Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2505 zu Drucksache 17/2299 14. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/2299 – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2299 – vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) leben aktuell in Rheinland-Pfalz? 2. Wie muss sich die Zahl der UMF aller Voraussicht nach in 2017 entwickeln, damit Rhein land-Pfalz seinen Anteil nach dem Königsteiner Schlüssel erreicht? 3. Wie hoch sind insgesamt die im vergangenen Jahr beim Land eingereichten Kosten für die Unterbringung und Versorgung von UMF in 2016? 4. Wie hoch ist der Betrag, der im vergangenen Jahr für die Unterbringung und Versorgung von UMF für das Jahr 2016 verausgabt und vom Land an die Kreise und kreisfreien Städte erstattet wurde? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 13. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am Stichtag 16. Februar 2017 gab es insgesamt 2 881 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Am 16. Februar 2017 lebten bundesweit 61 888 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Rheinland-Pfalz erfüllte zu dem Stichtag die nach dem Königsteiner Schlüssel aufzunehmende Quote zu 96,4 Prozent. Um die Quote des Königsteiner Schlüssels zu erfüllen, müsste Rheinland-Pfalz noch 109 junge Menschen aufnehmen beziehungsweise zugewiesen bekommen. Zu Frage 3: Ende Dezember 2016 lagen dem Landesjugendamt Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 86 Millionen Euro vor. Das sind Rechnungen aus Rheinland-Pfalz und von anderen Jugendämtern aus der Bundesrepublik. Sie beziehen sich auf die laufende Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vor allem aber auch auf die Abrechnung von Kosten, für die Rheinland-Pfalz vor dem neuen Verteilmechanismus zuständig war, also Fälle, in denen Jugendliche in anderen Bundesländern in Obhut genommen worden sind, wir aber die Kostenträgerschaft haben. Zu Frage 4: Für das Jahr 2016 wurden den Jugendämtern insgesamt rund 44 Millionen Euro erstattet. Anne Spiegel Staatsministerin