Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2616 zu Drucksache 17/2376 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2376 – Nationalpark II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2376 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren. Die Zustimmung der Kreise Trier-Saarburg und Birkenfeld zum Nationalpark wurde von diesen an Bedingungen ge knüpft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Inwieweit ist der Umweltcampus Birkenfeld im Zusammenhang mit dem Nationalpark an Forschungsaktivitäten beteiligt? 2. Welche konkreten Aktivitäten hat das wissenschaftliche Netzwerk entfaltet? 3. Welche konkreten Ergebnisse wurden bei den wissenschaftlichen Vorhaben bisher er zielt und in die Forschungsdatenbank eingestellt (bitte detaillierte Auflistung)? 4. Wie viele verschiedene Fachstudien/Abschlussarbeiten wurden begonnen und bisher beendet (bitte detaillierte Auflistung)? 5. Inwieweit wurde das „Holzbau-Cluster“ von der Landesregierung gefördert (detail lierte Angabe nach Finanzmitteln und Initiativen )? 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus der Analyse und dem Konzept des Sektors Tourismus in der Nationalparkregion durchgeführt? 7. Welche Erfolge hat die RPT Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH im Bereich der Koordi nierung der touristischen Aufgaben zu verzeichnen und wie viele Mittel wurden bis jetzt von der Landesregierung hierfür bereitgestellt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert . Dreiviertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zu Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung Drucksache 17/2616 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten , Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark- Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden beispielsweise über 33 Mio. Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landesprogrammen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des Nationalparks eingesetzt ist. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt, soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für den Bereich Forschung bedient sich das Nationalparkamt zu einem wesentlichen Anteil der Kapazitäten und der Expertise der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF). Im Landeskonzept zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist vorgesehen, dass die FAWF eine koordinierende Rolle für die Forschung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald wahrnimmt. Das Nationalparkamt selbst verfügt darüber hinaus über eine Stelle (Teilzeit) für wildökologische Fragestellungen sowie seit Januar 2016 über eine Stelle (Teilzeit) für die Betreuung von Forschung und Monitoring. Der Umweltcampus Birkenfeld (UCB) hat über sein Institut für Softwaresysteme die technische Entwicklung/Plattform des Forschungsdatenservers des Nationalparks Hunsrück-Hochwald entwickelt und im Herbst 2016 dem Nationalparkamt zur Verfügung gestellt. Mehrere Vertreter des UCB sind in verschiedenen Forschungs-Arbeitsgruppen (Forschungs-AG) des Nationalparks Hunsrück -Hochwald involviert, die Arbeitsgruppe „Sozio-ökonomisches Monitoring (SÖM)“ wird von Herrn Prof. Dr. Naumann des UCB geleitet. Mit dem am UCB neu eingerichteten Lehrstuhl für Interdisziplinären Umweltschutz (Prof. Dr. Stoll) sind intensive Gespräche geführt worden, eine sehr enge Koordination ist beabsichtigt. Konkretes Forschungsinteresse besteht hier in der Untersuchung der Gewässer im Nationalpark und den Zusammenhängen mit der Moor-Renaturierung. Zu Frage 2: Der Forschungsverbund bzw. das Forschungsnetzwerk des Nationalparks Hunsrück-Hochwald befindet sich derzeit im Aufbau. Bislang konnten die Forschungs-AGs „Wald und Wasser“, „Sozio-ökonomisches Monitoring (SÖM)“, „Avifauna“ und „Schalenwild“ gegründet werden. Derzeitiges Ziel des Nationalparkamtes ist es, das Forschungsnetzwerk gegliedert in mehreren thematischen Forschungs-AGs ins Leben zu rufen. 2017 sollen weitere Forschungs-AGs konstituiert werden („Pilze/Flechten“, Kleinsäuger/ Carnivoren“). Aus der zuerst etablierten Forschungs-AG „Wald und Wasser“ heraus konnte im Jahr 2016 über die FAWF das durch den Waldklimafonds geförderte Projekt „WaldMoorBilanz“ ins Leben gerufen werden. Zu Frage 3: Der Forschungsdatenserver wird derzeit inhaltlich vorbereitet (u. a. thematische Gruppierungen). 2016 sind unterschiedliche Forschungs - und Monitoringvorhaben angelaufen (Wildkatzenmonitoring, Permanente Stichprobeninventur, Projekt „WaldMoorBilanz“, SÖM-Studien, Fledermausmonitoring), weitere Vorhaben befinden sich zurzeit im Planungsabschluss (z. B. Rotwild-Telemetrie, 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2616 Kartierung von Horst- und Höhlenbäumen). Die Strukturierung des Forschungsdatenserver sowie abschließende Forschungs-ergebnisse müssen zunächst abgewartet werden. Zu Frage 4: Detaillierte Informationen liegen jeweils nur an den Hochschulen vor und können im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht erhoben werden. Zu Frage 5: Am 1. Dezember 2008 wurde im damaligen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz die „Clusterinitiative Forst und Holz Rheinland-Pfalz“ gestartet und gleichzeitig ein „Clustermanagement Holzbau Rheinland-Pfalz“ etabliert. Mit der Clusterinitiative sind nachstehende Zielsetzungen verbunden: – Steigerung der Holznutzung und -verwendung als Beitrag zum Klimaschutz; – Stabilisierung der Absatzmärkte als Fundament für die heimische Waldbewirtschaftung und regionale Holznutzung; – Sicherung der Wertschöpfungskette und Wettbewerbsfähigkeit der vielen Verarbeitungsbetriebe im Land und somit auch Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum als Beitrag zur Daseinsvorsorge. Dabei orientiert sich die Förderung von Projekten im investiven und im nicht investiven Bereich an den Schwerpunktthemen „Energieeffizientes Bauen“, „Wertschöpfender Einsatz des nachwachsenden Rohstoffes Holz“, „Rohstoffeffizienz und Produktinnovation “ und „Demographie und Fachkräftemangel (Aus- und Fortbildung)“. Mithilfe von EU-Mitteln aus dem Förderprogramm „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ konnten in der Förderperiode 2007 bis 2013 (Programmabschluss Juni 2015) unter anderem zahlreiche beispielgebende Holzgebäude als Leuchtturm- bzw. Demonstrationsobjekte errichtet werden. Insgesamt wurden 34 Projekte mit insgesamt rund 3,3 Mio. Euro gefördert. Vor dem Hintergrund einer zunehmend intelligenteren, dem technischen Fortschritt geschuldeten stofflichen Verwendung des klimaneutralen Rohstoffes Holz hat für die Landesregierung die stoffliche Nutzung von Holz Priorität vor der energetischen Verwendung. Dieser Grundsatz wurde im Koalitionsvertrag der Legislaturperiode 2016 bis 2021 vereinbart. Darin heißt es: „In Rheinland-Pfalz hat sich der Holzbau gut entwickelt. Mit dem Cluster-Holz, mit der Novelle der Landesbauordnung und mit der Mobilisierung von Holzreserven wurde diese Entwicklung unterstützt. Wir werden diese Wirtschaftspolitik für ländliche Räume fortsetzen und so zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In der Zukunft möchten wir verstärkt innovative Verwendungen von Laubhölzern unterstützen. Für uns hat die langlebige stoffliche Verwertung, die Kaskadennutzung, von Holz Vorrang vor der energetischen Nutzung.“ Vor diesem Hintergrund wird die viel beachtete und erfolgreiche „Clusterinitiative Forst und Holz Rheinland-Pfalz“ durch die Zusammenarbeit von Landesforsten Rheinland-Pfalz mit dem Landesbeirat Holz Rheinland-Pfalz e. V. zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Holzbranche in der jetzigen Legislaturperiode fortgesetzt. Förderschwerpunkte bilden dabei Maßnahmen bzw. Projekte im Bereich der Umsetzung von Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit dem Universalrohstoff Holz zur CO2- und Ressourceneinsparung als Beitrag zum Klimaschutz (investiver Bereich) sowie die Profilierung der Forst- und Holzwirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz durch den Auf- und Ausbau von Netzwerk- und Clusterstrukturen (nicht investiver Bereich). Für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 stehen jährlich 400 000 Euro Landesmittel für den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung erfolgt mit Landesmitteln. Bisher wurden 36 278,25 Euro Landesmittel ausgezahlt. Zu Frage 6: Die touristische Entwicklung wird von vielen Akteuren wie Leistungsanbietern, Gemeinden und Kreisen, Verbänden und Tourismusorganisationen getragen. Im Rahmen der kleinen Anfrage werden aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit beispielhaft Maßnahmen aufgeführt. Die Studie „Potenziale für eine Tourismusentwicklung und deren regional-ökonomische Effekte eines potenziellen Nationalparks“ vom Alpenforschungsinstitut im Auftrag des seinerzeitigen Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz legt Empfehlungen für die Tourismusentwicklung dar, an denen sich auch das Nationalparkamt orientiert. So wurde ein Claim in Anlehnung an den Vorschlag entwickelt und wird seither als zusätzliche Markenbotschaft „Natürlich, mit Geschichte!“ eingesetzt. Die vom Nationalparkamt verfolgte Entwicklung der Nationalparktore orientiert sich ebenfalls an den Vorschlägen des Alpenforschungsinstituts. Einer der Vorschläge ist auch die Errichtung eines Partner-Netzwerks von touristischen Leistungsträgern. Hieran arbeitet das Amt unter Einbindung der regionalen Akteure und eines überregional aufgestellten Vergabebeirats mit Nachdruck . Viele weitere Vorschläge richten sich auch an die privaten und kommunalen Akteure. So zeichnen sich auch die Errichtung eines „Bikeparks Idarkopf“ sowie die Entwicklung einer „Bike-Region“ ab. Erfreuliche weitere Projekte sind u. a. der Übernachtungsbetrieb am Erbeskopf sowie ein Ladencafé der Lebenshilfe Idar-Oberstein im barrierefrei umgestalteten Bahnhof von Idar-Oberstein. Diese Maßnahmen wurden für eine Förderung aus dem LEADER-Ansatz des ELER-Entwicklungsprogramms durch die Lokalen- Aktionsgruppen (LAG) Erbeskopf bzw. Hunsrück ausgewählt. LEADER fördert die Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen eines partnerschaftlichen Ansatzes. Beide LAG ermöglichen auch eine Förderung im touristischen Bereich. So können die Potenziale zur Wertschöpfung der Region durch die touristische Weiterentwicklung gehoben werden. Folgende Maßnahmen zur touristischen Inwertsetzung bzw. zum Marketing der Nationalparkregion wurden bislang von den LAG ausgewählt: 3 Drucksache 17/2616 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Darüber hinaus wird der Nationalpark durch die Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH sowie die Hunsrück Touristik GmbH und die Naheland Touristik GmbH beworben, wie zuletzt auf der Internalionalen Tourismusbörse (ITB) vom 8. bis 12. März 2017 in Berlin oder aktuell auf der Rheinland-Pfalz Ausstellung vom 18. bis 26. März 2017 in Mainz. Zu Frage 7: Die Koordinierung der touristischen Aufgaben des Nationalparks Hunsrück-Hochwald hat von Oktober 2014 bis Ende 2016 die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) als touristische Marketingorganisation des Landes. Die Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten dafür wurden zu 100 Prozent von der Landesregierung finanziert und betrugen insgesamt 86 396,00 Euro. Im Jahr 2014 wurden 9 514,00 Euro und im Jahr 2015 685 00,00 Euro verausgabt. Für das Jahr 2016 waren 8 382,00 Euro veranschlagt. Als Erfolge dieser Koordinierungsarbeit können u. a. folgende Maßnahmen aufgeführt werden: – Messepräsentation „Nationalpark“ am Rheinland-Pfalz-Stand (z. B. Internationale Tourismusbörse Berlin 2015, 2016, 2017, TourNatur, Reise & Camping Essen); – Broschüre mit Tourismuszentrale Saarland, Naheland Touristik GmbH, Hunsrück Touristik GmbH, Landkreis St. Wendel und RPT; – Schaffen einer Übergangsplattform im Online-Auftritt der Nationalparkregion (bis eigener Auftritt stand); – Schaffen einer wichtigen Wissensplattform: in der landesweiten Informationsdatenbank wurden die sogenannte points of interest eingepflegt und somit in verschiedenen Kanälen der RPT ausgespielt; – Darstellung eines eigenen Menüpunkts „Nationalpark“ in der Rheinland-Pfalz-App und somit Schaffung von großen Synergien im (Online)Marketing; – Ausbildung von Betrieben im Nationalparkgebiet zu „Servicequalität Deutschland in Rheinland-Pfalz“; – Enger Austausch der RPT mit dem Nationalparkamt. Zur Präsentation des Nationalparks wurde erstmalig im Jahr 2015 von der RPT ein zusätzlicher Standplatz bei der Internationalen Tourismusbörse in Berlin (ITB) angemietet. Die Kosten hierfür werden bis 2018 jährlich wechselnd von Wirtschafts- bzw. Umweltministerium übernommen. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz sind dafür bisher 32 143,09 Euro verausgabt worden. Für 2018 ist eine Unterstützung in Höhe von 15 630,65 Euro vorgesehen. Seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sind insgesamt für die Jahre 2015 und 2017 Mittel in Höhe von 53 273,05 Euro verausgabt worden. Ulrike Höfken Staatsministerin 4 Lfd. Nr. Name des Vorhabens 1 Studie – Bike-Region Hunsrück-Hochwald 2 Studie zur Realisierung eines Köhlerhüttendorfes in Neuhütten 3 Gemeinsame Werbung für die Nationalparkregion 4 Konzeptions- und Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Integrations- und Übernachtungsbetriebes am Erbeskopf 5 Marienhöh Berg Chalets am Tor zum Nationalpark 6 Barrierefreie Chalets Campingplatz Harfenmühle in Mörschied 7 Imagefilm Stadt Idar-Oberstein 8 Marketingkooperation Stadt Idar-Oberstein mit der VG Herrstein 9 Errichtung eines kulturhistorischen Infoweges über alte Landnutzungen in der Ortsgemeinde Lückenburg 10 Aktionsplan – Bike-Region Hunsrück-Hochwald 11 Ladencafé Bahnhof Idar-Oberstein