Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. April 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/2623 zu Drucksache 17/2378 22. 03. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Dr. Christoph Gensch, Christine Schneider und Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/2378 – Nationalpark IV Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2378 – vom 23. Februar 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald besteht seit knapp zwei Jahren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Investitionskosten für die Aufbauorganisation Nationalparkbe hörde? 2. Wie hoch waren die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit vor der Gründung des Natio nalparks? 3. Was kostete die Nationalparkeinrichtung insgesamt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. März 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2011 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Suche nach einer geeigneten Nationalparkregion aufzunehmen. Die Suche wurde unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, Aspekten der regionalen Entwicklung, der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort durchgeführt. Zur Einrichtung des Nationalparks startete im Mai 2012 eine intensive Dialogphase mit der Region. In den umfassenden Beteiligungsprozess waren Bürgerarbeitskreise, Bürgerinitiativen , der Naturpark Saar-Hunsrück, kommunale Gremien, Anspruchs- und Interessengruppen, Betriebe, die Kammern und private Personen eingebunden. Die Dialogphase hat wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht, die Eingang in das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks Hunsrück und zur nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion gefunden haben. Angesichts der großen Generationenaufgabe sind geplante Vorhaben in kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte untergliedert. Nicht alle einzelnen Gesichtspunkte und Erwartungen konnten im Landeskonzept abgebildet werden. In fünf Nationalparkforen wurden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit jeweils Teilergebnisse des Konzeptes intensiv diskutiert. Zu dem vom Ministerrat beschlossenen Landeskonzept hat sich die Nationalparkregion in einem demokratischen Prozess mit übergroßer Beteiligung positioniert. Dreiviertel der Ortsgemeinden haben ihr Votum abgegeben, davon 82 Prozent zustimmend. Alle Städte Birkenfeld, Hermeskeil und Idar-Oberstein, die vier Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf sowie die Landkreise Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg haben sich ebenfalls positiv positioniert. Damit fand sich ein geeignetes Gebiet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort im Hunsrück. Ins Leben gerufen wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. März 2015. Die Eröffnung fand im Mai 2015 statt. Damit begann der langfristig angelegte Entwicklungsprozess des Nationalparks und der Region. Nationalparke sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Umweltpolitik, sie sind rechtlich verankert in der Gesetzgebung zum Naturschutz, dienen der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Naturschutz, zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Landes. Sie tragen wesentlich zu Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, der biologischen und der Artenvielfalt bei. Sie stehen im Kontext zu den Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten , Natura 2000-Gebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturparken und sonstigen Aktivitäten wie z. B. dem flächenbezogenen Umweltschutz wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz. Nationalparke stellen dabei den höchsten Schutzstatus sicher. Daneben bieten Nationalparke und so auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Chance, Regionen, insbesondere strukturschwache Regionen, in vielfältiger Weise zu entwickeln. Drucksache 17/2623 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es versteht sich dabei, dass dies nur in einem mittel- und langfristigen Entwicklungsprozess möglich ist, der natürlich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Kommunen berücksichtigen muss. Es ist der Landesregierung, den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern gelungen, innerhalb von nur drei Jahren in einem strukturierten intensiven Kommunikationsprozess länderübergreifend ein geeignetes Gebiet zu finden, ein Entwicklungskonzept im Konsens zu erarbeiten, einen Staatsvertrag abzuschließen, ein Nationalparkgesetz zu verabschieden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Nationalparkadministration und beratende Gremien (kommunale Nationalparkversammlung, Nationalpark- Beirat, Bürgerforum, Freundeskreis) zu schaffen und die Umsetzung der fachlichen Ziele in Angriff zu nehmen. Es wurde mittlerweile eine Vielzahl von Projekten konkret umgesetzt. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden beispielsweise über 33 Mio. Euro für LEADER-Gruppen, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Breitbandausbau zur Unterstützung der Entwicklung der Nationalparkregion bereitgestellt. Bis zum Jahr 2020 sollen für die Nationalparkregion weitere Mittel im Umfang von bis zu 42 Mio. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel kommen insbesondere aus dem Bereich des Umweltministeriums, aus EU- und Landes-programmen sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Ausgaben für die Einrichtung des Nationalparks können in Anbetracht der Komplexität der Herausforderung als äußerst diszipliniert qualifiziert werden. Auch die administrativen jährlichen Ausgaben entsprechen in vollem Umfang den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zu berücksichtigen ist, dass nahezu ausschließlich vorhandenes Personal in der Administration des Nationalparks eingesetzt. Soweit konkrete Daten erfragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass statistische Werte aufgrund der Kürze der Betriebszeit des Nationalparks noch keine signifikanten bzw. bewertbaren Aussagen liefern können. Ebenso kann, was die Aufwendungen für die Schaffung, Einrichtung und Betrieb des Nationalparks anbelangt, nur auf Ausgaben des Landes nach kameraler Wirtschaftsführung abgestellt werden. Eine Kostenrechnung für den Nationalpark nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit Zeitaufschreibung durch die Bediensteten, ist haushaltsrechtlich nicht gefordert und nicht eingerichtet. Der Nationalpark ist im Landeshaushalt nach kameralen Grundsätzen veranschlagt und wird entsprechend bewirtschaftet. Demnach wird, soweit Bewirtschaftungsdaten abgefragt werden, auf Einnahmen und Ausgaben abgestellt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mussten große Datenmengen aufbereitet, analysiert und strukturiert werden. Zur Erleichterung des Verfahrens wurde auf die Haushaltssystematik abgestellt, soweit Begriffe nach der haushaltsmäßigen Gruppierung gewählt wurden. Die Daten stehen daher unter dem Vorbehalt, dass auch an anderer Stelle in geringem Umfang Ausgaben angefallen sein können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Investitionsausgaben für die Aufbauorganisation der Nationalparkbehörde belaufen sich bis Ende 2016 insgesamt auf 735 959 Euro. Hierin enthalten sind hauptsächlich die Ist-Ausgaben der Gruppen 811 und 812 des Kapitels 14 für den Erwerb von Dienstfahrzeugen sowie für die erstmalige Büroausstattung des Nationalparkamtes, technische Geräte, insbesondere der Rangerstation und sonstigen beweglichen Sachen. Zu Frage 2: Die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit vor der Gründung des Nationalparks belaufen sich auf 100 016 Euro. Einbezogen sind insbesondere Ausgaben der Gruppe 531 der Kapitel 14 01 und 14 11 nach dem Gruppierungsplan für öffentlichkeitswirksame Auftritte , die Erstellung von Materialien mit Außenwirkung und den Internetauftritt bis zum Stichtag 1. März 2015 (Inkrafttreten des Nationalparkgesetzes). Zu Frage 3: Die Ausgaben für die Nationalparkeinrichtung belaufen sich bis Ende Februar 2015 auf 1 675 327 Euro. Einbezogen sind alle einrichtungsrelevanten Ist-Ausgaben bis zur Gründen des Nationalparks am 1. März 2015, einschließlich die Investitionsausgaben und nach dem Gründungsdatum anfallende Ausgaben für die Eröffnungsfeier 2015. Ulrike Höfken Staatsministerin