Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2622 zu Drucksache 17/2377 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wä schenbach (CDU) – Drucksache 17/2377 – Nationalpark III Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2377 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsplätze wurden seit Gründung des Nationalparks insgesamt und auf geschlüsselt in die Landkreise Birkenfeld, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Birken feld und St. Wendel geschaffen (bitte aufgeschlüsselt in Minijobs und Vollzeitanstel lungen)? 2. Wie haben sich die Übernachtungszahlen im ersten Geschäftsjahr 2015/2016 im Ver gleich zu den drei Vorjahren im Landkreis Birkenfeld und den angrenzenden Landkrei sen entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 3. Wie viele Restaurants, Gaststätten, Hotels, Pensionen und Ferienhäuser sind im ersten Geschäftsjahr 2015/2016 im Vergleich zu den drei Vorjahren eröffnet worden (bitte auf geschlüsselt nach Landkreisen)? 4. Wie viele Neueröffnungen existieren noch? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Drei Viertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zu Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten , Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Drucksache 17/2622 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark- Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden beispielsweise über 33 Mio. Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landes programmen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des Nationalparks eingesetzt ist. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt , soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird statistisch nicht explizit erfasst. Zur Beantwortung der Frage werden Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit sechs Monaten Wartezeit für die Landkreise und kreisfreien Städte den Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten. Aus der Betrachtung der Entwicklung dieser Anzahl im Zeitverlauf können Rückschlüsse zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und zu neu geschaffener Beschäftigung gezogen werden. Die Herleitung einer unmittelbaren Kausalität zur Gründung des Nationalparks im Jahr 2015 ist allerdings nicht möglich. Die nachfolgende Übersicht stellt die Beschäftigungsentwicklung im Zeitraum 2014 (vor Gründung des Nationalparks) bis 2016, jeweils zum 30. Juni, in den Landkreisen Birkenfeld, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und St. Wendel da. Die Übersicht lässt erkennen, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Jahren 2014 bis 2016 stetig zugenommen hat, während sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten unterschiedlich entwickelte. 1) 2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stichtag Landkreis Birkenfeld Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Trier-Saarburg Landkreis St. Wendel 30. Juni 2014 25 473 37 848 28 500 24 887 30. Juni 2015 25 951 38 491 29 327 25 642 30. Juni 2016 26 293 39 004 29 827 26 025 Geringfügige entlohnte Beschäftigte Stichtag Landkreis Birkenfeld Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Trier-Saarburg Landkreis St. Wendel 30. Juni 2014 7 670 11 536 12 885 8 057 30. Juni 2015 7 518 11 406 12 807 7 879 30. Juni 2016 7 427 11 390 13 122 8 036 1) (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.) Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/2622 Zu Frage 2: Im Rahmen der Tourismusstatistik werden seit dem 1. Januar 2012 bundeseinheitlich bei allen Beherbergungsbetrieben mit zehn und mehr Betten sowie bei Camping- und Reisemobilplätzen mit zehn und mehr Stellplätzen die angekommenen Gäste und deren Übernachtungen erfasst. Weiterhin werden gemäß landesrechtlicher Grundlage in Rheinland-Pfalz in denjenigen Gemeinden, die über ein staatlich verliehenes Prädikat als Fremdenverkehrsgemeinde, Erholungsort, Luftkurort oder Heilbad verfügen, zusätzlich auch die Privatzimmervermieter und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als zehn Betten in der Statistik berücksichtigt. Ein solches Prädikat besaßen beispielsweise im Landkreis Birkenfeld in der Vergangenheit lediglich knapp ein Drittel der Gemeinden, sodass kleinere Übernachtungsbetriebe mit unter zehn Betten aktuell nicht flächendeckend erfasst werden. In der folgenden Tabelle werden die Übernachtungszahlen der Campingplätze nicht mit abgebildet. Die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg werden vor allem von Mosel-, Saar- und Eifelgästen besucht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Nationalpark als Projekt mit langfristigen Entwicklungszielen sowohl für die Natur als auch die Region gegründet wurde. Insbesondere in den ersten Jahren stehen die Angebote für Tagesgäste im Nationalpark im Fokus, beispielsweise die Ranger-Touren. Vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen erscheint eine Interpretation der auf den Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz beruhenden Daten der Übernachtungszahlen mit Blick auf die Errichtung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald auf Kreisebene nicht aussagekräftig. Eine positive Entwicklung konnte in einigen Städten und Gemeinden der Nationalparkregion wie beispielsweise in Idar-Oberstein, Morbach und Hermeskeil beobachtet werden, hier wuchs die Zahl der Übernachtungen um 7 Prozent. Zu Frage 3: Auf die dargelegte Einschränkung der Interpretationsfähigkeit der Daten in der Antwort auf Frage 2 wird verwiesen. Dargestellt werden können zu dieser Frage ausschließlich die Übernachtungsbetriebe gemäß den Angaben des Statistischen Landesamtes . Im Gegensatz zu den Übernachtungszahlen werden in diesem Fall seit 2014 auch Betriebe wie Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe mit weniger als zehn Betten berücksichtigt. So lassen sich die deutlichen Entwicklungssprünge ab dem Jahr 2014 erklären. Über das Dargelegte hinaus wurde über die Tourismusstellen auf Nachfrage bekannt gegeben, dass in der Verbandsgemeinde Thalfang (Landkreis Bernkastel-Wittlich) ein Hotel (inkl. Ferienappartements und Restaurant) sowie zwei Ferienappartements, eine Gaststätte , ein Ferienhaus und eine Ferienwohnung neu eröffnet wurden. Ferner haben in der Verbandsgemeinde Hermeskeil (Landkreis Trier-Saarburg) drei neue Ferienwohnungen eröffnet. Für die Einheitsgemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich) wurden keine Neueröffnungen gemeldet. Aus den weiteren Gebietskörper - schaften liegen uns keine Informationen vor. Zu Frage 4: Die in der Antwort zu Frage 3 angegebenen Neueröffnungen sind unseren Informationen nach noch existent. Ulrike Höfken Staatsministerin 2) (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.) 3 Entwicklung der Übernachtungszahlen von 2012 bis 2016 2) in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Birkenfeld (ohne Übernachtungen auf Campingplätzen und ohne eine flächendeckende Berücksichtigung der Übernachtungen in Betrieben mit weniger als zehn Betten): Landkreis 2012 2013 2014 2015 2016 Trier-Saarburg 1 220 584 1 216 439 1 244 372 1 260 103 1 240 199 Bernkastel-Wittlich 2 811 466 2 702 433 2 646 306 2 640 225 2 645 673 Birkenfeld 479 006 446 304 437 780 436 863 419 980 Entwicklung der Übernachtungsbetriebe von 2012 bis 2016 in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Birkenfeld (ohne Campingplätze) Landkreis 2012 2013 2014 2015 2016 Trier-Saarburg 210 206 758 604 591 Bernkastel-Wittlich 334 337 2 280 1 906 1 883 Birkenfeld 58 59 147 143 144