Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2614 zu Drucksache 17/2374 21. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/2374 – Vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2374 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Die Staatsangehörigen welcher fünf Staaten stellten zum 30. Juni 2015, zum 31. Dezember 2015, zum 30. Juni 2016 und zum 31. Dezember 2016 den jeweils höchsten Anteil an Dul dungsinhaberinnen und Duldungsinhabern? 2. Wie stellt sich die Zahl der Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhaber in Rheinland-Pfalz anteilsmäßig zu den im Ausländerzentralregister verzeichneten Personen im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar? 3. Wie hat sich seit dem Jahr 2015 die Zahl der abgelehnten Asylbewerber im Vergleich zu den Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhabern entwickelt? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über weitere vollziehbar ausreisepflichtige Per sonen in Rheinland-Pfalz vor? 5. Welche Personengruppen werden als vollziehbar Ausreisepflichtige statistisch erfasst? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Vergleichszahlen vollziehbar Aus reisepflichtiger anderer Bundesländer vor? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Duldungen gestaffelt nach den fünf Hauptherkunftsländern zu den jeweiligen Stichtagen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Die hohen Duldungszahlen für syrische und afghanische Staatsangehörige ergeben sich aus dem Bearbeitungsrückstand des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In diesen Fällen wurde noch kein Asylantrag gestellt. Stichtag/Hauptherkunftsländer Duldungen Stichtag 30. Juni 2015 gesamt 5 731 Serbien 863 Kosovo 823 Mazedonien 545 Albanien 337 Afghanistan 332 Stichtag 31. Dezember 2015 gesamt 9 026 Syrien 2 045 Afghanistan 1 118 Serbien 785 Kosovo 689 Mazedonien 579 Stichtag/Hauptherkunftsländer Duldungen Stichtag 30. Juni 2016 gesamt 10 855 Syrien 2 990 Afghanistan 2 062 Kosovo 628 Serbien 607 Iran 449 Stichtag 31. Dezember 2016 gesamt 7 677 Afghanistan 1 455 Syrien 799 Kosovo 669 Serbien 548 Mazedonien 427 Drucksache 17/2614 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Zum Stichtag 31. Januar 2017 waren in Rheinland-Pfalz insgesamt 7 383 Personen in Besitz einer Duldung. Das entspricht einem Anteil von 1,67 Prozent der insgesamt 442 389 im Ausländerzentralregister gemeldeten ausländischen Personen in Rheinland-Pfalz. Bundesweit waren zum Stichtag 31. Januar 2017 insgesamt 155 012 Personen geduldet. Das entspricht einem Anteil von 1,54 Prozent der insgesamt 10 070 822 bundesweit im Ausländerzentralregister gemeldeten ausländischen Personen. Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz nach dem Anteil der Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhaber auf dem 6. Rang. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Stichtag 31. Januar 2017/Ausländerzentralregister Ländervergleich Rangfolge: 2 Bundesland Ausländische Personen insgesamt Duldungen Anteile in Prozent Baden-Württemberg 1 670 362 22 399 1,34 Bayern 1 730 802 10 509 0,61 Berlin 629 188 9 171 1,46 Brandenburg 108 275 5 020 4,64 Bremen 120 961 3 004 2,48 Hamburg 298 814 5 021 1,68 Hessen 1 015 350 6 500 0,64 Mecklenburg-Vorpommern 69 253 2 518 3,64 Niedersachen 746 996 15 454 2,07 Nordrhein-Westfalen 2 515 723 47 308 1,88 Rheinland-Pfalz 442 389 7 383 1,67 Saarland 114 405 1 042 0,91 Sachsen 183 429 6 898 3,76 Sachsen-Anhalt 102 593 4 730 4,61 Schleswig-Holstein 230 290 5 278 2,29 Thüringen 91 991 2 777 3,02 Bundesrepublik 10 070 822 155 012 1,54 1 Bayern 0,61 Prozent 2 Hessen 0,64 Prozent 3 Saarland 0,91 Prozent 4 Baden-Württemberg 1,34 Prozent 5 Berlin 1,46 Prozent Bundesrepublik 1,54 Prozent 6 Rheinland-Pfalz 1,67 Prozent 7 Hamburg 1,68 Prozent 8 Nordrhein-Westfalen 1,88 Prozent 9 Niedersachsen 2,07 Prozent 10 Schleswig-Holstein 2,29 Prozent 11 Bremen 2,48 Prozent 12 Thüringen 3,02 Prozent 13 Mecklenburg-Vorpommern 3,64 Prozent 14 Sachsen 3,76 Prozent 15 Sachsen-Anhalt 4,61 Prozent 16 Brandenburg 4,64 Prozent Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2614 Zu Frage 3: Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: (Quelle: AZR) (Quelle: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF.) Zu den Fragen 4 und 5: Ausreisepflichtig