes hatte Trump angekündigt, die Steuer auf 15 Prozent zu senken. Eine generelle Absenkung hätte so positive Auswirkungen auf die Erträge von US-Unternehmen. Ein weiterer ebenso wichtiger Punkt der Reformbestrebungen von US-Präsident Trump ist die Anpassung der sog. „Border Adjust - ment Tax“. Hierbei handelt es sich um die Besteuerung der Im- und Exporte. Dabei würden US-Unternehmen auf ihre Gewinne aus Exportgeschäften nur noch eine reduzierte oder sogar gar keine Steuerlast mehr tragen. Im Gegenzug wären die Kosten der Importgüter der Unternehmen nicht mehr steuerlich absetzbar. In der Folge würde dies knapp formuliert bedeuten, was in den USA produziert wird und dort Arbeitsplätze schafft, wird entlastet, Produkte aus dem Ausland werden automatisch schlechter gestellt . Drucksache 17/2504 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Sollte ein entsprechendes Gesetz tatsächlich kommen, dürften die Effekte angesichts der Bedeutung der USA als Absatz- und Produktionsstandort auch für deutsche und rheinland-pfälzische Unternehmen für den internationalen Handel beträchtlich sein. Es könnte deutliche Nachfragverschiebungen und Veränderungen bei grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten mit sich bringen. Ob die Rechnung aufgeht, durch neue Importbeschränkungen arbeitsintensive Industrien in den USA zu halten bzw. sie in die USA zurückzuholen, ist offen. Ferner ist fraglich, welchen Umfang die „Border Adjustment Tax“ haben würde. Ob sich die Steuer auf einzelne Länder beschränken würde (z. B. Mexiko oder China) oder ob gewisse Branchen ins Visier genommen werden könnten, ist derzeit unklar. Bevor diese grundsätzlichen Fragen nicht geklärt sind, lässt sich keine seriöse Folgeneinschätzung für rheinlandpfälzische Unternehmen ableiten. Prinzipiell würde eine „Border Adjustment Tax“ im Vergleich zum jetzigen System amerikanische Importe aus dem Ausland verteuern und gleichzeitig eine Entlastung für die amerikanischen Exporteure mit sich bringen. Allerdings könnten diese Effekte durch eine steuerinduzierte Aufwertung des US-Dollars gedämpft werden. Kurzfristig jedoch ist mit keiner „Border Adjustment Tax“ zu rechen. Änderungen dieser Art bedürfen der Zustimmung des Kongresses. Weiterhin könnten einige der derzeit diskutierten Steuerpläne der USA gegen WTO-Recht verstoßen und langwierige Prozesse nach sich ziehen. Kurzfristig sind keine gravierenden Änderungen bzgl. Exporte in die USA zu erwarten. Zu Frage 2: Rheinland-Pfalz ist ein leistungsstarker Investitions- und Wirtschaftsstandort. Der Außenhandel ist schon seit vielen Jahren einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz ist und bleibt in hohem Maße in die Weltwirtschaft eingebunden. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden von Januar bis September 2016 Waren im Wert von 40 Milliarden Euro exportiert; das waren 2,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum . Mit einer Exportquote von fast 56 Prozent belegt Rheinland-Pfalz in Vergleich zu anderen Bundesländern den dritten Platz. Nach wie vor ist Europa mit 63 Prozent Anteil an den Ausfuhren der wichtigste Absatzmarkt für rheinland-pfälzische Produkte. Dabei spielt Frankreich als wichtigster Handelspartner eine wesentliche Rolle. Die USA sind mit knapp 9 Milliarden Euro Handelsvolumen der wichtigste Handelspartner für rheinland-pfälzische Unternehmen außerhalb Europas. Knapp 10 Prozent aller Exporte gehen in die USA. Die wichtigsten Exportgüter sind chemische und pharmazeutische Erzeugnisse. Hohe Zuwächse waren zuletzt im Export von Kraftwagen, Kraftwagenteilen sowie Maschinen zu verzeichnen. Die Zahlen machen deutlich, wie stark die rheinland-pfälzische Wirtschaft von einem fairen und freien Außenhandel abhängig ist. Ob und inwieweit rheinland-pfälzische Exporteure unter einem neuen US-Steuersystem benachteiligt würden, hängt von den tatsächlichen steuerlichen Maßnahmen, der Reaktion des US-Dollars darauf und der konjunkturellen Entwicklung in den USA ab. So erwarten US-Analysten (z. B. Deutsche Bank) infolge der angekündigten wirtschaftspolitischen Maßnahmen Trumps einen zumindest temporären, spürbaren Anstieg des BIP-Wachstums in den USA. Ein möglicher Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA könnte Deutschland durch einen konjunkturellen Nachfrageanstieg zum Teil kompensieren. Die hohe Bedeutung an kundenspezifischen Investitionsgütern mindert die rheinland-pfälzische Preiselastizität gegenüber ausländischen Nachfragern. Rheinland-pfälzische Unternehmen liefern zum Teil Spezialmaschinen oder Fahrzeuge der automobilen Oberklasse. In diesen Sparten gibt es häufig kurzfristig wenig Alternativen zu den deutschen Produkten. Außerdem könnten deutsche Exporte ebenso stark von einer Beschleunigung des US-Wachstums profitieren. Ein weiter Aspekt ist, dass viele rheinland-pfälzische Unternehmen auch in den USA produzieren. Rheinland-pfälzische Direktinvestitionen im Ausland befinden sich auch in den USA. Diese könnten von den US-Steuerplänen einerseits profitieren. Je stärker diese Unternehmen von den Vorleistungsgütern aus Rheinland-Pfalz oder generell aus dem Ausland angewiesen sind, umso mehr könnten sie andererseits unter der Importsteuer leiden. Zusammenfassend ist das Ausmaß der Wirkung der Unternehmenssteuerreform auf die rheinland-pfälzischen Exporteure unklar. Sie dürfte jedoch eher negativ sein. Zu Frage 3: Die USA sind für Rheinland-Pfalz ein sehr wichtiger Handelspartner. Deshalb hat die Landesregierung ein sehr großes Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit. Die transatlantischen Beziehungen dürfen auf keinen Fall an Wert verlieren. Sie sind ein wichtiges Fundament unserer rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Die Landesregierung wird aktiv daran arbeiten, dass dieses Fundament erhalten bleibt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2504 Aus diesem Grund organisiert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im März 2017 eine Reise zur Messe South bei South West mit 21 Teilnehmern nach Austin, Texas. Eine zweite Reise ist im Juni 2017 zum Thema Industrie 4.0 und digitale Produkte nach Detroit und Chicago geplant. Dabei stehen Fachgespräche mit führenden Vertretern aus Politik und Wirtschaft im Vordergrund. Mit dem jährlich neu aufgesetzten Programm „Gemeinsam auf Auslandsmärkte“ zielt die Landesregierung darauf ab, Markteintrittshemmnisse auf Exportmärkten abzubauen. Mit Wirtschaftsreisen, Messebeteiligungen, Wirtschaftsreisen zu Messen, Fachseminaren und Informationsveranstaltungen verfügt das Programm über unterschiedliche Instrumente, um Unternehmen beim Markteintritt zu unterstützen. Dabei steht die individuelle Vermittlung von gezielten Geschäftskontakten in den Zielländern im Mittelpunkt. Im Jahr 2017 werden insgesamt 24 Maßnahmen in Nord- und Südamerika, Europa, Asien, Afrika und im Mittleren Osten angeboten. Das Außenwirtschaftsprogramm wird wirkungsvoll ergänzt durch 17 landeseigene Kontaktstellen auf vier Kontinenten. Die Entwicklung auf den Weltmärkten einerseits und die Leitlinien der Wirtschaftspolitik andererseits erfordern eine permanente Evaluierung und Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsförderung, um die globalen Herausforderungen zu meistern und die gute Position des Mittelstands auf den internationalen Märkten zu festigen und auszubauen. Zu den wesentlichen Elementen einer Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsförderung zählt eine stärkere Vernetzung von Außenwirtschaft und Wissenschaft zur schnellen und effizienten Vermarktung von Innovationen und Technologien auf den internationalen Märkten, die Zusammenarbeit mit Initiativen, Netzwerken und Clustern zum Angebot von Systemlösungen und Wertschöpfungsketten im Ausland, eine aktive Beteiligung an der weltweiten Handelspolitik, die Verzahnung von Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit sowie ein konzeptionelles und abgestimmtes Vorgehen im Bereich Standortmarketing und Außenwirtschaft. In Vertretung: Andy Becht Staatssekretär 3