Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2506 zu Drucksache 17/2306 14. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/2306 – Rückführung nach Afghanistan Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2306 – vom 16. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan leben in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele asylsuchende Afghanen sind 2015 und 2016 freiwillig von Rheinland-Pfalz in ihr Heimatland ausgereist? 3. Wie erklärt die Landesregierung ihre Haltung, aufgrund der Sicherheitslage generell nicht nach Afghanistan abschieben zu wollen, straffällige Afghanen gleichwohl schon? 4. Teilt die Landesregierung die Haltung von elf Bundesländern, darunter auch Hessen und Baden-Württemberg, abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan nach Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebehindernisse abzuschieben? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum 31. Januar 2017 lebten 1 388 afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung in Rheinland-Pfalz. Diese Zahl umfasst auch die abgelehnten, noch in Rheinland-Pfalz lebenden afghanischen Asylsuchenden. Zu Frage 2: 2016 reisten 226 Personen über das REAG/GARP-Programm gefördert nach Afghanistan aus, 2015 waren es 16 Personen. Darüber hinaus können Rückreisen aus Landesmitteln gefördert worden sein; hierzu liegt eine statistische Auswertung noch nicht vor. Für weitere Angaben dazu, wie viele Personen darüber hinaus ohne Förderung nach Afghanistan ausgereist sind, fehlt eine valide Daten - grundlage. Zu den Fragen 3 und 4: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin volatil. Dies ergibt sich sowohl aus dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes wie aus Berichten anderer Organisationen, etwa UNHCR oder der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan. Die vom Bundesministerium des Innern vorgenommene Unterteilung des Landes in sichere und unsichere Gegenden wird durch die vorliegenden Berichte nicht gestützt. Deshalb können die ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen nicht ausnahmslos dorthin rückgeführt werden. Aufgrund der fortbestehenden Zweifel an der Sicherheitssituation werden aus Rheinland-Pfalz derzeit nur Straftäter und Gefährder rückgeführt. Somit findet eine sachgerechte Abstufung innerhalb der ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen statt. Hierin spiegelt sich auch die dem Aufenthalts- und Asylrecht insgesamt nicht fremde Abstufung zwischen Personen, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet verhalten und solchen, die dies nicht tun, statt. Durch diesen Grundsatz des Ausländerrechts wird zudem dem gesellschaftlichen Schutzbedürfnis in Deutschland Rechnung getragen. Anne Spiegel Staatsministerin