ist ein ausländischer Staatsangehöriger gemäß § 50 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Die Ausreisepflicht ist nach § 58 Abs. 2 AufenthG vollziehbar bei unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, bei Ausländerinnen und Ausländern, die noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder dessen Verlängerung beantragt haben, die aufgrund einer Rückführungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ausreisepflichtig sind, sofern dies von der zuständigen Behörde anerkannt wird sowie bei allen Ausländerinnen und Ausländern, bei denen die Versagung des Aufenthaltstitels oder der sonstige Verwaltungsakt, durch den die Ausländerin oder der Ausländer ausreisepflichtig wird, vollziehbar ist. Ist die Ausreisepflicht vollziehbar, ist die Ausländerin oder der Ausländer abzuschieben, wenn eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist. Alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, die nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Die Duldung ist die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung, § 60 a AufenthG. Das Entstehen einer Ausreisepflicht oder einer vollziehbaren Ausreisepflicht ist kein eigenständiger Speichersachverhalt im Ausländerzentralregister . Aus dem Ausländerzentralregister kann lediglich die Zahl der Duldungsinhaberinnen und der Duldungsinhaber entnommen werden, Personen, die regelmäßig vollziehbar ausreisepflichtig sind. Bei den Duldungszahlen für Rheinland-Pfalz besteht nach wie vor noch eine gewisse Unschärfe, da in den Duldungszahlen immer noch Personen enthalten sind, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen konnten. Wie groß diese Personengruppe ist, wird gegenwärtig durch eine Abfrage bei den Ausländerbehörden ermittelt und im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage der AfD dem Parlament mitgeteilt. Danach werden sich die (bereinigten) Duldungszahlen nochmals etwas geringer darstellen. In den Gesamtübersichten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ländern zur Verfügung stellt, wird als Zusatzinformation eine Angabe zu den Ausreisepflichtigen insgesamt gemacht, die über den Duldungszahlen liegt. Dieses sind zum Stichtag 31. Januar 2017 insgesamt 9 709 Personen. Eine Anfrage der Bundesländer, um welche Personen es sich – in Abgrenzung zu den Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhabern – hier handeln soll, konnte vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde nicht beantwortet werden. Infolgedessen hat auf der Grundlage der Ausländerzentralregister -Nummer eine Überprüfung stattgefunden. Solche Überprüfungen wurden in anderen Bundesländern, aber auch in Rheinland-Pfalz, mit folgendem Ergebnis durchgeführt: – Es handelt sich um EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die früher als Drittstaatsangehörige in der Bundesrepublik ausreisepflichtig waren, heute aber freizügigkeitsberechtigt sind und sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. Es werden im Ausländerzentralregister alte Speichersachverhalte als weiter existent fortgeführt. – Es handelt sich ferner um Personen, die ausgereist sind, mutmaßlich ausgereist sind, bei denen die Datensätze aber noch im Ausländerzentralregister verbleiben, bis von Amts wegen eine Abmeldung erfolgt. – Zum Teil sind die Personen auch noch im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. 3 Stichtag Duldungen 30. Juni 2015 5 731 31. Dezember 2015 9 026 30. Juni 2016 10 855 31. Dezember 2016 7 677 31. Januar 2017 7 383 Berichtszeitraum Ablehnungen von Asylerstanträgen Verfahrenserledigungen von Asylerstanträgen 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 1 843 695 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 4 657 1 369 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 3 199 1 121 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 8 474 2 516 1. Januar 2017 bis 31. Januar 2017 978 510 Drucksache 17/2614 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zur Ermittlung der Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und zu statistischen Vergleichen stellen die Länder deshalb bundesweit auf die Zahl der Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhaber ab. Zu Frage 6: Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Anne Spiegel Staatsministerin 4