Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. März 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2510 zu Drucksache 17/2312 14. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2312 – Kleine Grundschulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2312 – vom 15. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: 41 Grundschulen, die über eine Schülerzahl zwischen sieben und 43 verfügen, müssen sich einer Überprüfung unterziehen und werden danach möglicherweise geschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Lernergebnisse an diesen kleinen Grundschulen schlechter? Falls ja: Welche Erkenntnisse liegen dieser Einschätzung zugrunde? 2. Ist die Zufriedenheit der Eltern an diesen kleinen Grundschulen schlechter? Falls ja: Worauf gründet diese Einschätzung? 3. Ist die Zufriedenheit der Lehrer mit ihren Arbeitsbedingungen an diesen kleinen Grundschulen schlechter? Falls ja: Worauf gründet diese Einschätzung? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Hintergrund der Überprüfung der Kleinen Grundschulen sind die im Schulgesetz festgelegten Voraussetzungen für die Größe von Schulen. Nach § 13 Abs. 1 des Schulgesetzes müssen Grundschulen in jeder Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen. Ausnahmen von dieser Mindestgröße sind nur in besonderen Fällen zulässig. Grund für die Überprüfung sind daher nicht die in der Kleinen Anfrage angesprochenen Punkte, zu denen es auch keine validen empirischen Studien gibt. Dass Grundschulen eine Mindestgröße haben, ist sinnvoll. Auch sehr kleine Schulen können Vorteile haben, aber sie stoßen – unabhängig von den Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler – schulorganisatorisch an Grenzen, etwa bei Vertretungssituationen oder bei pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa in Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Schülerinnen und Schüler lernen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen. Deshalb wurden Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot erarbeitet. Diese benennen die Kriterien und regeln das Verfahren , nach denen zukünftig geprüft werden soll, ob an einer Grundschule ein solcher „besonderer Fall“ vorliegt. Dieses Verfahren sieht vor, dass die Schulträger, die die Situation vor Ort am besten kennen, innerhalb eines halben Jahres eigene Konzepte vorlegen , wie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig ein Angebot geschaffen und erhalten werden kann, das den Vorgaben des Schulgesetzes entspricht. Hierbei sollen Vertretungen der Lehrkräfte sowie der Eltern von Anfang an eingebunden werden, sie können ihre Vorstellungen somit direkt einbringen. Die Frage des Schülertransports ist bei der Erstellung des Konzeptes zu berücksichtigen. Die Schulaufsicht unterstützt die Schulträger dabei und wird die Konzepte auf ihre Tragfähigkeit überprüfen. Im Anschluss entscheidet sie, ob eine Schule weitergeführt werden kann. Die Leitlinien konkretisieren damit die Vorgaben des Schulgesetzes. Die Prüfung erfolgt immer einzelfallbezogen und bedeutet nicht die Schließung der Schule. Drucksache 17/2510 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, ein wohnortnahes Grundschulangebot überall im Land zu sichern – verlässlich, planbar und nachhaltig auch in Zeiten des demografischen Wandels. Wo dafür Ausnahmen von der schulgesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße notwendig sind, werden sie auf Basis der geplanten Leitlinien ermöglicht. Der Ausschuss für Bildung wurde am 31. Januar 2017 unterrichtet. Zurzeit findet ein informelles Anhörungsverfahren statt, bei dem kommunale Spitzenverbände, Hauptpersonalräte, Gewerkschaften sowie Schüler- und Elternvertretungen angehört werden. Erst anschließend sind abschließende Aussagen zu den Leitlinien möglich. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin