Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/257 zu Drucksache 17/67 27. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/67 – Abordnung von Lehrkräften zu anderen Institutionen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/67 – vom 3. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Eine hohe Anzahl von Lehrkräften wird aus dem Schulbereich zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet, die dann dort fehlen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden aus dem Schulbereich zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet (bitte aufgegliedert für die Schuljahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 und wohin die Lehrkräfte genau abgeordnet wurden)? 2. Wie hoch waren die Personalkosten für Lehrkräfte, die aus dem Schulbereich zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet wurden (bitte aufgegliedert für die Schuljahre 2014/2015, 2015/ 2016 und 2016/2017 und nach Schularten)? 3. Wie hoch waren die Reisekosten für Lehrkräfte, die aus dem Schulbereich zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet wurden (bitte aufgegliedert für die Schuljahre 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 und nach Schularten)? 4. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen war die Abordnung von Lehrkräften aus dem Schulbereich fachlich sinnvoller als der Einsatz von allgemeinem Verwaltungspersonal zu anderen Institutionen und Behörden (bitte aufgegliedert für die Schuljahre 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 und nach Schularten)? 5. Wie gestaltet sich die Abordnung von Lehrpersonal gegenüber dem Einsatz von allgemeinem Verwaltungspersonal aus dem Blickwinkel von Kosten Wirtschaftlichkeit? 6. Erhalten die Schulen, deren Lehrkräfte zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet werden, auch im gleichen Umfang Ersatz? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Juni 2016 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Anzahl der Lehrkräfte, die aus dem Schulbereich zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet wurden, ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle. Für das Schuljahr 2016/2017 steht die Zahl der abgeordneten Lehrkräfte noch nicht fest. Zu Frage 2: Im Schuljahr 2014/2015 waren 281 Lehrkräfte mit einem Umfang von 145,62 Vollzeitäquivalenten an andere Behörden und Institutionen abgeordnet. Bei durchschnittlichen Haushaltsausgaben im Schulbereich von 55 275 Euro pro Jahr und Stelle entspricht dies Gesamtausgaben für die abgeordneten Lehrkräfte in Höhe von rund 8 050 000 Euro. Im Schuljahr 2015/2016 waren 302 Lehrkräfte mit einem Umfang von 160,82 Vollzeitäquivalenten an andere Behörden und Institutionen abgeordnet. Im Schuljahr 2015/2016 betrugen die durchschnittlichen Haushaltsausgaben 56 403 Euro pro Jahr, sodass sich Gesamtausgaben in Höhe von rund 9 070 000 Euro ergeben. Für das Schuljahr 2016/2017 steht der durchschnittliche Ausgabenwert noch nicht fest. Zu Frage 3: Die Reisekosten für die Lehrkräfte, die aus dem Schulbereich an andere Institutionen und Behörden abgeordnet sind, können nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand ermittelt werden, der im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist. Da die Lehrkräfte an unterschiedliche Behörden und Institutionen abgeordnet sind, sind verschiedene Reisekostenstellen für die Abrechnung der jeweiligen Reisekosten zuständig. Weil es für die EDV-technische Abwicklung der Personalverwaltung einerseits und der Reisekosten andererseits unterschiedliche Systeme gibt, können sie nicht über eine Datenbankabfrage berechnet werden, sondern müssten für jeden Einzelfall ermittelt werden. Zu berücksichtigten wäre hierbei, dass es sich bei vielen Drucksache 17/257 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Abordnungen nur um Teilabordnungen handelt. Für jede einzelne Reise einer jeden einzelnen Lehrkraft müsste deshalb recherchiert werden, ob die Reise im Rahmen der Abordnung oder im Rahmen der hauptamtlichen Tätigkeit erfolgte. Zu den Fragen 4 und 5: Die Abordnung von Lehrkräften erfolgt grundsätzlich zur Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben, für die der Einsatz von allgemeinem Verwaltungspersonal nicht sinnvoll wäre. Zu Frage 6: Schulen, deren Lehrkräfte zu anderen Institutionen und Behörden abgeordnet werden, erhalten in der Regel Ersatz im entsprechenden Umfang. Hierbei wird die aktuelle Bedarfssituation der Schule zugrunde gelegt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/257 Anlage 3 Bezeichnung der Dienststelle Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion 52 38,44 57 41,72 Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen 6 5,06 7 5,38 Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende 1 1 1 1 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – Eifel 1 0,38 3 0,4 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – Mosel 3 0,83 3 0,83 Generaldirektion Kulturelles Erbe 2 2 2 2 Johannes-Gutenberg-Universität Mainz 20 8,04 19 10,94 Kreisverwaltung Germersheim 1 0,24 0 0 Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 1 0,44 1 0,44 Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz 1 1 1 1 Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V. 2 2 2 2 Landes-Stiftung Arp Museum 1 0,8 1 0,78 Landesamt für Finanzen 1 1 1 1 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bzw. Ministerium für Bildung 35 23,76 39 26,15 Pädagogisches Landesinstitut 98 31,43 104 32,59 Stadtbildstelle Neustadt an der Weinstraße 1 0,44 1 0,44 Stiftung Villa Musica 1 0,25 1 0,25 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Neuwied 0 0 0 0 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Speyer 1 0,5 1 0,5 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen in Neuwied 2 0,81 2 0,81 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien in Bad Kreuznach 1 0,19 1 0,19 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien in Landau 1 0,19 1 0,1 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien in Trier 0 0 1 0,25 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus in Kaiserslautern 1 0,37 1 0,37 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus in Koblenz 0 0 0 0 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus in Mainz 2 0,67 2 0,85 Technische Universität Kaiserslautern 12 5,25 13 6,58 Universität Koblenz-Landau 23 16 27 20,22 Universität Trier 11 4,53 10 4,03 Gesamt 281 145,62 302 160,82