Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2615 zu Drucksache 17/2375 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wä schenbach (CDU) – Drucksache 17/2375 – Nationalpark I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2375 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Zustimmung zum Nationalpark der Landkreise Birkenfeld und Trier-Saarburg wurde an Be dingungen geknüpft. Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit findet die von der Landesregierung zugesagte „Premiumberatung“ zur Un terstützung der strukturschwachen Nationalparkregion in den Landkreisen statt? 2. Falls ja, welche Erfolge sind durch diese zugesagte Premiumberatung zu verzeichnen? 3. Wie viele Anträge zur Nutzung des Logos „Nationalpark“ wurden seit Eröffnung ge stellt? 4. Wie viele dieser Anträge wurden bis jetzt abschließend behandelt und wie lange war die Bearbeitungsdauer? 5. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? 6. Welche außerordentliche Unterstützung erfahren die Landkreise in der Dorf- und Stad tinnenraumentwicklung? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Drei Viertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zu Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten , Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Drucksache 17/2615 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark- Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden bspw. über 33 Millionen Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landesprogrammen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Adminis tration des Nationalparks eingesetzt ist. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt, soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2 und 6: Die Unterstützung der Nationalparkregion ist ein kontinuierlicher Prozess basierend auf dem Landeskonzept. Die Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden der Nationalparkregion erfolgt unter Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien und -systematiken sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit den bei Bedarf erforderlichen Beratungsgesprächen . Die besondere Unterstützung schlägt sich auch in einer exklusiven Förderung der Nationalparkregion im Entwicklungsprogramm EULLE nieder. Zielsetzung ist es, bis zum Ende der Förderperiode insgesamt 14 Millionen Euro an nationalen bzw. EU-Mitteln für die Entwicklung der Region bereitzustellen. Auf dem Landeskonzept beruht auch der bundesweit einmalige § 5 im Staatsvertrag über den Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der die Einrichtung des Nationalparks mit der nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion verbindet und sie kodifiziert. Vonseiten der Landesbehörden sowie der betroffenen Ministerien finden umfangreiche Beratungen statt. Als Ansprechpartner der kommunalen Gebietskörperschaften im Vorfeld der Initiierung von Maßnahmen mit möglichem Projektanspruch wird auch der Förderlotse bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingebunden. Zum gegenseitigen Kennenlernen und der weiteren Optimierung des Beratungsprozesses der Kommunen hat auch ein Gespräch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und ihrer Vizepräsidentin mit den Bürgermeistern der Nationalparkregion am 21. November 2016 stattgefunden. Diese Gespräche sollen regelmäßig fortgeführt werden. Auch die Energieagentur ist mit einem Ansprechpartner in der Region vertreten. Die Aktivitäten schlagen sich unter anderem in der Netzwerkbildung und in vielen konkreten beispielgebenden Projekten wieder. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dem „Interkommunalen Netzwerk Energieeffizienz (IkoNE)“ wird zum Beispiel demnächst die Kampagne „Energiewende: Mein Haus macht mit“ mit den vier Modulen Heizungspumpentausch, hydraulischer Abgleich , Dämmung der obersten Geschossdecke und Heizungstausch gestartet. Zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion, dem bottom-up Prinzip folgend, wurde von den Kommunen der Regionalmanagement Verein Hunsrück-Hochwald gegründet. Eingebunden im Vorstand ist als Vertreter des Landes auch ein Referent aus dem MUEEF. Auf Initiative des Vereins wird aktuell ein Masterplan Regionalentwicklung erarbeitet. Das Land unterstützt dieses wegweisende Projekt mit einer 100-Prozent-Förderung aus LEADER-Mitteln. Für den hohen Fördersatz hat das Land eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Mithilfe der Premiumberatung konnten bereits wichtige Vorhaben in der Nationalparkregion auf den Weg gebracht werden. Innerhalb kürzester Zeit konnten die sogenannten Starter-Projekte initiiert werden. Folgende Projekte werden beispielhaft benannt: – der Mehrgenerationenplatz in Birkenfeld mit Kosten in Höhe von rund 660 000 Euro, der im Rahmen der Aktion Blau Plus sowie aus LEADER-Mitteln der Europäischen Union zu 90 Prozent gefördert wurde, 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2615 – das WasserWissensWerk an der Steinbachtalsperre als Umweltbildungseinrichtung des Wasserzweckverbandes Birkenfeld mit Kosten in Höhe von rund 1 Millionen Euro, das im Rahmen der Aktion Blau Plus und aus LEADER-Mitteln der Europäischen Union gefördert wird und – das Nahwärmenetz in Birkenfeld, mit rund 1,3 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert, – die Renaturierung Rhaunelbach und die Maßnahmen am Ufer (Wasserspielplatz, Matschfläche) mit Landesmitteln in Höhe von rund 77 000 Euro (bewilligt); beantragt sind noch weitere Landesmittel in Höhe von ca. 600 000 Euro. Zu den Fragen 3 bis 5: Das Nationalparkamt verwaltet für die Landesregierung zwei verschiedene beim Marken- und Patentamt registrierte Formen eines Logos, das in Verbindung mit dem „Nationalpark“ steht. Zum einen handelt es sich dabei um die sogenannte „Keltenkatze“. Dieses Logo wurde bereits in einer Vielzahl von Fällen angefragt . Schriftliche Anfragen sind in über 20 Fällen eingegangen und wurden entsprechend bearbeitet. In bislang einem Dutzend der Anfragen zur Nutzung der Keltenkatze liegt eine entsprechende Vereinbarung in Form eines Markenlizenzvertrages zur Nutzung vor. In etwa einem halben Dutzend der Fälle befindet sich das Amt in enger Abstimmung mit regionalen Unternehmen. Darüber hinaus besteht das große Interesse der kommunalen Familie, über den Regionalentwicklungsverein zusätzliche Produkte im Bereich des Merchandisings zu entwickeln. Das Nationalparkamt arbeitet mit den regionalen Unternehmern in einem Netzwerk zusammen , die ihr Interesse und ihre Ideen vorbringen. Diese werden im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und Regionalität geprüft. Vertrieb , Lagerhaltung und Marketing wird durch die Unternehmer gewährleistet. Damit wird insbesondere dem § 5 Staatsvertrag Rechnung getragen. Die Wertschöpfungsketten werden verlängert, regionale Unternehmer können Produktinnovationen vornehmen und Wirtschaftskreisläufe entstehen. Die Bestrebungen des Regionalentwicklungsvereins zielen darauf ab, Unternehmer mit definierten Produkten und deren Beschaffung zu beauftragen. Für die Nutzung des Logos kombiniert aus Keltenkatze, Name und EUROPARC-Signet gilt: Da wo Nationalpark drauf steht, ist auch Nationalpark drin. So wurden zusätzlich entsprechende Nutzerkategorien entwickelt: – Für die kommunale Familie wurden mit den Zusätzen „Nationalpark-Region“, „Nationalpark-Stadt“ und „Nationalpark- Gemeinde“ erstmals in Deutschland entsprechende Lösungen entwickelt. Das Nationalparkamt hat die betreffenden Vertreter der Gebietskörperschaften Anfang des Jahres 2016 angeschrieben. Nicht alle Gebietskörperschaften reagierten, sodass mit einem neuerlichen Schreiben im Oktober auf die fehlende Lizenzvereinbarung hingewiesen worden ist. Mittlerweile liegen diese in fast allen Fällen vor. Das Logo mit dem entsprechenden Zusatz kann so in verschiedenen Printmedien, in der Email-Signatur oder Ähnlichem verwendet werden. – Den Zusatz „zertifizierter Nationalparkführer“ könnten 57 vom Nationalparkamt ausgezeichnete Personen führen. Jedoch haben nicht alle einen gültigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Dieser ist Grundlage, um das entsprechende Logo nutzen zu dürfen. – Für private oder gewerbliche Anfragen bietet sich insbesondere der Zusatz „Partner“ an. Dazu gibt die Dachorganisation EUROPARC einige Kriterien vor. Diese heißt es dann mit den entsprechenden Segmenten zu entwickeln. Zunächst wurde sich auf das Gastgebersegment konzentriert. Mehr als 60 Anfragen liegen dem Amt dazu vor. Noch im Frühjahr 2017 sollen dann Partner anerkannt werden, die die von einem Vergabebeirat und EUROPARC vorgegebenen Kriterien erfüllen. Die Prüfung dazu läuft derzeit. – Für gesellschaftliche, öffentliche oder halböffentliche Träger wie zum Beispiel NGOs gibt es den Zusatz „Kooperationspartner“. Auch hierzu liegen bereits einige Lizenzverträge vor. Ulrike Höfken Staatsministerin 3